JobRad versteuern: Das müssen Sie wissen
Ach, du liebe Steuer! Muss man das JobRad in der Steuererklärung angeben? Wie wird ein JobRad versteuert und was ist nochmal der geldwerte Vorteil? Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst.
Dank JobRad werden Diensträder seit 2012 steuerlich gefördert.
Diensträder gibt es in zwei Varianten: Steuerlich gefördert in Form einer Gehaltsumwandlung oder komplett steuerfrei als Gehaltsextra.
Bei der Gehaltsumwandlung fällt für das JobRad ein geldwerter Vorteil an. Dieser wird nach der 0,25 %-Regel versteuert.
Zusätzliche steuerliche Vorteile können Zubehör, Zweiträder oder die Entfernungspauschale einbringen.
Übernehmen Sie das JobRad nach 36 Monaten, wird ebenfalls ein geldwerter Vorteil fällig – die Kosten übernimmt JobRad für Sie.
Ein Dienstrad dürfen Sie auch privat nutzen – damit gilt es als Sachleistung, die Sie von Ihrem Unternehmen bekommen. Das wird „geldwerter Vorteil“ genannt. Je nachdem, welche JobRad-Variante Ihr Unternehmen anbietet, wird der geldwerte Vorteil fürs Fahrrad versteuert oder nicht:
*Ganz konkret lautet die Rechnung der Finanzbehörden so: Die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) wird geviertelt und auf volle 100 € abgerundet. 1 % dieses abgerundeten Viertels wird dann als geldwerter Vorteil zum Gehaltsbrutto hinzugerechnet und versteuert.
Beispiel:
Unverbindliche Preisempfehlung: 2.500 €
Geviertelte UVP: 625 €
Abgerundet auf volle 100: 600 €
Davon 1 %: 6 € als geldwerter Vorteil
Leasingfähiges Zubehör
Sparen Sie auch mit ausgewähltem Zubehör: Die Steuervorteile gelten auch für viele Teile wie Schlösser, Gepäckträger, Klingel & Co.
Zweitrad für Angehörige
Viele Arbeitgeber:innen erlauben auch JobRäder für Haushaltsangehörige wie Partner:innen und Kinder. Auch für diese Räder gelten natürlich die Steuervorteile eines Firmenrads.
Arbeitsweg geltend machen
Egal, mit welchem Verkehrsmittel Sie fahren: Mit der Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale werden Ihnen aktuell 0,30 € pro Kilometer in der Steuererklärung angerechnet. Haben Sie einen Arbeitsweg von über 21 km, sind es sogar 0,38 € pro Kilometer.
JobRad von der Steuer absetzen: Geht das?
Nein – egal, ob das JobRad per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra genutzt wird. Steuerlich absetzen kann man jedoch die Entfernungspauschale.
Muss das JobRad in der Steuererklärung angegeben werden?
Nein. Sie müssen das JobRad in der Steuererklärung nicht angeben. Falls ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss, ist das über Ihre Lohnabrechnung bereits geschehen.
Anfahrtsweg zur Arbeit: Versteuern oder nicht?
Nein. Bei Dienstwägen muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist das durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils bereits abgegolten.
Wird der JobRad-Zuschuss durch Arbeitgeber:innen versteuert?
Nein. Durch die Versteuerung des geldwerten Vorteils für das JobRad ist das bereits abgegolten.
Fällt ein geldwerter Vorteil fürs JobRad an, wenn das Rad am Leasingende übernommen wird?
Ja – doch den übernehmen wir für Sie. JobRad kalkuliert nach Leasingende mit einem vergünstigten Gebrauchtkaufpreis; daraus entsteht wiederum ein geldwerter Vorteil. Diesen dürfen wir laut Finanzbehörden für Sie übernehmen. Und das tun wir gerne.
Was ist bei der E-Bike-Versteuerung zu beachten?
Für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h gelten die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder.
Was gilt für Versteuerung von S-Pedelecs?
S-Pedelecs (Tretunterstützung bis 45 km/h) gelten steuerlich als Kraftfahrzeuge. Dadurch gelten zum Teil andere Regeln als für herkömmliche Fahrräder. Hier erfahren Sie mehr über S-Pedelecs.
Für Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende gilt: Auch Sie können die Steuervorteile des Dienstrad-Leasings genießen. Hier erfahren Sie alles Wichtige zur Dienstrad-Versteuerung für Selbstständige.
Für den öffentlichen Dienst gilt: Das JobRad gibt es ausschließlich per Gehaltsumwandlung. Ansonsten gelten bei der Dienstrad-Versteuerung alle auf dieser Seite beschriebenen Regeln.