Häufige Fragen für Arbeitnehmer:innen
Sie sind Arbeitnehmer:in und möchten gerne ein Dienstrad fahren? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.
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Das mein JobRad-Portal
Das meinJobRad-Portal
Was ist das meinJobRad®-Portal?
Das meinJobRad®-Portal ist unser digitales Portal rund um Ihr JobRad®. Es ist mit allen gängigen Endgeräten nutzbar. Im Portal können Sie jederzeit Ihre Daten aktualisieren (z.B. wenn sich Ihre E-Mail-Adresse ändert), den Status Ihrer JobRad®-Anträge verfolgen und alle Daten zu laufenden Verträgen (z.B. Ihre Service-ID) einsehen. Sollte Ihr JobRad® beschädigt oder gestohlen werden, können Sie den Schaden ebenfalls über das JobRad®-Portal melden.
Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das meinJobRad®-Portal?
Unser Portal ist browserbasiert – Sie brauchen also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.
Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät/einen der empfohlenen Browser zu wechseln.
Wo finde ich den Login oder Zugang, um mich für das meinJobRad®-Portal meiner Firma zu registrieren?
Die Adresse zum meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens teilt Ihnen Ihre Personalabteilung bzw. ein:e JobRad®-Bevollmächtigte:r in Ihrem Unternehmen mit – oder Sie finden den Link im Intranet Ihres Unternehmens.
Sie haben sich schon im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens registriert? Dann können Sie sich hier einloggen.
Dienstrad-Leasing Grundlagen
Einzelleasingvertrag
Folgeleasing
JobRad Bestellung
JobRad für Selbstständige
JobRad Services
JobRad-Grundlagen
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.
Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!
Bitte beachten Sie:
- Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
- Als JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind. Bei einigen wenigen Modellen kann diese Definition strittig sein und muss dann im Einzelfall geprüft werden.
- Wenn es Ihr:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?
Nein, aber jede:r Händler:in kann es. In Deutschland haben Sie die Auswahl aus über 6500 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt stetig weiter.
Einen Fachhandel in Ihrer Nähe finden Sie bequem über unsere Karte.
Darf man ein JobRad® auch privat nutzen?
Ja! Egal wann und wo: Für Ihr JobRad® ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?
Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden!
Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehaltsanspruchs der Mitarbeitenden in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den:die Arbeitnehmer:in wie auch für den:die Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von den Mitarbeitenden zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?
Ihre Raten und Ihre mögliche Ersparnis berechnen Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in diesem Video.
Tipp: Sie sind bereits im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens angemeldet? Dann nutzen Sie den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad®-Portals Ihrer Firma: Dort sind die exakten Konditionen Ihrer:s Arbeitgeber:ins hinterlegt.
Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra finden Sie hier.
Was ist die Umwandlungsrate?
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für das JobRad® zahlen. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für das JobRad® – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung (falls nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für die JobRad®-Inspektion bzw. den JobRad®-FullService (falls gebucht und nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen).
Ihr:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.
Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad®-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn sie wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung, JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService, fahren Sie noch günstiger.
- Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des "erweiterten Modus".
- Ihr:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann empfehlen wir Ihnen, sich im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens zu registrieren und den Vorteilsrechner im Login-Bereich zu nutzen. Dort sind alle individuellen Parameter für Ihr Unternehmen bereits hinterlegt.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.
JobRad-Inspektion und JobRad-FullService
JobRad-Services
Welche Service-Optionen habe ich für mein JobRad®?
Falls Ihr:e Arbeitgeber:in sich für zusätzliche Service-Optionen entscheidet, haben Sie bei Antragstellung die Möglichkeit, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService (inklusive der JobRad®-Inspektion) hinzuzubuchen.
Was ist die JobRad®-Inspektion?
Mit der JobRad®-Inspektion erhalten Sie für 5€ (netto) monatlich pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90€ (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Diese dürfen Sie bei beliebigen JobRad®-Premiumhändler:innen Ihrer Wahl durchführen lassen. Eine:n Händler:in finden Sie über unsere Suche.
Detaillierte Informationen zur Inspektion finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.
Bitte beachten Sie:
- Ob Ihr:e Arbeitgeber:in die JobRad®-Inspektion anbietet, sehen Sie auf der Startseite im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens (unter „Alle Informationen auf einen Blick“ -> „Überblick“).
- Bei einzelnen Arbeitgeber:innen gelten andere Kontingente für die Inspektion. Details dazu finden Sie im Merkblatt zur JobRad®-Inspektion im Download Center des meinJobRad®-Portals Ihres Unternehmens.
- Ein nachträgliches Hinzufügen zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. Schließen Sie die JobRad®-Inspektion bei Antragstellung also direkt mit ab.
- Sie nutzen den JobRad®-FullService? Dann ist die JobRad®-Inspektion inklusive.
Was ist der JobRad®-FullService?
Mit dem JobRad®-FullService erhalten Sie für monatlich 10 € (netto) pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Zusätzlich sind Sie auch bei anfallenden Verschleißreparaturen (inklusive Verschleißteilersatz) abgesichert, und zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 230 € (inkl. MwSt.). Inspektion und Reparaturen dürfen Sie bei beliebigen JobRad®-Premiumhändler:innen Ihrer Wahl durchführen lassen. Eine:n Händler:in finden Sie über unsere Suche.
Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.
Bitte beachten Sie:
- Ob Ihr:e Arbeitgeber:in den JobRad®-FullService anbietet, sehen Sie auf der Startseite im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens (unter „Alle Informationen auf einen Blick“ -> „Überblick“).
- Bei einzelnen Arbeitgeber:innen gelten andere Beträge und Bedingungen für den FullService. Details dazu finden Sie im Merkblatt zum JobRad®-FullService im Download-Center des meinJobRad®-Portals Ihres Unternehmens.
- Ein nachträgliches Hinzufügen des JobRad®-FullService zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. Schließen Sie den JobRad®-FullService bei Antragstellung also direkt mit ab.
Wann kann ich eine JobRad®-Inspektion durchführen lassen?
Falls Sie beim Abschluss Ihres Vertrags die JobRad®-Inspektion oder den JobRad-FullService gebucht haben, stehen Ihnen während der Leasinglaufzeit insgesamt drei Inspektionen zur Verfügung.
Unsere Empfehlung: Der optimale Zeitpunkt für die erste JobRad®-Inspektion ist in der Regel zehn bis zwölf Monate nach Übernahme des Rads. Lassen Sie anschließend die weiteren Inspektionen im jährlichen Abstand durchführen. Auf diese Weise bleibt ihr JobRad® immer in Schuss.
Wo kann ich eine JobRad®-Inspektion oder einen JobRad®-FullService durchführen lassen?
Bei unseren JobRad®-Premiumhändler:innen – davon gibt es bundesweit über 6500. Den:die Premiumhändler:in Ihrer Wahl finden Sie über unsere Suche.
JobRad-Vollkaskoversicherung
JobRad® in Deinem Online-Shop
Kosten und Steuerliches
Leasingende
Leasingfähiges Zubehör
Mehrfachleasing
Partnerprogramm ServicePro24
Prämien-Aktion Unternehmen werben
Rahmenbedingungen
Reguläres Leasingende
Rund um den JobRad-Vertrag
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad®?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um den Beschäftigten das JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, muss der:die Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Der:die Arbeitgeber:in ergänzt dann intern mit den Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die JobRad®-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
Ich verlasse mein Unternehmen vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem JobRad®?
Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich Ihre persönliche oder berufliche Situation, entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in, was mit dem JobRad® passiert. Bitte lesen Sie den Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.
Ich nehme das Kaufangebot für mein JobRad® nicht an. Wie geht es dann weiter?
Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn Sie das Kaufangebot nicht annehmen, wird das Rad innerhalb von 30 Werktagen nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern, bis die Abholung erfolgt.
Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch Ihre:n Händler:in abgewickelt.
Sie erhalten nach Leasingende alle Informationen, an wen und auf welchem Weg Sie das JobRad® zurückgeben dürfen.
Dies gilt für das Kaufangebot zum regulären Ende Ihres Leasingvertrages nach 36 Monaten.
Rund ums JobRad
Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist der Unterschied?
Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.
Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?
Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad® in Frage?
Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.
Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad® in Frage?
Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Kann ich auch mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen?
Das entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Die meisten Arbeitnehmer:innen können mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen.
Kann man ein JobRad® auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Ihr:e JobRad®-Fachhändler:in stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.
Darauf müssen Sie achten:
- Der:die Händler:in muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das JobRad® korrekt abrechnen.
- Bestellungen von individuell zusammengestellten JobRädern können nicht storniert werden, da Händler:innen diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.
Was ist Leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für JobRadler:innen vergrößern. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie den:die Händler:in, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden!
Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?
Für Pflege und Wartung des JobRads ist der:die jeweilige JobRadler:in verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.
Wer darf mit einem JobRad® fahren?
Ein JobRad® darf von dem:der JobRadler:in und in aller Regel auch von den Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, das Unternehmen schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftet jedoch der:die JobRadler:in.
Dienstwagen und JobRad® – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?
Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler:innen.
Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn man das JobRad® für den Arbeitsweg nutzt.
Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.
Kann ich mein JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr JobRad® zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.
Muss ich die Verpackung meines JobRads aufbewahren?
Nein. Sollten Sie Ihr JobRad® nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt Ihnen dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.
Schaden, Diebstahl und Co.
Ist mein JobRad® versichert?
Ja! Jedes JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Was mache ich bei einer Panne?
Die JobRad®-Mobilitätsgarantie ist bei jedem JobRad® inklusive und schützt Sie unterwegs, unter anderem mit mobiler Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer. Die Nummer sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.
Habe ich auf mein JobRad® Garantie?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller:innen freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in mit.
Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Ihre Ansprechperson in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der:die JobRad®-Fachhandelspartner:in, von dem:der Sie Ihr Rad bezogen haben.
Grundsätzlich gilt:
- Für Ihr JobRad® gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.
- Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad®-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.
Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad®-Portal Startseite Ihres Unternehmens.
Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad®. Was tue ich?
Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in. Bringen Sie Ihr JobRad® hierzu zu einem unser zahlreichen Fachhandelsgeschäfte in Ihrer Nähe. Dieses nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und dem:der JobRad®-Fachhandelspartner:in. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen untenstehende Möglichkeiten zur Verfügung.
- über das meinJobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Mein JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Ihr JobRad® wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melden Sie den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
- über das meinJobRad®-Portal
- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung („Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrer Entscheidung ab:
Sie möchten kein neues JobRad®?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch Ihren Arbeitgeber beendet.
Sie möchten ein neues JobRad®?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad®?
Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad® beantragen. Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor, damit wir Ihnen 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:
- Suchen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad im JobRad®-Fachhandel. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
- Senden Sie das Fachhandelsangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
- Bitte warten Sie ab, bis JobRad® Ihren Antrag im meinJobRad®-Portal angelegt hat und werden Sie bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
- Wir legen im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens einen JobRad®-Antrag für Sie an und teilen Ihnen anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
- Alles Weitere läuft wie gewohnt: Sie reichen Ihren Bestellantrag ein und am Ende nehmen Sie Ihr neues JobRad® in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!
Service-Themen
Steuerliches
Wie ist ein JobRad® zu versteuern und was gilt es zu beachten?
Geldwerter Vorteil, Entfernungspauschale etc.: Alles, was Sie zur Versteuerung eines JobRads wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Seite zur Dienstrad-Versteuerung.
Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Was ist zu beachten?
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad® für die Mitarbeitenden wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Unternehmen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.
Storno und Änderungen
Versicherung
Vertragsbeginn
Werbeunterstützung
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