JobRad für tarifgebundene Unternehmen
Immer mehr Tarifverträge in Deutschland ermöglichen Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung – ein Benefit für die Gesundheit der Beschäftigten und ein starker Beitrag für nachhaltige Mobilität.
Bietet der Tarifvertrag Ihres Arbeitgebers die Möglichkeit für JobRad?
Finden Sie es heraus: Informieren Sie sich über den zuständigen Arbeitgeberverband, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Betriebsrat. Selbstverständlich geben auch wir Ihnen gern Auskunft.
Alternativen zum Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung
Falls Ihr Tarifvertrag Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung noch nicht vorsieht, müssen Sie dennoch nicht auf JobRad verzichten! Diese beiden Möglichkeiten stehen in diesem Fall zur Verfügung:
JobRad außertariflich
Der Arbeitnehmer wandelt die Leasingraten für das JobRad aus außer- oder übertariflichen Zahlungen um, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, Sonderprämien, spezielle Gesundheitsbudgets oder andere Extrazahlungen. Wichtig ist, dass diese nicht im Tarifvertrag geregelt wurden, denn dieser lässt im Regelfall keine Gehaltsumwandlung durch Sachleistungen zu.
JobRad als Gehaltsextra
Das JobRad gibt es als Gehaltsextra vom Chef. In diesem Fall greift seit 1. Januar 2019 die neue Steuerfreiheit. Im Vergleich zu anderen Benefits ein Motivationsturbo für die Belegschaft, der relativ wenig kostet.
JobRad-Newsletter
In unserem Newsletter berichten wir über Neuigkeiten rund um das Dienstrad und auch zu Veränderungen in Sachen JobRad und Tarifverträge/Besoldungsgesetze. Melden Sie sich an – dann verpassen Sie nichts!
JobRad im öffentlichen Dienst
Auch im öffentlichen Sektor zählen Diensträder inzwischen zu den gefragtesten Benefits. JobRad weiß, wie Fahrrad-Leasing im öffentlichen Dienst zum Erfolg wird.