
Diensträder für den öffentlichen Dienst! Bei JobRad® finden Sie passgenaue Lösungen und individuelle Betreuung für Ihr Dienstrad-Angebot.
Immer mehr Tarifverträge in Deutschland erlauben Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit, der Gesundheit fördert und nachhaltige Mobilität stärkt.

So finden Sie es schnell heraus:
Ihr Tarifvertrag lässt Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung nicht zu? Kein Problem – Sie müssen trotzdem nicht auf JobRad® verzichten. Diese Optionen gibt es:
Wandeln Sie die Leasingraten aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um (z. B. Weihnachtsgeld oder Sonderprämien).
Wichtig: Der Tarifvertrag darf diese Zahlungen nicht regeln. Er erlaubt im Regelfall keine Gehaltsumwandlung durch Sachleistungen.
Ein Dienstrad kann es auch zusätzlich zum Gehalt als Gehaltsextra geben – das ist sogar steuerfrei.
Ihr Vorteil: Geringere Kosten und ein größerer Mehrwehrt als bei der klassischen Gehaltserhöhung.

Diensträder für den öffentlichen Dienst! Bei JobRad® finden Sie passgenaue Lösungen und individuelle Betreuung für Ihr Dienstrad-Angebot.

Durchbruch fürs Fahrrad-Leasing: Diensträder sind seit Januar 2024 auch für Tarifangestellte der Länder möglich.

JobBikeBW geht weiter: Mit der Fortführung der Kooperation mit JobRad® können nun auch Tarifbeschäftigte des Landes Dienstrad fahren – der Benefit steht 310.000 Bediensteten und Beschäftigten offen.