JobRad für tarifgebundene Unternehmen
Immer mehr Tarifverträge in Deutschland ermöglichen Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit für die Gesundheit der Beschäftigten und ein starker Beitrag für nachhaltige Mobilität.
Sie möchten wissen, ob auch der für Ihr Unternehmen gültige Tarifvertrag diese Möglichkeit bietet? Informieren Sie sich über den zuständigen Arbeitgeberverband, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gern Auskunft!
Falls Ihr Tarifvertrag Dienstradleasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad verzichten! Diese beiden Möglichkeiten stehen in diesem Fall zur Verfügung:
außertariflich
Der Arbeitnehmer wandelt die Leasingraten für das JobRad aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder andere Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt im Regelfall keine Gehaltsumwandlung durch Sachleistungen zu.
als Gehaltsextra
Das JobRad gibt es als Gehaltsextra vom Chef. In diesem Fall greift seit 1. Januar 2019 die neue Steuerfreiheit. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet.

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Auch im öffentlichen Sektor zählen Diensträder inzwischen zu den gefragtesten Benefits. JobRad weiß, wie Fahrradleasing im öffentlichen Dienst zum Erfolg wird.