Häufige Fragen für interessierte Arbeitnehmer

Sie sind Arbeitnehmer und möchten gerne ein Dienstrad leasen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad.

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Dienstrad-Leasing Grundlagen

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Was ist Leasing? 

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Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= dem JobRadler) zur Nutzung. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.

 

Hinweis:

Die ständige Nutzbarkeit kann – wie auch bei einem Privatkauf – nicht jederzeit garantiert werden. Wenn das JobRad z. B. aufgrund einer Reparatur längere Zeit in der Werkstatt steht, haben Sie selbstverständlich Anspruch auf die Reparatur, jedoch nicht darauf, für die Dauer der Reparatur einen Teil des Kaufpreises zurückzuerhalten bzw. auf eine Aussetzung der monatlichen Raten

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Was ist eine Gehaltsumwandlung?

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Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.

JobRad-Grundlagen

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Was ist JobRad?

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JobRad ist das Dienstrad-Leasing-Modell der JobRad GmbH. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagen‑Leasing − nur mit Fahrrädern und E‑Bikes statt Autos. Beschäftigte beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.

Mehr über uns erfahren Sie hier: Über uns – alles über JobRad.

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Welche Fahrräder sind bei JobRad möglich?

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Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad sein!

 

Bitte beachten Sie:

  • Mindestpreis (einschließlich leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
  • Wenn es Ihr Arbeitgeber wünscht, kann er die Auswahl einschränken – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
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Bietet jeder Fahrradhändler JobRad an?

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Nein, aber jeder Händler kann es. In Deutschland haben Sie die Auswahl aus über 6.000 JobRad-Fachhandelspartnern – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt stetig weiter.

Einen Fachhandelspartner in Ihrer Nähe finden Sie bequem über unsere Händlersuche.

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Darf man ein JobRad auch privat nutzen?

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Ja! Egal wann und wo: Für Ihr JobRad ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.

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Warum ist JobRad günstiger als der Direktkauf?

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Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden! 

Wie? Bei JobRad per Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehaltsanspruchs des Mitarbeiters in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar vom Arbeitnehmer zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.

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Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?

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Ihre Raten und Ihre mögliche Ersparnis berechnen Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in diesem Video.

 

Tipp: Sie sind bereits im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers angemeldet? Dann nutzen Sie den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad-Portals Ihrer Firma: Dort sind die exakten Konditionen Ihres Arbeitgebers hinterlegt.

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Kann ein Arbeitgeber JobRadler mit Zuschüssen unterstützen?

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Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

Besonders attraktiv: Übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Arbeitnehmer die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra finden Sie hier.

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Was ist die Umwandlungsrate? 

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Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für das JobRad zahlen. Sie setzt sich zusammen aus:

Ihr Arbeitgeber kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.

Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.

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Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?

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Richtig – das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn sie wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.

 

Tipps:

  • Mit JobRad per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf deutlich sparen. Gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad-Vollkaskoversicherung, JobRad-Inspektion oder JobRad-FullService, fahren Sie als JobRadler noch günstiger.
  • Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des "erweiterten Modus".
  • Ihr Arbeitgeber bietet JobRad bereits an? Dann empfehlen wir Ihnen, sich im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers zu registrieren und den Vorteilsrechner im Login-Bereich zu nutzen. Dort sind alle individuellen Parameter Ihres Arbeitgebers bereits hinterlegt.
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Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad nicht in Frage?

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Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

 

Das ist beispielsweise der Fall für:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer in Probezeit
  • Zeitarbeiter
  • Mini- und Midi-Jobber
  • Arbeitnehmer, die Mindestlohn erhalten
  • Arbeitnehmer, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.

Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, liegt immer beim Arbeitgeber.

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Welche Aufgaben hat ein JobRad-Bevollmächtigter?

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Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um JobRad in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad-Portal die Bestellungen ihrer Kolleginnen und Kollegen, prüfen sie und geben sie frei.

Das meinJobRad-Portal

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Was ist das meinJobRad-Portal?

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Das meinJobRad-Portal ist unser digitales Portal rund um Ihr JobRad. Es ist mit allen gängigen Endgeräten nutzbar. Im Portal können Sie jederzeit Ihre Daten aktualisieren (z. B. wenn sich Ihre E‑Mail-Adresse ändert), den Status Ihrer JobRad-Anträge verfolgen und alle Daten zu laufenden Verträgen (z. B. Ihre Service-ID) einsehen. Sollte Ihr JobRad beschädigt oder gestohlen werden,  können Sie den Schaden ebenfalls über das JobRad-Portal melden.

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Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das meinJobRad-Portal?

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Unser Portal ist browserbasiert – Sie brauchen also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.

Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät/einen der empfohlenen Browser zu wechseln.

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Wo finde ich den Login oder Zugang, um mich für das meinJobRad-Portal meiner Firma zu registrieren?

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Die Adresse zum meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers teilt Ihnen Ihre Personalabteilung bzw. ein JobRad-Bevollmächtigter in Ihrem Unternehmen mit – oder Sie finden den Link im Intranet Ihres Unternehmens.

Sie haben sich schon im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers registriert? Dann können Sie sich hier einloggen.

Rund ums JobRad

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Fahrrad, Pedelec, S‑Pedelec, E‑Bike – Was ist der Unterschied?

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Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.

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Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?

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Alle Details zu den gültigen Sonderregelungen für S-Pedelecs (häufig auch "E‑Bikes" genannt), finden Sie hier.

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Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad in Frage?

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Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad. Ein Rabatt beim Fachhandelspartner kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.

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Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad in Frage?

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Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

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Kann ich auch mehr als ein JobRad gleichzeitig beziehen?

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Das entscheidet Ihr Arbeitgeber. Die meisten Arbeitnehmer können mehr als ein JobRad gleichzeitig beziehen.

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Kann man ein JobRad auch individuell zusammenstellen?

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Natürlich. Ihr JobRad-Fachhandelspartner stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.

 

Darauf müssen Sie achten:

  • Der Händler muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das JobRad korrekt abrechnen.
  • Bestellungen von individuell zusammengestellten JobRädern können nicht storniert werden, da Händler diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.
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Was ist Leasingfähiges Zubehör?

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Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für den JobRadler vergrößern. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör

 

Wichtig:

  • Das leasingfähige Zubehör muss im Angebot des JobRad-Fachhandelspartners aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie den Fachhändler darum, das Angebot zu ergänzen.
  • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad-Vertrag aufgenommen werden! 
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Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?

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Für Pflege und Wartung des JobRads ist der jeweilige JobRadler verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.

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Wer darf mit einem JobRad fahren? 

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Ein JobRad darf vom JobRadler und in aller Regel auch von dessen Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, der Arbeitgeber schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftet jedoch der JobRadler. 

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Dienstwagen und JobRad – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?

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Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler.

Nach einer Rechtsprechung des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn man das JobRad für den Arbeitsweg nutzt.

 

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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Kann ich mein JobRad nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen? 

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Bisher haben wir (die JobRad GmbH) jedem JobRadler nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für sein JobRad unterbreitet. Wir beabsichtigen, das auch in der Zukunft so zu handhaben – denn zufriedene Kunden sind unser oberstes Ziel. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde. 

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Muss ich die Verpackung meines JobRads aufbewahren?

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Nein. Sollten Sie Ihr JobRad nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt Ihnen dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.

JobRad-Services

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Welche Service-Optionen habe ich für mein JobRad?

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Falls Ihr Arbeitgeber sich für zusätzliche Service-Optionen entscheidet, haben Sie bei Antragstellung die Möglichkeit, die JobRad-Inspektion oder den JobRad-FullService (inklusive der JobRad-Inspektion) hinzuzubuchen.

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Was ist die JobRad-Inspektion?

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Mit der JobRad-Inspektion erhalten Sie für 5 € (netto) monatlich pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Diese dürfen Sie bei beliebigen JobRad-Premiumhändlern Ihrer Wahl durchführen lassen. Einen passenden Händler finden Sie über unsere Händlersuche.

Detaillierte Informationen zur Inspektion finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ob Ihr Arbeitgeber die JobRad-Inspektion anbietet, sehen Sie auf der Startseite im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers (unter „Alle Informationen auf einen Blick“ -> „Überblick“).
  • Bei einzelnen Arbeitgebern gelten andere Kontingente für die Inspektion. Details dazu finden Sie im Merkblatt zur JobRad-Inspektion im Download Center des meinJobRad-Portals Ihres Arbeitgebers.
  • Ein nachträgliches Hinzufügen zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. Schließen Sie die JobRad-Inspektion bei Antragstellung also direkt mit ab.
  • Sie nutzen den JobRad-FullService? Dann ist die JobRad-Inspektion inklusive.
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Was ist der JobRad-FullService?

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Mit dem JobRad-FullService erhalten Sie für monatlich 10 € (netto) pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Zusätzlich sind Sie auch bei anfallenden Verschleißreparaturen (inklusive Verschleißteilersatz) abgesicher, und zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 230 € (inkl. MwSt.). Inspektion und Reparaturen dürfen Sie bei beliebigen JobRad-Premiumhändlern Ihrer Wahl durchführen lassen. Einen passenden Händler finden Sie über unsere Händlersuche.

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ob Ihr Arbeitgeber den JobRad-FullService anbietet, sehen Sie auf der Startseite im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers (unter „Alle Informationen auf einen Blick“ -> „Überblick“).
  • Bei einzelnen Arbeitgebern gelten andere Beträge und Bedingungen für den FullService. Details dazu finden Sie im Merkblatt zum JobRad-FullService im Download-Center des meinJobRad-Portals Ihres Arbeitgebers.
  • Ein nachträgliches Hinzufügen des JobRad-FullService zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich. Schließen Sie den JobRad-FullService bei Antragstellung also direkt mit ab.
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Wann kann ich eine JobRad-Inspektion durchführen lassen?

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Falls Sie beim Abschluss Ihres Vertrags die JobRad-Inspektion oder den JobRad-FullService gebucht haben, stehen Ihnen während der Leasinglaufzeit insgesamt drei Inspektionen zur Verfügung.

Unsere Empfehlung: Der optimale Zeitpunkt für die erste JobRad-Inspektion ist in der Regel zehn bis zwölf Monate nach Übernahme des Rads. Lassen Sie anschließend die weiteren Inspektionen im jährlichen Abstand durchführen. Auf diese Weise bleibt ihr JobRad immer in Schuss.

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Wo kann ich eine JobRad-Inspektion oder einen JobRad-FullService durchführen lassen? 

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Bei einem von bundesweit über 6.000 JobRad-Premiumhändlern. Den Premiumhändler Ihrer Wahl finden Sie über unsere Händlersuche.

Schaden, Diebstahl und Co.

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Ist mein JobRad versichert?

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Ja! Jedes JobRad ist durch die JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.

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Was mache ich bei einer Panne?

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Die JobRad-Mobilitätsgarantie ist bei jedem JobRad inklusive und schützt Sie unterwegs, unter anderem mit mobiler Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer. Die Nummer sowie weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

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Habe ich auf mein JobRad Garantie?

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Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller freiwillige Garantien auf ihre Produkte. Welche konkreten Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr JobRad-Fachhandelspartner mit.

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Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?

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Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ist der JobRad-Fachhandelspartner, von dem Sie Ihr Rad bezogen haben. Er hilft Ihnen gerne weiter! Grundsätzlich gilt:

  • Für Ihr JobRad gelten selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.
  • Nach Ablauf dieser Frist greift unsere JobRad-Vollkaskoversicherung für eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können.

Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad-Portal Startseite Ihres Arbeitgebers.

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Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad. Was tue ich?

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Der einfachste Weg zur Schadensmeldung führt über einen JobRad-Fachhandelspartner. Bringen Sie Ihr JobRad hierzu zu einem unser zahlreichen Fachhandelspartner in Ihrer Nähe. Dieser nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und dem JobRad-Fachhandelspartner. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E‑Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.

 

Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden? Hierzu stehen untenstehende Möglichkeiten zur Verfügung.

Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers unter „Meine JobRäder“.

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Mein JobRad wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?

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Ihr JobRad wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melden Sie den Diebstahl bzw. Schaden unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.

 

Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:

Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers unter „Meine JobRäder“.

 

Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort. Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung (= „Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrer Entscheidung ab:

 

Sie möchten kein neues JobRad?

Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch Ihren Arbeitgeber beendet.

 

Sie möchten ein neues JobRad?

Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten. 

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Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad? 

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Erst, wenn der Diebstahl bzw. Schaden durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad beantragen. Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor, damit wir Ihnen 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:

 

  1. Suchen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad bei einem JobRad-Fachhandelspartner. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
  2. Senden Sie das Fachhändlerangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an bestellung@jobrad.org.
  3. Bitte warten Sie ab, bis JobRad Ihren Antrag im meinJobRad-Portal angelegt hat und werden Sie bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
  4. Wir legen im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers einen JobRad-Antrag für Sie an und teilen Ihnen anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
  5. Alles Weitere läuft wie gewohnt: Sie reichen Ihren Bestellantrag ein und am Ende nehmen Sie Ihr neues JobRad in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!

Rund-um-den-JobRad-Vertrag

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Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad? 

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Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und dem Leasinggeber abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.

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Was ist der Überlassungsvertrag?

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Um den Beschäftigten das JobRad steuerbegünstigt anbieten zu können, muss der Arbeitgeber im Außenverhältnis Vertragspartner und somit Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber ergänzt dann intern mit seinen Mitarbeitern den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Mitarbeiter die Bedingungen für die JobRad-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

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Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem JobRad?

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Die Bestimmungen zum Dienstrad-Leasing sind durch offizielle Rechtsprechung festgelegt – den größten Nutzen bietet das Dienstrad-Leasing demnach, wenn der Vertrag wie vorgesehen 36 Monate läuft. Ändert sich Ihre persönliche oder berufliche Situation, entscheidet Ihr Arbeitgeber, was mit dem JobRad passiert. Bitte lesen Sie den Überlassungsvertrag und vereinbaren Sie ein Gespräch mit der Ansprechperson in Ihrem Unternehmen.

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Ich nehme das Kaufangebot für mein JobRad nicht an. Wie geht es dann weiter?

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Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn Sie das Kaufangebot nicht annehmen, wird das Rad innerhalb von 30 Werktagen nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern, bis die Abholung erfolgt.

Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch den ausliefernden Händler abgewickelt.

Sie erhalten nach Leasingende alle Informationen, an wen und auf welchem Weg Sie das JobRad zurückgeben dürfen.

Dies gilt für das Kaufangebot zum regulären Ende Ihres Leasingvertrages nach 36 Monaten. 

Steuerliches

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Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?

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Seit 2019 gibt es zwei Möglichkeiten: JobRad per Gehaltsumwandlung mit steuerlicher Förderung und JobRad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit.

Ausführliche Informationen zu allen Steuerthemen rund ums Dienstrad finden Sie auf unserer Steuer-Übersichtsseite.

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Muss der Anfahrtsweg zur Arbeit versteuert werden, wenn man mit dem JobRad fährt?

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Bei Firmen-PKWs muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist dies bereits pauschal abgegolten mit 0,25 % vom Listenpreis (UVP).

Bitte beachten Sie: Für S-Pedelecs gelten häufig Sonderregelungen. Alle Details dazu finden Sie hier.

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Kann man mit einem JobRad die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?

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Ja!

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ab 1. Januar 2021 wird die Pauschale befristet angehoben:

  • in 2021 auf 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer und
  • in 2022 bis 2026 um weitere 0,03 € auf dann 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer

Tipp: Alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen können Pendlerinnen und Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschale beantragen. 

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Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?

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Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber immer zu den Betriebsausgaben. Sind Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad für Sie als Arbeitnehmer wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.

Bei Arbeitgebern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad-Ersparnis für Arbeitnehmer geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber ist daher JobRad als Gehaltsextra eine attraktive Alternative. 

Sie haben bereits ein JobRad und Ihre Frage ist noch offen?

Dann loggen Sie sich bitte in das meinJobRad-Portal ihres Arbeitgebers ein, dort haben Sie Zugriff auf weitere Fragen und Antworten.