JobRad®:
Ihr Wunschrad günstiger über Ihr Unternehmen

Suchen Sie sich bei uns Ihr Wunschrad aus. Anschließend least Ihr:e Arbeitgeber:in für Sie das JobRad®. Und Sie fahren es, wann immer Sie wollen: zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.

JobRadler vor einem Kran am Güterbahnhof

So funktioniert JobRad® für Arbeit­nehmer:innen

JobRad® macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder – und Arbeitnehmer:innen, sowie Bedienstete im öffentlichen Dienst schonen Umwelt und Geldbeutel. Dank steuerlicher Förderung sparen Sie dabei bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf – und umso mehr, sollte Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss geben.

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Fahrrad & Zubehör aussuchen

Suchen Sie sich Ihr neues Fahrrad aus – wir unterstützen Sie gerne und beraten zu leasingfähigem Zubehör.

Wir reichen das Angebot für Sie im JobRad-Portal ein.

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Angebot annehmen & auf Freigabe warten …

Im meinJobRad® Portal prüfen Sie das Angebot für Ihr neues JobRad®. Nehmen Sie es an und stimmen Sie dem Leasing zu. Nun nur noch ein bisschen Geduld …

Nach Freigabe durch Ihre:n Arbeitgeber:in und der Prüfung durch JobRad® bereiten wir Ihr Fahrrad vor.

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Abholen & Losradeln

Wenn alles bereit ist, erhalten Sie eine E-Mail und können Ihr neues Fahrrad bei uns abholen.

Wir sehen uns wieder zur nächsten Inspektion!

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Häufige Fragen rund ums JobRad®

Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist der Unterschied?

Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.

Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?

Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad® in Frage?

Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.

Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad® in Frage?

Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

Kann ich auch mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen?

Das entscheidet Ihr:e Arbeitgeber:in. Die meisten Arbeitnehmer:innen können mehr als ein JobRad® gleichzeitig beziehen.

Kann man ein JobRad® auch individuell zusammenstellen?

Natürlich. Ihr:e JobRad®-Fachhändler:in stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.

 

Darauf müssen Sie achten:

  • Der:die Händler:in muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das JobRad® korrekt abrechnen.
  • Bestellungen von individuell zusammengestellten JobRädern können nicht storniert werden, da Händler:innen diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.

Was ist Leasingfähiges Zubehör?

Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für JobRadler:innen vergrößern. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör

 

Wichtig:

  • Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie den:die Händler:in, das Angebot zu ergänzen.
  • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden! 

Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?

Für Pflege und Wartung des JobRads ist der:die jeweilige JobRadler:in verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.

Wer darf mit einem JobRad® fahren? 

Ein JobRad® darf von dem:der JobRadler:in und in aller Regel auch von den Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, das Unternehmen schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftet jedoch der:die JobRadler:in. 

Dienstwagen und JobRad® – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?

Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler:innen.

Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn man das JobRad® für den Arbeitsweg nutzt.

 

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.

Kann ich mein JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen? 

Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr JobRad® zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde. 

Muss ich die Verpackung meines JobRads aufbewahren?

Nein. Sollten Sie Ihr JobRad® nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt Ihnen dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.

JobRad® für Selbstständige

Sie sind unabhängig, gut organisiert und haben die Kosten für Ihr Gewerbe stets im Blick – mit einem JobRad® für Selbstständige bekommen Sie zusätzliche Flexibilität im Alltag.

Selbstständige Floristin mit Job-Lastenrad