JobRad bei Elternzeit, längerer Krankheit oder Kündigung
Von der Ratenerstattung über den Nutzerwechsel bis zum Kauf: Ändert sich die persönliche oder berufliche Situation Ihrer Beschäftigten, genießen Sie bei JobRad immer maximale Sicherheit.
Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter fällt aus? So geht es weiter.
Seien Sie unbesorgt: Macht ein temporärer Ausfall eines Beschäftigten die Gehaltsumwandung unmöglich, greift Ihr Versicherungsschutz für die Erstattung der Leasingraten.
Der Vertrag kann nicht weiterlaufen, aber ein anderer Mitarbeiter oder eine andere Mitarbeiterin möchte das Rad übernehmen? Perfekt! Der bestehende Einzelleasingvertrag kann entsprechend angepasst werden.
Ein vorzeitiges Vertragsende ist unausweichlich und Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin möchte das Rad kaufen? Kein Problem: Beantragen Sie einfach ein Kaufangebot.
Das JobRad kann weder übernommen noch übertragen werden? In diesem Fall kann das Rad an uns zurückgegeben werden – und wird bequem abgeholt.
Bei einem Wechsel von Beschäftigten innerhalb eines Konzerns kann der Einzelleasingvertrag unter bestimmten Voraussetzungen „mitgenommen“ werden.
In wenigen Schritten zum Ziel