JobRad® für tarif­­gebundene Unter­nehmen

Immer mehr Tarifverträge in Deutschland ermöglichen Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit für die Gesundheit der Beschäftigten und ein starker Beitrag für nachhaltige Mobilität. 

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Bietet der Tarifvertrag Ihrer Arbeitsstelle die Möglichkeit für JobRad®?

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Informieren Sie sich über den zuständigen Arbeitgeberverband, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gern Auskunft.

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Alternativen zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsum­wandlung

Falls Ihr Tarifvertrag Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad® verzichten! Sie können JobRad® außertariflich anbieten oder als Gehaltsextra.

Dienstrad außertariflich: So kommen Sie zum JobRad®

Der:die Arbeitnehmer:in wandelt die Leasingraten für das JobRad® aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder andere Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt im Regelfall keine Gehaltsum­wandlung durch Sachleistungen zu.

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JobRad® als Gehaltsextra: So funktioniert's

Das JobRad® ist auch als Gehaltsextra vom Unternehmen möglich − und das sogar steuerfrei. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet und mehr bringt als eine Gehaltserhöhung.

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investitionen

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