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JobRad® für tarif­­gebundene Unter­nehmen

Immer mehr Tarifverträge in Deutschland erlauben Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit, der Gesundheit fördert und nachhaltige Mobilität stärkt.

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Ist Dienstrad-Leasing laut Tarifvertrag für Sie möglich?

So finden Sie es schnell heraus:

  • Fragen Sie beim zuständigen Arbeitgeberverband, bei Ihrer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat nach.
  • Kontaktieren Sie uns – wir klären das gerne mit Ihnen.
Kontakt aufnehmen

Varianten fürs Fahrrad-Leasing außerhalb vom Tarifvertrag

Ihr Tarifvertrag lässt Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung nicht zu? Kein Problem – Sie müssen trotzdem nicht auf JobRad® verzichten. Diese Optionen gibt es:

  1. Dienstrad außertariflich

    Wandeln Sie die Leasingraten aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um (z. B. Weihnachtsgeld oder Sonderprämien). 

    Wichtig: Der Tarifvertrag darf diese Zahlungen nicht regeln. Er erlaubt im Regelfall keine Gehaltsumwandlung durch Sachleistungen.

  2. JobRad® als Gehaltsextra

    Ein Dienstrad kann es auch zusätzlich zum Gehalt als Gehaltsextra geben – das ist sogar steuerfrei.

    Ihr Vorteil: Geringere Kosten und ein größerer Mehrwehrt als bei der klassischen Gehaltserhöhung.

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