Häufige Fragen für interessierte Arbeitgeber
Sie sind Arbeitgeber und wollen Ihren Mitarbeitenden JobRad anbieten? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund ums Dienstrad-Leasing mit JobRad.
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Dienstrad-Leasing Grundlagen
Was ist Leasing?
Leasing ist eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand. Im Fall von JobRad handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S‑Pedelec. Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= dem JobRadler) zur Nutzung. Wie das im Detail funktioniert, erfahren Sie auf unserer Infoseite zum Fahrrad-Leasing.
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1 %-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.
JobRad-Grundlagen
Was ist JobRad?
JobRad ist das Dienstrad-Leasing-Modell der JobRad GmbH. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagen‑Leasing − nur mit Fahrrädern und E‑Bikes statt Autos. Beschäftigte beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.
Mehr über uns erfahren Sie hier: Über uns – alles über JobRad.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter
- Mini- und Midi-Jobber
- Arbeitnehmer, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, liegt immer beim Arbeitgeber.
Kommen auf mich als Arbeitgeber Kosten zu?
Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern JobRad kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das meinJobRad-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.
Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Beschäftigte als auch für Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.
Kann ein Arbeitgeber JobRadler mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss des Arbeitgebers, desto mehr Beschäftigte entscheiden sich für ein JobRad.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad-Vollkaskoversicherung, die JobRad-Inspektion oder den JobRad-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Arbeitnehmer die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra finden Sie hier.
Welche Aufgaben hat ein JobRad-Bevollmächtigter?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um JobRad in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad-Portal die Bestellungen ihrer Kolleginnen und Kollegen, prüfen sie und geben sie frei.
Das meinJobRad-Portal
Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das meinJobRad-Portal?
Unser Portal ist browserbasiert – Sie brauchen also kein bestimmtes Betriebssystem und keine zusätzliche Software. Es genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop. Als Browser empfehlen wir Chrome oder Firefox.
Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Bedienung haben, raten wir, auf ein anderes Gerät/einen der empfohlenen Browser zu wechseln.
Rund ums JobRad
Fahrrad, Pedelec, S‑Pedelec, E‑Bike – Was ist der Unterschied?
Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.
Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?
Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad in Frage?
Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das JobRad. Ein Rabatt beim Fachhandelspartner kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.
Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad in Frage?
Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Was ist Leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für den JobRadler vergrößern. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit Leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des JobRad-Fachhandelspartners aufgeführt sein.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad-Vertrag aufgenommen werden!
Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?
Für Pflege und Wartung des JobRads ist der jeweilige JobRadler verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.
Dienstwagen und JobRad – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?
Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler.
Nach einer Rechtsprechung des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuerndem Betrag reduzieren, wenn man das JobRad für den Arbeitsweg nutzt.
Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
JobRad-Services
Was ist die JobRad-Inspektion?
Mit der JobRad-Inspektion erhalten Sie für 5 € (netto) monatlich pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen.
Detaillierte Informationen zur Inspektion finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.
Bitte beachten Sie:
- Ein nachträgliches Hinzufügen zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich.
- Beim JobRad-FullService ist die JobRad-Inspektion inklusive.
Was ist der JobRad-FullService?
Mit dem JobRad-FullService erhalten Sie für monatlich 10 € (netto) pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Zusätzlich sind Sie auch bei anfallenden Verschleißreparaturen (inklusive Verschleißteilersatz) abgesicher, und zwar bis zu einem Betrag von insgesamt 230 € (inkl. MwSt.).
Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Seite zu unseren Services.
Bitte beachten Sie:
- Ein nachträgliches Hinzufügen des JobRad-FullService zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich.
Schaden, Diebstahl und Co.
Wie ist ein JobRad versichert?
Ja! Jedes JobRad ist durch die JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.
Das JobRad wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?
Wie ärgerlich! Den Diebstahl bzw. Schaden muss der JobRadler unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden – unter Angabe der Rahmennummer und mit aussagekräftigen Fotos zur Dokumentation des Schadens. Anschließend melden die Betroffenen den Schaden direkt bei der assona GmbH.
Für den weiteren Prozess gibt es zwei Möglichkeiten:
Die betroffene Person möchte kein neues JobRad?
Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet der Einzelleasingvertrag automatisch. Sie müssen nur noch die Gehaltsumwandlung beenden.
Die betroffene Person möchte ein neues JobRad?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues JobRad beantragt werden. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten.
Rund um den JobRad-Vertrag
Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad?
Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen dem Arbeitgeber (Leasingnehmer) und dem Leasinggeber abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.
Was ist der Dienstleistungsvertrag?
Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und uns (der JobRad GmbH) als Dienstleister geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des meinJobRad-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das JobRad-Modell im Unternehmen anbieten zu können.
Was ist der Leasingrahmenvertrag?
Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber als Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.
Was ist der Überlassungsvertrag?
Um den Beschäftigten das JobRad steuerbegünstigt anbieten zu können, muss der Arbeitgeber im Außenverhältnis Vertragspartner und somit Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber ergänzt dann intern mit seinen Mitarbeitern den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Mitarbeiter die Bedingungen für die JobRad-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.
Was geschieht für Arbeitgeber, wenn Mitarbeitende vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen?
Als Arbeitgeber sind Sie durch das in der Versicherung enthaltene Ausfallmanagement abgesichert, es kommen also keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu. Eine Übersicht unserer Lösungen finden Sie hier.
Steuerliches
Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?
Seit 2019 gibt es zwei Möglichkeiten: JobRad per Gehaltsumwandlung mit steuerlicher Förderung und JobRad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit.
Ausführliche Informationen zu allen Steuerthemen rund ums Dienstrad finden Sie auf unserer Steuer-Übersichtsseite.
Muss der Anfahrtsweg zur Arbeit versteuert werden, wenn man mit dem JobRad fährt?
Bei Firmen-PKWs muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist dies bereits pauschal abgegolten mit 0,25 % vom Listenpreis (UVP).
Bitte beachten Sie: Für S-Pedelecs gelten häufig Sonderregelungen. Alle Details dazu finden Sie hier.
Kann man mit einem JobRad die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?
Ja!
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ab 1. Januar 2021 wird die Pauschale befristet angehoben:
- in 2021 auf 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer und
- in 2022 bis 2026 um weitere 0,03 € auf dann 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer.
Tipp: Alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen können Pendlerinnen und Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschale beantragen.
Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?
Beim Dienstrad-Leasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber immer zu den Betriebsausgaben. Sind Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad für Arbeitnehmer wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.
Bei Arbeitgebern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad-Ersparnis für Arbeitnehmer geringer aus. Gerade für diese Arbeitgeber ist daher JobRad als Gehaltsextra eine attraktive Alternative.