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Häufige Fragen für Arbeitgeber:innen

Sie sind Arbeitgeber:in und wollen Ihren Mitarbeitenden JobRad® anbieten? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad®.

Häufige Fragen werden gefiltert während der Eingabe.

Giuseppe, Mitarbeiter JobRad Leasing schaut freundlich in die Kamera

Das JobRad®-Portal

  • Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das JobRad®-Portal?

    Unser Portal ist browserbasiert – Sie brauchen also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.

    Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät/einen der empfohlenen Browser zu wechseln.

JobRad-Grundlagen

  • Was ist eine Gehaltsumwandlung?

    Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des Firmenrads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.

  • Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?

    Der Einzelleasingvertrag von JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

    Das ist beispielsweise der Fall für:

    • Auszubildende
    • Arbeitnehmer:innen in Probezeit
    • befristet Beschäftigte
    • Zeitarbeiter:innen
    • Mini- und Midi-Jobber:innen
    • Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
    • Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit oder eine berufliche Auszeit zu nehmen.

    Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines Dienstrades von JobRad berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.

  • Kommen auf mich als Arbeitgeber:in Kosten zu?

    Nein. Unsere Dienstleistung ist für Sie als Unternehmen kostenlos und der Aufwand ist wirklich gering. Was viele nicht wissen: Jedes JobRad® im Unternehmen spart Ihnen sogar Geld! Alle Infos dazu finden Sie auf der Seite JobRad®: Welche Kosten fallen für Arbeitgeber:innen an?

  • Wie hoch ist der administrative Aufwand für mich als Arbeitgeber:in?

    Mit der Verwaltung der JobRäder haben Sie kaum Aufwand. Sie registrieren sich einmalig. Danach läuft alles bequem und zeitsparend über das digitale JobRad®-Portal. Dort verwalten Sie die JobRäder mit wenigen Klicks – in der Regel dauert die Freigabe eines JobRad®-Antrags maximal drei Minuten.

  • Lohnt sich JobRad® auch, wenn nur eine Person ein Fahrrad möchte?

    Auf jeden Fall! Denn der administrative Aufwand ist gering, und Sie können durch die JobRäder der Mitarbeitenden sogar Geld sparen. Viele Unternehmen starten erstmal mit einem oder wenigen JobRädern im Unternehmen. Das spricht sich schnell herum – und die Nachfrage steigt ganz von allein.

  • Kann ich den Vertrag für JobRad® auch vorbereiten, wenn ich nicht Teil der Geschäftsführung bin?

    Ja, das ist kein Problem! Sprechen Sie einfach Ihre Vorgesetzten an. Wenn Sie die Zustimmung haben, können Sie alles Wichtige vorbereiten. Dann fehlt nur noch die Unterschrift.

    Jetzt Verträge anfordern

  • Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?

    Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für JobRad®.

    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
    • Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung oder die angebotenen Servicepakete.

    Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

    Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra finden Sie hier.

  • Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?

    Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im JobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.

JobRad-Services

  • Was ist das JobRad®-Servicepaket Basis?

    Ein Überblick: 

    Preis & Leistung: 

    • ab 6,90 € pro Monat (ohne MwSt.) 
    • drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt.  

    Details dazu gibt's unter JobRad®-Services

    Wichtig: Bieten Sie diesen Service direkt bei Beantragung des Fahrrads an. Läuft der Vertrag, kann er nicht mehr dazu gebucht werden. 

  • Was ist das JobRad®-Servicepaket Komfort?

    Ein Überblick: 

    Preis & Leistung: 

    • ab 10,90 € pro Monat (ohne MwSt.) 
    • drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt.  
    • Reparatur und Ersatz von Verschleißteilen (Budget-Limit variiert je nach Radtyp) 

    Details dazu gibt's unter JobRad®-Services

    Wichtig: Bieten Sie diesen Service direkt bei Beantragung des Fahrrads an. Läuft der Vertrag, kann er nicht mehr dazu gebucht werden. 

  • Was ist das JobRad®-Servicepaket Unlimited?

    Ein Überblick: 

    Preis & Leistung: 

    • ab 19,90 € pro Monat (ohne MwSt.) 
    • drei Inspektionen während der Vertragslaufzeit zu je mindestens 90 € inkl. MwSt. 
    • Reparatur und Ersatz von Verschleißteilen ohne Budget-Limit

    Details dazu gibt's unter JobRad®-Services

    Wichtig: Bieten Sie diesen Service direkt bei Beantragung des Fahrrads an. Läuft der Vertrag, kann er nicht mehr dazu gebucht werden. 

Rund um den JobRad-Vertrag

  • Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein Dienstrad von JobRad®

    Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und der Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des Dienstfahrrads mit dem darauffolgenden Monatsersten.

  • Was ist der Dienstleistungsvertrag?

    Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in und uns (der JobRad GmbH) als Dienstleisterin geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des JobRad®-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad®-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um JobRad® im Unternehmen anbieten zu können.

  • Was ist der Leasingrahmenvertrag? 

    Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen Arbeitgeber:in (Leasingnehmer:in) und Leasinggesellschaft (Leasinggeber:in) geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.

  • Was ist der Überlassungsvertrag?

    Um den Beschäftigten das Firmenrad von JobRad® steuerbegünstigt anbieten zu können, müssen Sie als Arbeitgeber:in im Außenverhältnis Vertragspartner:in und somit Leasingnehmer:in sein. Sie ergänzen dann intern mit Ihren Mitarbeitenden den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten Dienstrad von JobRad®. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber:in und Mitarbeiter:in die Bedingungen für die Fahrrad-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

  • Was geschieht, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?

    Als Arbeitgeber:in sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Eine Übersicht unserer Lösungen finden Sie hier.

Rund ums JobRad

  • Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist der Unterschied?

    Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.

  • Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?

    Hier finden Sie alle Details zu den gültigen Sonderregelungen für S-Pedelecs (häufig auch "E‑Bikes" genannt).

  • Kommen auch ermäßigte Räder bei JobRad® in Frage?

    Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das Dienstrad von JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des Dienstfahrrads.

  • Kommen auch gebrauchte Räder bei JobRad® in Frage?

    Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

  • Was ist leasingfähiges Zubehör?

    Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für JobRadler:innen vergrößern. Eine ausführliche Liste finden Sie im JobRad®-Portal Ihres Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör

     

    Wichtig:

    • Das leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. 
    • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden! 
  • Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?

    Für Pflege und Wartung des JobRad®-Dienstrades ist der:die jeweilige JobRadler:in verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.

  • Dienstwagen und Dienstrad: Geht beides gleichzeitig?

    Ja! So kann sogar ein zusätzlicher finanzieller Vorteil entstehen: Denn beim Dienstrad muss man den Anfahrtsweg zur Arbeit nicht versteuern, beim Dienstwagen schon. Wer öfter mit dem Dienstrad zur Arbeit fährt, reduziert also die steuerliche Belastung für den Dienstwagen. Eine genaue Berechnung kann man sich bei der Steuerberatung einholen.

Schaden, Diebstahl und Co.

  • Wie ist ein Dienstrad von JobRad® versichert?

    Jedes Dienstrad von JobRad® ist durch die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.

  • Das Dienstrad von JobRad® wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?

    Den Diebstahl bzw. Schaden muss der:die JobRadler:in unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens. Anschließend melden die Betroffenen den Schaden direkt bei der assona GmbH.

    Gut zu wissen: Die Schadensmeldung muss die Auftragsnummer (KAU) und die Rahmennummer des Rads enthalten. 

    Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:

    Die betroffene Person möchte kein neues Dienstrad mit JobRad® fahren?

    Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.

    Die betroffene Person möchte ein neues Dienstrad mit JobRad® fahren?

    Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues Dienstrad beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.

Steuerliches

  • Wie ist ein Dienstrad von JobRad® zu versteuern und was gilt es zu beachten?

    Geldwerter Vorteil, Entfernungspauschale etc.: Alles, was Sie zur Versteuerung eines Dienstrads wissen müssen, erfahren Sie auf unserer Seite zur Dienstrad-Versteuerung.

  • Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen: Was ist zu beachten?

    Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber:innen immer zu den Betriebsausgaben. Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das Dienstrad von JobRad® für die Mitarbeitenden wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.

    Bei Unternehmen, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad®-Ersparnis für die Mitarbeitenden geringer aus. Gerade für diese Unternehmen ist daher JobRad® als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.

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