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Das Dienstrad ist der neue Dienstwagen: Angestellte suchen sich ihr Fahrrad im Handel aus, Arbeitgeber:innen leasen die Fahrräder für ihre Mitarbeitenden. Diese dürfen sie frei nutzen – egal, ob privat oder geschäftlich.
JobRad sorgt dafür, dass beim Fahrrad-Leasing alles läuft: Wir stellen alle nötigen Verträge und Abläufe zur Verfügung. Und zwar komplett digital: Von der Bestellung über die Verwaltung bis zum Leasingende erledigen Sie alles in unserem Online-Portal.
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Können alle Arbeitgeber:innen JobRad anbieten?
Ja! Es gibt keine Mindestabnahmemenge von Rädern. Die einzige Voraussetzung für Arbeitgeber:innen ist, dass das Unternehmen seit 24 Monaten besteht und unsere allgemeinen Bonitätskriterien erfüllt.
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Welche Räder kommen bei JobRad in Frage?
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Wie und wo darf man das Dienstrad fahren?
Überall! Sie können mit dem JobRad zur Arbeit fahren, müssen aber nicht. Privat dürfen Sie es unbegrenzt nutzen, auch im Urlaub. Und damit radeln dürfen alle, die im gleichen Haushalt wohnen.
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Wem gehört das JobRad eigentlich?
Rechtlich gehört das Fahrrad während der ganzen Laufzeit der Leasinggesellschaft. Allerdings kann jede:r JobRadler:in das Rad nutzen, wie das eigene.
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Panne, Schaden, Diebstahl – was passiert, wenn es nicht rund läuft?
Die JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie schützen Sie auf allen Wegen. Steht das Rad allerdings während einer Reparatur in der Werkstatt, können die laufenden Leasingraten nicht erstattet werden.
In Einzelfällen können die Regeln abweichen, weil sich Unternehmen für andere JobRad-Bedingungen entschieden haben.