Schneller, weiter, S-Pedelec: Die Kraftpakete unter den E-Bikes jetzt als JobRad noch attraktiver
S-Pedelecs sind schnell – sie unterstützen beim Treten bis 45 km/h – und sie sind selten: Die meisten E-Bikes auf unseren Straßen und Fahrradwegen sind Pedelecs (ohne "S") mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Dabei hat die Speed-Variante großes Potenzial: Pendler:innen können mit diesen schnellen Propellern locker Strecken von bis zu 20 Kilometer und mehr zurücklegen – und so viele Autofahrten ersetzen.
Für S-Pedelecs ...
…gelten zum Teil andere steuerliche Regeln als für Fahrräder und Pedelecs. Weil sie rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, werden sie wie E-Autos versteuert: Seit dem 1. Januar 2020 gilt für sie die 0,25%-Regel. Wie beim Dienstwagen müssen außerdem die Anfahrtskilometer (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. >>> Beispielrechnung
... ist eine andere Versicherung nötig: Im Gegensatz zu anderen Fahrradtypen müssen JobRadler:innen ihr S-Pedelec selbst versichern. Sprechen Sie dazu einfach mit Ihrer Versicherung.
... sind Helm, Fahrerlaubnis und Kennzeichen Pflicht.
... sind Radwege – noch – tabu. Das bedeutet: S-Pedelec-Fahrer:innen müssen immer die Straße benutzen (außer in Tübingen, dort wurde der erste Radweg für S-Pedelecs freigegeben).
Pedelecs und S-Pedelecs unterscheiden sich optisch kaum. Die schnelle E-Bike-Variante erkennt man zum Beispiel am Versicherungs-kennzeichen oder am Rückspiegel.
Bitte beachten Sie: Wer sich als Arbeitnehmer:in für ein S-Pedelec als JobRad interessiert, sollte sich vorab unbedingt bei seinem Unternehmen erkundigen, ob dieses auch S-Pedelecs als JobRad ermöglicht.
Beim S-Pedelec per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) versteuern Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads seit 2020 nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Außerdem müssen sie die Anfahrtskilometer zum Arbeitsort (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuern. >>> Beispielrechnung
Ihr Unternehmen bietet JobRad noch nicht an?
Auch Selbstständige, Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende, die ab 2020 ein S-Pedelec als JobRad leasen, versteuern den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Wie beim S-Pedelec per Gehaltsumwandlung müssen die Anfahrtskilometer zum Arbeitsort (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. >>> Beispielrechnung
Sie sind selbstständig und möchten ein S-Pedelec als JobRad leasen?
Ein:e Angestellte:r oder ein:e Selbstständige:r nutzt ein S-Pedelec als JobRad im Wert von 3.000 € UVP und hat einen Anfahrtsweg zur Arbeit von zehn Kilometern: Er:Sie muss monatlich ein Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung des S-Pedelecs (3.000 € : 4 = 750 €), auf einhundert abgerundet (700 €) mit 0,03 % versteuern: 700 € * 0,03 % * 10 km * = 2,10 €
Der:die JobRadler:in muss also pro Monat 2,10 € zusätzlich versteuern.