Gehaltsumwandlung mit Fahrrad: So geht‘s
Die Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing ist attraktiv für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen. Aber wie funktioniert sie? Und wird das JobRad vom Brutto- oder Nettogehalt abgezogen?
Hier finden Sie kompakte Antworten auf alle Fragen.
Hier finden Sie Details zur Versteuerung von Dienstfahrrädern.
Die monatliche Umwandlungsrate fürs JobRad ist die Rate, die Arbeitnehmer:innen vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus den folgenden Kosten zusammen:
- Nutzungsrate fürs JobRad
- Versicherung (Vollkasko inkl. Mobilitätsgarantie)
- gebuchte Services
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Mit der monatlichen Umwandlungsrate fürs JobRad können Sie nicht die Ersparnis berechnen – denn die entsteht erst durch die gesparten Steuern. Mit unserem JobRad-Rechner ermitteln Sie schnell, was ein JobRad spart – je nach Fahrradpreis, Einkommen und Steuerklasse.
Die Entgeltumwandlung fürs Fahrrad-Leasing ist für Unternehmen attraktiv: Denn direkte Kosten hat JobRad für Arbeitgeber:innen nicht. Die Leasingraten finanzieren die Mitarbeitenden selbst. Viele Firmen unterstützen diesen Benefit finanziell und machen das JobRad per Gehaltsumwandlung noch attraktiver für Ihre Mitarbeitenden – ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand:
Wie sieht beim Fahrrad- oder E-Bike-Leasing ein Lohnabrechnungs-Beispiel aus?
Arbeitgeber:innen müssen das Fahrrad- oder E-Bike Leasing in der Lohnabrechnung beachten: Während der Nutzungsdauer (36 Monate) wird das Bruttogehalt um die Nutzungsrate fürs Rad reduziert. Hinzugerechnet wird der geldwerte Vorteil für das JobRad, der von den Arbeitnehmer:innen zu versteuern ist.
JobRad in der Lohnabrechnung – ein Beispiel:
Bruttogehalt 3.000,-- €
Nutzungsrate 133,39 €
Geldwerter Vorteil 9,-- €
Vorsteuer- vs. nicht vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Ist Ihr Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad für Arbeitnehmer:innen wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt dieJobRad-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber:innen ist daher JobRad als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.