JobRad für tarif­­gebundene Unter­nehmen

Immer mehr Tarifverträge in Deutschland ermöglichen Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit für die Gesundheit der Beschäftigten und ein starker Beitrag für nachhaltige Mobilität. 

Bietet der Tarifvertrag Ihres Arbeitgebers die Möglichkeit für JobRad?

Finden Sie es heraus: Informieren Sie sich über den zuständigen Arbeitgeberverband, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gern Auskunft.

Alternativen zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsum­wandlung

 

Falls Ihr Tarifvertrag Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad verzichten! Diese beiden Möglichkeiten stehen in diesem Fall zur Verfügung:

JobRad außertariflich

Der Arbeitnehmer wandelt die Leasingraten für das JobRad aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder andere Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt im Regelfall keine Gehaltsum­wandlung durch Sachleistungen zu.

JobRad als Gehaltsextra

Das JobRad gibt es als Gehaltsextra vom Chef. In diesem Fall greift seit 1. Januar 2019 die neue Steuerfreiheit. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet.

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JobRad-Newsletter

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JobRad im öffentlichen Dienst

Auch im öffentlichen Sektor zählen Diensträder inzwischen zu den gefragtesten Benefits. JobRad weiß, wie Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst zum Erfolg wird.