Schneller, weiter, S-Pedelec: Die Kraftpakete unter den E-Bikes jetzt als JobRad® noch attraktiver

S-Pedelecs sind schnell – sie unterstützen ihre Fahrerinnen und Fahrer beim Treten bis 45 km/h – und sie sind selten: Die meisten E-Bikes auf unseren Straßen und Fahrradwegen sind Pedelecs (ohne "S") mit Tretunterstützung bis 25 km/h. Dabei hat die Speed-Variante großes Potenzial: Pendler können mit diesen schnellen Propellern locker Strecken von bis zu 20 Kilometer und mehr zurücklegen – und so viele Autofahrten ersetzen.
Besonderheiten bei S-Pedelecs
Es gibt viele gute Gründe für ein S-Pedelec - aber auch ein paar Besonderheiten, die JobRadler beachten sollten. Denn S-Pedelecs sehen zwar ganz ähnlich aus wie ihre etwas langsameren Geschwister, die Pedelecs (auch „Pedal Electric Cycles“ genannt). Aber es gibt ein paar wichtige Unterschiede:
Für S-Pedelecs ...
…gelten zum Teil andere steuerliche Regeln als für Fahrräder und Pedelecs. Weil sie rechtlich als Kraftfahrzeuge gelten, werden sie wie E-Autos versteuert: Seit dem 1. Januar 2020 gilt für sie die neue 0,25%-Regel. Wie beim Dienstwagen müssen außerdem die Anfahrtskilometer (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. >>> Beispielrechnung
... sind Helm, Fahrerlaubnis und Kennzeichen Pflicht.
... sind Radwege – noch – tabu. Das bedeutet: S-Pedelec-Piloten müssen immer die Straße benutzen (außer in Tübingen, dort wurde der erste Radweg für S-Pedelecs freigegeben).

Pedelecs und S-Pedelecs unterscheiden sich optisch kaum. Die schnelle E-Bike-Variante erkennt man zum Beispiel am Versicherungs-kennzeichen oder am Rückspiegel.
S-Pedelecs als JobRad dank 0,25 %-Regel jetzt noch attraktiver
Bitte beachten Sie: Wer sich als Arbeitnehmer für ein S-Pedelec als JobRad interessiert, sollte sich vorab unbedingt bei seinem Arbeitgeber erkundigen, ob dieser auch S-Pedelecs als JobRad ermöglicht.
für Arbeitnehmer
Beim S-Pedelec per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra (zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn) versteuern Angestellte den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads seit 2020 nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Außerdem müssen sie die Anfahrtskilometer zum Arbeitsort (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuern. >>> Beispielrechnung
Ihr Arbeitgeber bietet JobRad noch nicht an?
für Selbstständige
Auch Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die ab 2020 ein S-Pedelec als JobRad leasen, versteuern den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nur noch mit 0,25 % der unverbindlichen Preisempfehlung (0,25 %-Regel). Wie beim S-Pedelec per Gehaltsumwandlung müssen die Anfahrtskilometer zum Arbeitsort (einfacher Arbeitsweg) mit 0,03 % der geviertelten und auf volle Hundert abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung versteuert werden. >>> Beispielrechnung
Sie sind selbstständig und möchten ein S-Pedelec als JobRad leasen?
Beispielrechnung für die Versteuerung der Anfahrtskilometer (0,03 %-Regel):
Ein Angestellter oder ein Selbstständiger nutzt ein S-Pedelec als JobRad im Wert von 3.000 € UVP und hat einen Anfahrtsweg zur Arbeit von zehn Kilometern: Der JobRadler muss monatlich ein Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung des S-Pedelecs (3.000 € : 4 = 750 €), auf einhundert abgerundet (700 €) mit 0,03 % versteuern: 700 € * 0,03 % * 10 km * = 2,10 €
Der JobRadler muss also pro Monat 2,10 € zusätzlich versteuern.