Alles rund ums E-Bike-Leasing

Jedes E-Bike kann ein JobRad sein!

E-Bikes liegen voll im Trend: In Deutschland gibt es etwa 8,5 Millionen E-Bikes. Fast jeder zehnte Deutsche fährt somit regelmäßig oder gelegentlich mit elektrischem Rückenwind. Und nicht nur E-Bikes sind in, sondern auch E-Bike-Leasing: Dank steuerlicher Vorteile wird dieses Konzept immer beliebter bei Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbstständigen. Bereits 70 Prozent aller JobRadlerinnen und JobRadler fahren ein Fahrrad mit E-Antrieb. Lesen Sie alles über E-Bike-Leasing!

So funktioniert E-Bike-Leasing für Arbeitnehmer und Arbeitgeber:

Ihr Arbeitgeber schließt, mithilfe von JobRad, einen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft. Sie suchen sich Ihr Traum-E-Bike bei einem der über 6000 JobRad-Fachhändler aus. Ihr Chef oder Ihre Chefin least das E-Bike und überlässt es Ihnen für 36 Monate zur freien Nutzung.

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Wer profitiert vom E-Bike-Leasing?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren von den Vorteilen des E-Bike-Leasings. 

Und auch Selbstständige können aufsteigen und mit E-Bike-Leasing nachhaltig mobil sein. 

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Was kostet E-Bike-Leasing? 

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab…
… vom Kaufpreis Ihres Wunsch-E-Bikes
… von Ihrem Bruttomonatslohn 
… und davon, ob Ihr Arbeitgeber einen Teil der Nutzungsrate übernimmt 
Klingt kompliziert? Ist aber ganz einfach: Berechnen Sie Ihre monatliche Rate mit dem Fahrradleasingrechner.  

Arbeitnehmer: Fahrradleasingrechner
Selbstständige: Leasingratenrechner

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E-Bike-Leasing: Welches Pedelec passt zu mir?

Ihr Arbeitgeber bietet Dienstradleasing mit JobRad an. Und Sie möchten ein E-Bike über Ihre Firma beziehen? Doch Sie wissen nicht, welches E-Bike zu Ihnen passt? Dann kommt hier eine kleine Entscheidungshilfe:

Das E-Trekkingrad: Der Allrounder für die kurze Tour durch die Stadt oder für den Trip am Wochenende. Das elektrische Trekkingrad ist übrigens der beliebteste E-Bike-Typ. 

Das E-City-Bike: Der Alltagsklassiker – für alle, die vor allem in der Stadt unterwegs sind.

Das E-Faltrad: Der Verwandlungskünstler. Perfekt für Pendler und alle, die ihr (elektrisches) Rad immer mit dabeihaben wollen – auch im ICE, im Bus oder in der Straßenbahn.

Das E-Gravelbike: Dieses Cross-E-Bike ist der Shootingstar der E-Bike-Szene. Denn mit diesem feldwegtauglichen Rennrad kann man sportlich und abseits von geteerten Straßen unterwegs sein.

Das E-MTB: Für alle, die gerne Berge radelnd erklimmen und abseits von asphaltierten Straßen auf zwei Rädern unterwegs sind. Es gibt zwei Typen:
E-Hardtail (Hardtail = kein gefederter Hinterbau) ist leichter und liefert eine gute Kraftübertragung. 
E-Fully (fully = voll gefedert): besitzt im Gegensatz zum Hardtail einen gefederten Hinterbau. Wer gerne Trails mit Steinen und Wurzeln fährt, ist mit einem Fully gut beraten. Es ist aber schwerer und in der Regel teurer als ein Hardtail.  
 
Das E-Lastenrad: Die Transportwunder auf zwei oder drei Rädern: Für alle, die regelmäßig Kinder & Hunde, Einkäufe, Weihnachtsbäume oder Surfbretter autofrei transportieren wollen. 

Hätten Sie's gewusst?

Was ist der Unterschied zwischen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec?

Räder mit elektrischem Rückenwind sind allgegenwärtig auf unseren Straßen. 
Der Begriff „E-Bike“* wird meist als Gattungsbegriff für alle Räder mit elektrischer Unterstützung gebraucht (Pedelec und S-Pedelec). Wie sich die Fahrräder mit und ohne E-Antrieb unterscheiden lassen, lesen Sie hier: 

*streng genommen ist ein „E-Bike“ im eigentlichen Sinne eine Art Mofa. Es wird also von einem Motor unterstützt. Die Fahrerin oder der Fahrer muss nicht selbst in die Pedale treten, um vom Fleck zu kommen wie beim Pedelec und S-Pedelec. 

Fahrrad

Fahrrad - Jedes Rad kann Ihr JobRad sein

Schon klar, wie ein klassisches Fahrrad aussieht, weiß jeder: Zwei Laufräder, zwei Pedale, ein Antriebsstrang und ein Sattel. Angetrieben wird so ein „Bio-Bike“ oder „Slow-Bike“ mit Muskelkraft und es ist in allen Varianten erhältlich: Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Fahrräder über JobRad® per Gehaltsumwandlung beziehen und dabei bis zu 40 Prozent sparen.
  • Bei JobRad® als Gehaltsextra übernimmt der Arbeitgeber – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – die Kosten für Räder mit und ohne elektrischen Antrieb komplett.
  • Natürlich können auch Selbstständige Fahrräder über JobRad leasen.

Pedelec

Pedelecs: Geschwindigkeit max. 25 km/h und in diesem Fall besteht keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- und Helmpflicht.
info

Das "E-Bike" wird häufig als Synonym für alle Räder mit elektrischer Unterstützung gebraucht (Pedelecs, S-Pedelecs).

Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt.

Wer schneller als 25 km/h fahren will, muss ohne Tretunterstützung auskommen und ausschließlich auf eigene Muskelkraft setzen. Der Unterstützungsgrad kann dabei in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers. Rechtlich gesehen gilt das Pedelec als Fahrrad, weshalb nach der StVO (§ 21a Absatz 2 Satz 1) keine Helmpflicht besteht. Wir empfehlen aber generell das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms. Für ein Pedelec ist weder eine Zulassung noch eine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung nötig – auch wenn es eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe hat.

S-Pedelec

S-Pedelecs sind versicherungs-, kennzeichen- und fahrererlaubnispflichtig.

Ein Speed-Pedelec (gewöhnlich abgekürzt S-Pedelec) unterstützt den Fahrer beim Pedalieren (max. 4 kW) bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

Ein S-Pedelec wird nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad klassifiziert. Deshalb sind einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten: Ein S-Pedelec benötigt sowohl ein Versicherungskennzeichen, das am Fahrzeugheck montiert sein muss, wie auch mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (ein PKW-Führerschein reicht ebenfalls aus). Dadurch liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Beim S-Pedelec besteht Helmpflicht. Wird ein S-Pedelec als JobRad bezogen, muss der Anfahrtsweg mit 0,03 Prozent des Listenpreises versteuert werden (EStG § 8 Absatz 2).
Das S-Pedelec ist aufgrund der möglichen Geschwindigkeit innerorts wie außerorts von Radwegen ausgeschlossen. Auf Fahrradstraßen dürfen S-Pedelecs fahren, wenn das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei“ oder „Krafträder frei“ das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ ergänzt.

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