
Steuerfreie Benefits zusätzlich zum Gehalt wirken oft besser als eine klassische Gehaltserhöhung. Mit Diensträdern von JobRad® ist das ganz einfach.
Die Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing ist attraktiv für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert sie? Und wird das JobRad®-Dienstrad vom Brutto- oder Nettogehalt abgezogen? Hier sind kompakte Antworten auf alle Fragen zu finden.

Bei der Entgeltumwandlung im Fahrrad-Leasing (auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt) wird der Barlohn in einen Sachlohn umgewandelt: Arbeitnehmer:innen verzichten während der Leasingdauer monatlich auf einen kleinen Teil ihres Lohns in der Höhe der Leasingrate. Im Gegenzug überlässt ihnen ihr:e Arbeitgeber:in das Dienstrad von JobRad® zur freien Nutzung – geschäftlich und privat.
Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung geht die Leasingrate fürs Fahrrad vom Bruttogehalt ab, also bevor die Steuern fällig werden.
Weil die monatliche Rate nicht versteuert wird, verringert die Gehaltsumwandlung fürs Fahrrad die fälligen Steuern und Sozialabgaben.
Die monatliche Umwandlungsrate fürs Dienstfahrrad von JobRad® ist die Rate, die Arbeitnehmer:innen vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus den folgenden Kosten zusammen:
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Diese Services können Daten zu Aktivitäten sammeln. Welche, sind in der Datenschutzinformation zu lesen.
Mit der monatlichen Umwandlungsrate fürs Dienstrad von JobRad® kann nicht nur die Ersparnis berechnet werden – denn die entsteht erst durch die gesparten Steuern. Mit unserem JobRad®-Rechner lässt sich schnell ermitteln, was ein über JobRad® geleastes Fahrrad spart – je nach Fahrradpreis, Einkommen und Steuerklasse.

Die Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing ist für Unternehmen attraktiv: Denn direkte Kosten hat JobRad® für Arbeitgeber:innen nicht. Die Leasingraten finanzieren die Mitarbeitenden selbst. Viele Firmen unterstützen diesen Benefit finanziell und machen das JobRad® per Gehaltsumwandlung noch attraktiver für Ihre Mitarbeitenden – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand:
Wer Leistungen wie Versicherung oder Services übernimmt, garantiert gleichzeitig maximale Sicherheit für die Beschäftigten und entscheidet, welche Service-Optionen wichtig sind.
Durch Bezuschussung des Dienstrades durch den:die Arbeitgeber:in verringert sich die monatliche Umwandlungsrate für die Mitarbeitenden entsprechend – und es wird noch mehr gespart. Die Höhe des Betrags wird individuell festgelegt.
Arbeitgeber:innen müssen das Fahrrad- oder E-Bike Leasing in der Lohnabrechnung beachten: Während der Nutzungsdauer (36 Monate) wird das Bruttogehalt um die Nutzungsrate fürs Rad reduziert. Hinzugerechnet wird der geldwerte Vorteil für das Dienstrad, der von den Arbeitnehmer:innen zu versteuern ist.
JobRad® in der Lohnabrechnung – ein Beispiel:
Bruttogehalt: 3.000,-- €
Nutzungsrate: 133,39 €
Geldwerter Vorteil 9,-- €
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer:innen wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber:innen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.


Steuerfreie Benefits zusätzlich zum Gehalt wirken oft besser als eine klassische Gehaltserhöhung. Mit Diensträdern von JobRad® ist das ganz einfach.

Ist JobRad® als Benefit wirklich kostenlos? Was ist mit den Personalkosten für die Verwaltung? Und wer übernimmt welche Kosten fürs Rad? Jetzt lesen!

Dienstradeln wird steuerlich gefördert. Auf dieser Seite erläutern wir dir die gesetzlichen Grundlagen des Dienstrad-Leasings, welche Vorteile möglich sind und wie du diese am besten nutzt.