Was unterscheidet Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec und E-Bike?
Fahrräder

Das klassische Fahrrad
Alles geht! Ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad: Jedes Rad kann ein JobRad sein.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Fahrräder über JobRad® per Gehaltsumwandlung beziehen und dabei bis zu 40 % sparen.
- Bei JobRad® als Gehaltsextra übernimmt der Arbeitgeber – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – die Kosten für das Rad komplett.
- Natürlich können auch Selbstständige Fahrräder über JobRad leasen.
Pedelecs
Das "E-Bike" wird häufig als Synonym für alle Räder mit elektrischer Unterstützung gebraucht (Pedelecs, S-Pedelecs).

Das Elektrofahrrad bis 25 km/h
Bei einem Pedelec (Pedal Electric Cycle) wird der Fahrer beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt.
Wer schneller als 25 km/h fahren will, muss ohne Tretunterstützung auskommen und ausschließlich auf eigene Muskelkraft setzen. Der Unterstützungsgrad kann dabei in mehreren Stufen eingestellt werden und ist abhängig von der Pedalkraft oder der Trittfrequenz des Fahrers. Rechtlich gesehen gilt das Pedelec als Fahrrad, weshalb nach der StVO (§ 21a Absatz 2 Satz 1) keine Helmpflicht besteht. Wir empfehlen aber generell das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms. Für ein Pedelec ist weder eine Zulassung noch eine Fahrerlaubnis oder Mofa-Prüfbescheinigung nötig – auch wenn es eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe hat.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Pedelecs über JobRad® per Gehaltsumwandlung oder über JobRad® als Gehaltsextra beziehen.
- Natürlich können auch Selbstständige Pedelecs über JobRad leasen.
S-Pedelecs
Das "E-Bike" wird häufig als Synonym für alle Räder mit elektrischer Unterstützung gebraucht (Pedelec, S-Pedelec).

Das schnelle Elektrofahrrad bis 45 km/h
Ein Speed-Pedelec (gewöhnlich abgekürzt S-Pedelec) unterstützt den Fahrer beim Pedalieren (max. 4 kW) bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h.
Aus diesem Grund wird ein S-Pedelec nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad klassifiziert. Deshalb sind einige gesetzliche Besonderheiten zu beachten: Ein S-Pedelec benötigt sowohl ein Versicherungskennzeichen, das am Fahrzeugheck montiert sein muss, wie auch mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (ein PKW-Führerschein reicht ebenfalls aus). Dadurch liegt das Mindestalter bei 15 Jahren. Beim S-Pedelec besteht Helmpflicht. Wird ein S-Pedelec als JobRad bezogen, muss der Anfahrtsweg mit 0,03% des Listenpreises versteuert werden (EStG § 8 Absatz 2).
Das S-Pedelec ist aufgrund der möglichen Geschwindigkeit nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums ausgeschlossen von Radwegen, innerorts wie außerorts. Auf Fahrradstraßen dürfen S-Pedelecs fahren, wenn das Zusatzzeichen „Kraftfahrzeuge frei“ oder „Krafträder frei“ das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ ergänzt.
- Sofern es der Arbeitgeber gestattet, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer S-Pedelecs über JobRad® per Gehaltsumwandlung oder über JobRad® als Gehaltsextra beziehen.
- Selbstständige können in jedem Fall S-Pedelecs über JobRad leasen.