JobRad lohnt sich! Oder gibt es doch Nachteile beim Dienstradleasing?

Lohnt sich eigentlich ein JobRad? Das fragen sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ja, denn die Vorteile sind zahlreich: Dienstradleasing ist deutlich günstiger als ein Fahrradkauf auf herkömmliche Art. Außerdem hält Radfahren und E-Biken fit, ist umweltfreundlich und man ist meistens schneller am Ziel – vor allem auf Kurzstrecken.
Was ist eigentlich Dienstradleasing?
Das Wort Leasing kommt aus dem Englischen („to lease“) und heißt übersetzt „mieten“ oder „pachten“. In der Geschäftswelt stellt Leasing eine beliebte Form der Finanzierung dar und funktioniert ähnlich wie ein Mietvertrag (= atypischer Mietvertrag). Man kann übrigens fast alles leasen: Hühner, Pferde, Flugzeuge, Immobilien, Kühlschränke, Autos – und natürlich auch Fahrräder und E-Bikes. Und beim Dienstradleasing werden aus Fahrrädern und E-Bikes JobRäder.
Und so funktioniert Dienstradleasing

Beim Dienstradleasing ist der Leasinggegenstand ein Fahrrad oder ein E-Bike (auch Pedelec genannt).
- Der Arbeitgeber (= Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) von einer Leasinggesellschaft (= Leasinggeber) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= JobRadler) zur freien Nutzung.
- Der Leasingzeitraum ist beim Dienstradleasing auf 36 Monate festgelegt.
- Nutzen darf der Arbeitnehmer das JobRad wie sein eigenes: Er kann damit zur Arbeit radeln und auch private Touren unternehmen.
Gehaltsumwandlung und die 0,25 %-Regel
Bezieht der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das JobRad per Gehaltsumwandlung (auch Barlohnumwandlung genannt), entscheidet er oder sie, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes (JobRad) zu beziehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält.
Da der Sachlohn steuerlich aber nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern seit dem 1. Januar 2020 pauschal nach der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Gehaltsumwandlung für Arbeitgeber und Mitarbeiter sehr attraktiv macht (Ersparnis von bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf).
Der Leasingvertrag für Diensträder läuft über 36 Monate!

Wer einen Überlassungsvertrag mit seinem Arbeitgeber zur Nutzung eines Dienstrads schließen möchte, sollte sich bewusst sein, dass dieser Vertrag über 36 Monate läuft und von beiden Seiten unkündbar ist. Im Einzelfall kann Ihr Arbeitgeber jedoch unter Einhaltung von Fristen ein Angebot zur vorzeitigen Vertragsbeendigung beantragen. Arbeitnehmer profitieren am meisten von einem JobRad per Gehaltsumwandlung, wenn sie während der kompletten Leasingzeit ein Gehalt beziehen.
Dienstrad lohnt sich für alle, die sicher sind, dass sie die nächsten drei Jahre bei ihrem jetzigen Arbeitgeber bleiben.
Die größten Vorteile auf einen Blick:
- JobRad ist in diesem Fall deutlich günstiger. Bis zu 40 % gegenüber dem Direktkauf sparen.
- Mit dem JobRad überall hinkommen. Ein Dienstrad fahren wie das eigene: im Alltag, in der Freizeit und – natürlich – auch zur Arbeit.
- Radfahren hält fit, macht Spaß und den Kopf frei. Und für die Umwelt gibt es kein besseres Fortbewegungsmittel. Aber das wissen Sie ja schon.
Das Ende der Leasinglaufzeit für das JobRad naht?
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Rückgabe:
Der Jobradler/die JobRadlerin gibt das Dienstrad zurück:
Das Dienstrad muss in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand zurückgegeben werden. Es besteht meistens die Möglichkeit, nun ein neues JobRad (herkömmliches Fahrrad oder E-Bike) über den Arbeitgeber zu beziehen.

2. Kauf:
Der JobRadler/die JobRadlerin möchte das Dienstrad käuflich erwerben
JobRad beabsichtigt, den Dienstradnutzern etwa drei Wochen vor Vertragsende per E-Mail ein Kaufangebot zu senden (siehe Andienungsrecht). Der JobRadler kann das Kaufangebot ganz einfach per Klick digital annehmen. JobRad kalkuliert in seinem Vorteilsrechner mit einem erwarteten Gebrauchtkaufpreis von
18 % des Kaufpreises. Den geldwerten Vorteil, den der JobRadler am Leasingende versteuern müsste, übernimmt JobRad.
Wann sich ein Dienstrad (gerade) nicht lohnt!
Angestellte, auf die einer der folgenden Punkte zutrifft, sollten prüfen, ob der Zeitpunkt für ein Dienstrad der richtige ist. Dies ist möglicherweise nicht der Fall, wenn ...
- ein Arbeitgeberwechsel ansteht. Dann empfiehlt es sich zu warten, bis beim neuen Arbeitgeber die Probezeit beendet ist.
- eine Angestellte/ein Angestellter voraussichtlich länger krank ist.
- Angestellte an die Familienplanung denken, in Mutterschutz und/oder in nächster Zeit in Elternzeit gehen.
- Angestellte mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen.


Ausfallmanagement – mit Sicherheit flexibel!

Leben ist Veränderung, natürlich auch während der 36 Monate Laufzeit eines JobRad-Vertrags. Doch keine Sorge: Ob Elternzeit, Kündigung oder längere Krankheit – unser Ausfallmanagement bietet Lösungen für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Was Sie sonst noch in Sachen Dienstradleasing wissen sollten!
Dienstradleasing hat viele Vorteile – das haben Sie schon gehört: Zum Beispiel eine Ersparnis von bis zu 40 % zum herkömmlichen Fahrradkauf. Dazu kommt, dass JobRadler die Umwelt schützen, gesünder sind und locker am Stau vorbei radeln. Doch kann ein JobRad auch Nachteile haben?
Dienstradleasing...
... und die Rente!
Einige Kritiker des Dienstradleasingmodells monieren, dass Dienstradleasing mit Gehaltsumwandlung die Rente schmälere. Das stimmt – allerdings sind die Einbußen minimal und deutlich geringer als die durchschnittliche Einsparung durch ein JobRad. Dazu kommen die positiven Gesundheitseffekte durch das regelmäßige Fahrradfahren. So könnte ein vermeintlicher Nachteil zum Vorteil werden: Denn laut entsprechender Studien sind Fahrradfahrer nicht nur fitter und gesünder, sie leben auch länger!
... und tarifgebundene Unternehmen!
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von tarifgebundenen Unternehmen können zurzeit noch keine JobRäder nutzen? Stimmt nicht ganz.
- Angestellte von Kommunen haben die Möglichkeit, Diensträder über ihren Arbeitgeber zu beziehen und dafür Teile ihres Bruttoentgelts zu wandeln. Mehr Infos hier.
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tarifgebundener Unternehmen gibt es JobRad in mehreren Optionen:
- Der Tarifvertrag lässt JobRäder per Gehaltsumwandlung zu.
Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es zwei Varianten:
- Die Leasingraten für das JobRad werden aus außer- und übertariflichen Zahlungen gewandelt, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder andere Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt ist im Regelfall keine Gehaltsumwandlung zu.
- Das JobRad gibt es als Gehaltsextra vom Chef. In diesem Fall greift seit dem 1. Januar 2019 die neue Steuerfreiheit.
... als Gehaltsextra!
Bezieht der Arbeitnehmer das JobRad als Gehaltsextra trägt der Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Das JobRad ist somit steuerfrei (der geldwerte Vorteil muss seit dem 1. Januar 2019 nicht mehr versteuert werden). Da in diesem Fall keine Gehaltsumwandlung stattfindet, mindern sich die Sozialabgaben nicht – und somit hat das JobRad als Gehaltsextra auch keinen Einfluss auf die Rente.
... und die Frage, wem ein JobRad (Dienstrad) eigentlich gehört?
Wer als Arbeitnehmer ein Dienstrad nutzt, ist während der Leasingzeit zu keinem Zeitpunkt der rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer – das bleibt immer der Leasinggeber (= die Leasinggesellschaft). Allerdings kann der JobRadler das Dienstrad nutzen wie sein eigenes. Er darf damit zur Arbeit fahren, die Kinder von der Kita abholen, zum Sport radeln und das Fahrrad in den Urlaub mitnehmen (innerhalb Europas). Was versicherungstechnisch nicht abgedeckt wäre, sind z.B Schäden, die bei einem Wettkampf entstehen oder bei einer Downhill-Fahrt mit dem Mountainbike in einem Bikepark.
... und die Frage, ob auch geringfügig Beschäftigte, Auszubildende und befristet Angestellte ein Dienstrad nutzen können?
Nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind automatisch dazu berechtigt, JobRadler zu werden. Unter Umständen können Minijobber, Auszubildende, Werkstudenten, Praktikanten, Mindestlohn beziehende Mitarbeiter und solche, die in weniger als drei Jahren in Rente gehen, ausgeschlossen sein.