Fahrrad-Leasing: So funktioniert‘s

Wer darf geschäftlich ein Fahrrad leasen, wie funktioniert das und welche Regeln muss ich beachten? Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Loslegen brauchen.

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Die Grundlagen des Dienstrad-Leasings

Das Dienstrad ist der neue Dienstwagen: Der Arbeitgeber least die Fahrräder und überlässt sie den Angestellten. Diese dürfen sie frei nutzen – egal ob privat oder geschäftlich.

Was die Kosten angeht, gibt es zwei Varianten:

dienstradleasing-als-gehaltsumwandlung
dienstradleasing-als-gehaltsextra

Bezuschusst der Arbeitgeber die Leasingrate, sparen Angestellte noch mehr.

Beim Gehaltsextra fahren Angestellte ihr Firmenrad komplett kostenfrei.

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Alle Fragen geklärt? Dann kann es losgehen.

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Kurz erklärt

Die 5 goldenen Regeln des Fahrrad-Leasings

  1. 01

    Welches Rad darf man leasen?

    Jedes! Egal ob E-Bike, Lastenrad, Faltrad, Liegerad oder ganz normales Fahrrad.

  2. 02

    Darf man das Dienstrad auch privat fahren?

    Ja! Und zwar ohne Einschränkung – auch im Urlaub.

  3. 03

    Darf das Dienstrad nur einer fahren?

    Nein! Radeln dürfen alle, die im gleichen Haushalt wohnen. 

  4. 04

    Wie ist ein Dienstrad versichert?

    Jedes JobRad ist automatisch mit der JobRad-Vollkaskoversicherung versichert – inklusive Mobilitätsgarantie.

  5. 05

    Was passiert mit dem Rad nach Leasingende?

    Sie entscheiden! Wir möchten allen JobRadlern zum Leasingende ein attraktives Kaufangebot machen. Übernehmen sie das Fahrrad nicht, holen wir es ab.

info

Gut zu wissen: Diese Regeln gelten immer – außer, der Arbeitgeber legt Einschränkungen fest.