Dienst­fahr­rad per Gehalts­um­wandlung

Alles über die Entgelt­umwandlung beim Leasing von Diensträdern

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Was ist die Gehaltsumwandlung / Entgeltumwandlung beim Fahrrad-Leasing oder E‑Bike-Leasing?

 

Bei der Gehaltsumwandlung (auch Entgeltumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt) entscheidet die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Leasinggegenstandes, zum Beispiel eines JobRads, zu erhalten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dieser Barlohn wird wiederum in sogenannten Sachlohn umgewandelt, im Fall von JobRad ist das die Überlassung eines Fahrrads oder eines E‑Bike.

Durch die Umwandlung entsteht ein steuerlicher Vorteil. Wie viel Sie persönlich mit JobRad sparen können, zeigt Ihnen unser Vorteilsrechner für Arbeitnehmer.
 

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Was passiert bei der Gehaltsumwandlung auf dem Lohnzettel der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers?

Für die Dauer der Nutzungsüberlassung des Dienstrads oder des Dienst-E-Bikes wird das Bruttogehalt um die Nutzungsrate heruntergesetzt. Hinzugerechnet wird der deutlich geringere geldwerte Vorteil für das JobRad, der zu versteuern ist.

 

Ein Beispiel:

Ein Arbeitgeber überlässt einem Arbeitnehmer, der 3.000 Euro brutto verdient, ein JobRad mit einem Listenpreis von 3.900 Euro. Die Nutzungsrate beträgt 113,39 Euro, der zu versteuernde geldwerte Vorteil (0,25 Prozent) 9 Euro.

Jobradlerin mit Helm blickt in die Kamera
Selbstständige Pendlerin Urban Regenmantel
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Was versteht man unter der Umwandlungsrate beim Fahrrad-Leasing oder E‑Bike-Leasing mit JobRad?

Die Umwandlungsrate ist die Rate, die dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auf der Basis der Gehaltsumwandlung vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

 

  1. Aus der monatlichen Nutzungsrate. Das ist die anfallende Rate für die Nutzung des JobRads oder Jobbikes.
  2. Monatliche Rate für die JobRad-Vollkaskoversicherung und JobRad-Mobilitätsgarantie plus optional für die JobRad-Inspektion bzw. JobRad-FullService, falls diese zusätzlichen Services nicht vom Arbeitgeber getragen werden. 
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Für wen lohnt sich ein Dienstrad oder Dienst-E‑Bike per Gehaltsumwandlung? 


Die gute Nachricht: Dienstrad-Leasing mit JobRad lohnt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dank Gehaltsumwandlung und steuerlicher Förderung (0,25 %-Regel) immer. Sie sparen mit Fahrrad-Leasing bis zu 40 % im Vergleich zum herkömmlichen Kauf.  

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Entsteht ein steuerlicher Vorteil durch die Gehaltsumwandlung beim Fahrrad-Leasing? 

Ja, überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad, entstehen in allen Fällen Steuervorteile

 

a) JobRad als Gehaltsextra, die steuerfreie Dienstradvariante (seit 2019):
Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer oder einer Arbeitnehmerin ein Dienstrad (Fahrräder oder E‑Bikes) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EstG), entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils seit dem Jahr 2019. In dieser Variante findet keine Gehaltsumwandlung statt, denn der oder die Angestellte erhält das Fahrrad oder E‑Bike on top. Mehr dazu unter JobRad als Gehaltsextra.


b) JobRad per Gehaltsumwandlung, die Variante mit der 0,25%-Regel (seit 2020): 
Wenn ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin das JobRad per Gehaltsumwandlung bezieht, erhält er oder sie einen kleinen Teil des vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelds nicht in bar, sondern als Sachbezug. Und zwar für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades (36 Monate). Während der Überlassung behält der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingraten ein.


Seit 2020 muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des JobRads nur noch mit 0,25 Prozent der unverbindlichen Preisempfehlung versteuern. Dadurch spart der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin deutlich im Vergleich zum klassischen Kauf.