Häufige Fragen für Fachhandelspartner:innen

Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Scrolle ans Ende der Seite, um zu den Video-Anleitungen zu gelangen und Infos über neue Funktionen im Portal zu finden.

Beratungsgespräch beim Fachhändler

Angebote erstellen

Der:die Kund:in ist bereits im meinJobRad®-Portal registriert. Was muss ich bei der Erstellung eines Angebots beachten?

Ein Angebot für JobRad®-Interessent:innen erstellst du in der Regel im Fachhandelsportal. Hat die Person sich bereits im meinJobRad®-Portal des Unternehmens registriert, frage nach der E-Mail-Adresse, mit der sie sich registriert hat. Dein Angebot wird sofort übermittelt.

Der:die Kund:in ist noch nicht im meinJobRad®-Portal registriert. Was muss ich bei der Erstellung eines Angebots beachten?

Bitte den:die Kund:in die Registrierung nachzuholen und dir die E-Mail-Adresse zu nennen, die für die Registrierung verwendet wird. Das kann eine geschäftliche oder auch eine private Adresse sein.

Sobald die Person sich im Portal mit dieser Adresse registriert, findet sie dort dein Angebot vor.

Alternativ druckst du das Angebot aus und gibst es dem:der Kund:in mit.

Ich habe für den:die Kund:in ein Angebot erstellt, aber es tut sich nichts. Was kann ich unternehmen?

Prüfe im Fachhandelsportal den Status in der Angebotsübersicht. Lautet der Status „Gesendet“, liegt das Angebot dem:der Kund:in vor, aber es hat beim Unternehmen noch keinen Bestellantrag gestellt. In diesem Fall nimmst du am besten Kontakt zu dem:der betroffenen Kund:in auf. Womöglich hat er:sie nur vergessen, den Bestellantrag zu stellen. Oder er:sie ist noch am Überlegen und du kannst bei der Entscheidung helfen.

Steht der Status in der Übersicht auf „Angebot beim AG“ wird es von firmeninternen Zuständigen (= den JobRad®-Bevollmächtigten) geprüft.

Steht der Status auf „Angebot bei JobRad®“, prüfen wir den Antrag abschließend und du hörst zeitnah von uns.

Ich kann eine:n Kund:in nicht im Portal finden. Woran liegt das?

Das kann zwei Gründe haben:

  • Die Person ist noch nicht im Portal des Unternehmens registriert.
  • Die Person hat sich registriert, aber die Angaben sind fehlerhaft. Sie nennt dir zum Beispiel eine falsche E-Mail-Adresse. Am besten fragst du nach den genauen Angaben, die bei der Registrierung gemacht wurden.

Wofür dient das Angebot an JobRad®-Interessent:innen?

Sowohl Arbeitgeber:in als auch JobRad® müssen das Angebot zuerst prüfen, bevor der rechtskräftige Kaufvertrag erteilt werden kann. Ohne diese Prüfung käme es regelmäßig zu Irrtümern mit aufwändigen Korrekturen für alle Beteiligten.

JobRad für Selbstständige

Was unterscheidet JobRad® und JobRad® für Selbstständige?

Du gehst bei beiden Produkten exakt gleich vor. Ein entscheidender Unterschied für dich ist: Bei JobRad® für Selbstständige fällt kein Einkaufsrabatt an.

Die wichtigsten Informationen zu beiden Produkten findest du hier:

JobRad-Inspektion und JobRad-FullService

Kann ich auch Erst-Inspektionen / Herstellerinspektionen abrechnen?

Nein, Erst-Inspektionen, die du als Fachhändler:in nach kurzer Laufzeit anbietest oder zu denen JobRadler:innen auf dem Display ihres E-Bikes aufgefordert werden, sind nicht im Leistungsumfang der JobRad®-Inspektion enthalten.
Der Grund dafür? Diese frühen Checks fallen in der Regel deutlich weniger aufwändig aus. Welche Leistungen für eine JobRad®-Inspektion zu erbringen sind, entnimmst du und dein:e Kund:in den aktualisierten Merkblättern zur JobRad®-Inspektion und zum JobRad®-FullService.

Was ist die Service-ID?

JobRadler:innen mit gebuchten JobRad®-Services kannst du durch Abfrage der 13-stelligen Service-ID im Fachhandelsportal identifizieren. Wie bisher ist die Legitimierung der JobRadler:innen auch durch Eingabe von Vorname, Nachname und Postleitzahl oder der E-Mail-Adresse, mit der sie sich im meinJobRad®-Portal registriert haben, möglich.

Bei der JobRad®-Inspektion ersetzt die Service-ID damit den bis Januar 2020 benutzten Inspektionscode, für JobRadler:innen mit gebuchtem JobRad®-FullService erleichtert sie dir die Identifizierung der JobRadler:innen zusätzlich.

Wo finden JobRadler:innen die Service-ID? Im meinJobRad®-Portal oder in der E-Mail, die sie zur Erinnerung an die Inspektion von JobRad® erhalten haben.

Wichtig: Zur Abholung des JobRads berechtigt die Service-ID nicht – hier gilt weiterhin der siebenstellige Abholcode. Diesen erhalten JobRadler:innen nach erfolgter Inspektion ebenfalls per E-Mail.

Was ist die JobRad®-Inspektion?

Die JobRad®-Inspektion können JobRadler:innen bei Vertragsabschluss als Service zum JobRad® buchen, sofern ihr Unternehmen das zulässt. Das bedeutet praktisch: Nicht jede:r JobRadler:in hat automatisch die JobRad®-Inspektion.

Von Beginn der Leasinglaufzeit an können JobRadler:innen einmal pro Jahr bei JobRad®-Premiumhändler:innen eine Inspektion durchführen lassen, die wir dir jeweils mit 90 € brutto vergüten. Die Abrechnung erledigst du papierlos über das Fachhandelsportal.

Arbeiten und Materialleistungen, die über den Leistungsumfang der JobRad®-Inspektion hinausgehen, stellst du dem:der JobRadler:in bitte persönlich in Rechnung.

Zur Identifizierung der JobRadler:innen und Abrechnung im Fachhandelsportal erfrage bitte bei der Terminvereinbarung die 13-stellige Service-ID, die der:die JobRadler:in per E-Mail von uns erhalten hat. Alternativ genügen Vorname, Nachname und PLZ oder die E-Mail-Adresse, mit der sich der:die JobRadler:in im meinJobRad®-Portal der Firma registriert hat.

Alle Einzelheiten findest du in unserem Merkblatt JobRad®-Inspektion.

Wichtig: Die Inspektion ist auch Teil des JobRad®-FullService. Was bei der Abrechnung zu beachten ist, findest du unter „Wie rechne ich eine Inspektion innerhalb des JobRad®-FullService ab?".

Was ist der JobRad®-FullService?

Den JobRad®-FullService können JobRadler:innen bei Vertragsabschluss als Service zum JobRad® buchen, sofern ihr Unternehmen das zulässt.

Von Beginn der Leasinglaufzeit an, können JobRadler:innen mit FullService flexibel Termine bei JobRad®-Premiumhändler:innen vereinbaren und eine Inspektion und/oder Verschleißreparatur vereinbaren. Sie haben dabei einen Verfügungsrahmen von insgesamt 500 € für drei jährliche Inspektionen sowie Wartungsarbeiten und Verschleißteile.

Zur Identifizierung der JobRadler:innen und Abrechnung im Fachhandelsportal genügt der Name und die PLZ oder alternativ die E-Mail-Adresse, mit der sich der:die Kund:in im meinJobRad®-Portal der Firma registriert hat. Die Abrechnung erledigst du papierlos über das Fachhandelsportal.

Alle Einzelheiten findest du in unserem Merkblatt JobRad®-FullService.

Worin unterscheiden sich JobRad®-Inspektion und JobRad®-FullService?

JobRad®-Inspektion und JobRad®-FullService sind eigenständige Produkte. JobRadler:innen haben entweder keinen der beiden Services, oder nur die Inspektion oder nur den FullService.

Die JobRad®-Inspektion sowie Inspektionen und Verschleißreparaturen im Rahmen des JobRad®-FullService sind jederzeit ab Beginn der Leasinglaufzeit möglich.

Grundlage ist stets die JobRad®-Inspektionsliste, die für beide Services identisch ist. Du findest die Liste im Merkblatt JobRad®-Inspektion und Merkblatt FullService.

Bei der JobRad®-Inspektion bezahlen JobRadler:innen evtl. notwendige Reparaturen oder Ersatzteile aus eigener Tasche – beim JobRad®-FullService sind sie bis zur Ausschöpfung des Verfügungsrahmens von 500 € inbegriffen.

Wie erhalte ich die Vergütung für eine JobRad®-Inspektion oder eine Leistung im Rahmen des JobRad®-FullService?

Die Abwicklung und Abrechnung erledigst du papierlos über das Fachhandelsportal im Menü „Service“ – unser Erklärvideo zeigt dir in weniger als drei Minuten den kompletten Ablauf.

Wie rechne ich eine Inspektion innerhalb des JobRad®-FullService ab?

Bitte wähle als Positionstyp „Inspektion“ aus, um deinen Aufwand für die Inspektion abzurechnen. So wird die Inspektion im Anschluss in allen Portalen korrekt als „erledigt“ angezeigt. Eine separate Ausweisung der Arbeitszeit entfällt entsprechend.

Unser Erklärvideo zeigt dir den gesamten Ablauf der Abrechnung unserer Services. Wie du eine Inspektion innerhalb des FullService eintragen, wird ab Minute 1:30 erklärt.

Diese und viele weitere Informationen zum Thema JobRad®-Inspektion und -FullService findest du  zudem hier als JobRad®-Akademie-Video.

Was mache ich, wenn die tatsächlichen Kosten der Inspektion niedriger oder höher sind als die Vergütung von Jobrad®?

Wir vergüten einen Pauschalbetrag für die Inspektion.

Fallen Reparaturen an oder sind Verschleißteile zu ersetzen, die den Pauschalbetrag überschreiten, trägt der:die JobRadler:in die Kosten.

Sind die Kosten niedriger, steht es dir natürlich frei, JobRadler:innen eine Gutschrift auszustellen oder eine Sach-Dreingabe zu gewähren.

Der:die JobRadler:in wird im Portal angezeigt, aber ich kann keinen Service anlegen.

JobRad®-Inspektion und JobRad®-FullService sind optional. Das heißt: Es gibt JobRadler:innen, die keinen der Services gebucht haben.

In diesem Fall werden im Portal lediglich die Versicherungsleistungen und mögliche Gewährleistungsansprüche angezeigt.

Kann ich den Abholcode nach erfolgter Inspektion/FullService erneut an den:die JobRadler:in versenden?

Ja! Seit dem Portalupdate Anfang des Jahres 2023 ist es bei einer vorgemerken Inspektion möglich über den Button „Abholcode erneut versenden" den Code ein weiteres Mal an den:die JobRadler:in zu verschicken. 

Diese und alle weitere Neuheiten findest du hier als JobRad®-Akademie-Video.

JobRad-Vollkaskoversicherung

Was ist die JobRad®-Vollkaskoversicherung?

Bei jedem JobRad®ist die JobRad®-Vollkaskoversicherung automatisch enthalten. Sie schützt JobRäder bei Diebstahl, Vandalismus, Sturz- oder Unfallschäden sowie Bedienungsfehlern und elektronischen Defekten ab einer Schadenshöhe von 60 € inkl. Umsatzsteuer.

Bei JobRad® für Selbstständige können sich Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende entweder für die JobRad®-Vollkaskoversicherung entscheiden oder privat eine andere Versicherung wählen. 

Ein:e JobRadler:in hat einen Schadensfall. Wie kann ich unterstützen?

Du oder der:die JobRadler:in meldet den Schaden über den assona Schadenservice. Hier stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

  • über das assona-Partnerportal kannst du Schadensmeldungen durchführen und verwalten, den Status offener Schadensmeldungen einsehen oder per Chat Kontakt mit der assona GmbH aufnehmen.
  • per Telefon unter 030 208666 + Deine Regionaldurchwahl. Bitte halte die Rahmennummer oder die Auftragsnummer (KAU-Nummer) des betroffenen JobRads bereit. Dein Vorteil: Der assona-Schadenservice prüft sofort die Kostenübernahme – nach Freigabe kannst du umgehend mit der Reparatur beginnen.
  • per E-Mail meldest du den Schaden an kundenservice@assona.com. Auf diesem Weg kannst du auch deine Rechnung als PDF einreichen. Beachte bitte die unterschiedlichen Rechnungsempfänger:innen.

Ein JobRad® wurde gestohlen. Wie geht es weiter?

Wichtig ist, dass der:die JobRadler:in den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer meldet. Als nächstes muss er:sie die Versicherungsgesellschaft informieren. Das geschieht im meinJobRad®-Portal des Unternehmens.

Weitere Informationen zur Schadensmeldung finden JobRadler:innen in der FAQ zum Versicherungsfall.

Dann heißt es zunächst abwarten – für den:die JobRadler:in und auch für dich.

Erst wenn der Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, kann ein neues JobRad® beantragt werden. Sobald dem:der JobRadler:in die Bestätigung über die Schadensregulierung vorliegt, kannst du ein neues Angebot im Fachhandelsportal erstellen.

Im Fall einer Diebstahlersatzbestellung legt dann die JobRad GmbH (anstelle der JobRadler:innen) den entsprechenden Antrag im meinJobRad®-Portal an.

Was JobRadler:innen bei der Antragstellung − auch im Hinblick auf das Angebot − beachten müssen, damit 50​% der bereits gezahlten Raten auf das neue JobRad® angerechnet werden, erklären wir in der FAQ zum Neuantrag eines JobRades.

Warum gibt es verschiedene Prozesse und Ansprechpersonen im Schadensfall?

Je nachdem, von welcher Leasinggesellschaft ein JobRad® verleast wird, ergeben sich zum Teil abweichende Prozesse und Ansprechpersonen für die Schadensmeldung.

Der Grund: Neben unserer langjährigen Partnerin MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG, welche gleichzeitig die Schadensabwicklung übernimmt, erbringt seit 2020 auch die JobRad Leasing GmbH als zweite Leasingpartnerin für Arbeitgeber:innen Finanzierungsleistungen. Hier übernimmt unsere Partnerin assona GmbH die Schadensabwicklung.

JobRad® in Deinem Online-Shop

Ich möchte mit meinem Geschäft bei den Online-Shops auf jobrad.org aufgeführt werden. Wie ist das möglich?

Gerne nehmen wir deine Firma in unsere Übersicht kooperierender Online-Shops auf, sobald JobRad® in den Bestellprozess deiner Website integriert ist.

Bei Interesse sende uns bitte eine kurze Mail an fachhandel@jobrad.org.

Kann ich JobRäder® auch versenden?

Natürlich!

Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Du hast unseren Kooperationsvertrag 6.0 oder höher unterzeichnet.
  • In deinem Konto im Fachhandelsportal sind die Optionen „Abholung und Versand“ und „Nur Versand“ verfügbar.

Dein Vertrag ist nicht aktuell? Im Portal sind die Optionen nicht verfügbar? Bitte schreibe eine kurze E-Mail an fachhandel@jobrad.org.

Wie du JobRäder per Versand abwickelst, zeigen wir dir in dieser Videoanleitung.

Wie binde ich JobRad® in meine Homepage und/oder meinen Online-Shop ein?

Du bindest die gewünschten Inhalte über iFrames in deinen Internetauftritt ein. Das geht unkompliziert mit unserem kostenfreien JobRad®-Werkzeugkasten für JobRad®-Fachhandelspartner:innen.

Die Vorteile: Einmalige Einrichtung mit geringem Aufwand – anschließend musst du dich um nichts mehr kümmern. Wir halten die Inhalte stets aktuell.

Wie wird die Übernahme bestätigt, nach der ich die Gutschrift anfordern kann?

Wir schicken dem:der Kund:in eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Übernahme.

Anschließend überprüft der:die Kund:in das Rad und bestätigt die Übernahme per Mausklick.

Im Fachhandelsportal wechselt der Status dadurch auf „übergeben" und du kannst die Zahlung wie gewohnt anfordern.

Fordere deshalb auf keinen Fall von Kund:innen den Übernahmecode an!

Leasingfähiges Zubehör

Ist Leasingfähiges Zubehör auch bei JobRad® für Selbstständige möglich?

Ja. Bitte schließe das Zubehör in dein Angebot ein.

Wichtig: Bitte achte auf die korrekte Zuordnung und Deklaration des Zubehörs. Auf diese Weise stellst du sicher, dass es nicht zu Rückfragen kommt.

Was ist Leasingfähiges Zubehör?

Fahrradteile- und Komponenten, die in das Leasing eines JobRads® einbezogen werden können und die Ersparnis der JobRadler:innen erhöhen.

Zum Leasingfähigen Zubehör zählen zum Beispiel Schlösser, Beleuchtung, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Unser Merkblatt Leasingfähiges Zubehör zeigt übersichtlich die Möglichkeiten auf.

Wichtig: Führe unbedingt jedes Zubehör mit Preis im Angebot auf, da es sonst bei der Bearbeitung zu Rückfragen kommen kann.

Welche Vorteile haben Kund:innen durch Leasingfähiges Zubehör?

Der persönliche Steuervorteil gilt auch für das im Angebot beinhaltete Zubehör. Sparen Kund:innen zum Beispiel 40​% auf ihr JobRad® gegenüber dem Direktkauf, sparen sie auch 40​% beim Zubehör – sowie bei den Raten für die optionalen Services JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService.

Wie schließe ich Leasingfähiges Zubehör in ein Angebot ein?

Bei der Erstellung deines Angebots im Portal gibst du es in der Eingabemaske „Leasingfähiges Zubehör” ein.

Bite achte unbedingt auf die korrekte Zuordnung und Deklaration des Zubehörs. Auf diese Weise stellst du sicher, dass es nicht zu Rückfragen kommt.

Mehrfachleasing

Wann sind JobRadler:innen berechtigt, einen Folgeleasing Rabatt zu bekommen?

JobRadler:innen sind berechtigt, wenn sie einen neuen JobRad®-Leasingvertrag in Anschluss an ihren auslaufenden JobRad®-Leasingvertrag abschließen und zusätzlich entscheiden ihr auslaufendes JobRad® an die JobRad GmbH zurückzugeben.

Wer ist nicht berechtigt, einen Folgeleasingrabatt zu erhalten?

Nicht berechtigt sind:

  • Mitarbeitende der JobRad Gruppe
  • JobRadler:innen, deren Arbeitgeber:innen den Fahrradpreis basierend auf der unverbindlichen Preisempfehlung berechnen
  • Neuverträge nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung oder aufgrund einer Diebstahlersatzbestellung

Wie hoch ist der Folgeleasing-Rabatt?

Der Folgeleasing Rabatt beträgt maximal 10 % auf den Fahrradpreis und richtet sich nach folgenden Staffelpreisen:

Fahrradpreis beträgt 1.000 € - 1.999,99 € = 100 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 2.000 € - 2.999,99 € = 200 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 3.000 € - 3.999,99 € = 300 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 4.000 € - 4.999,99 € = 400 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 5.000 € - 5.999,99 € = 500 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 6.000 € - 6.999,99 € = 600 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 7.000 € - 7.999,99 € = 700 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 8.000 € - 8.999,99 € = 800 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis beträgt 9.000 € - 9.999,99 € = 900 € Folgeleasing Rabatt
Fahrradpreis ab 10.000 € = 1.000 € Folgeleasing Rabatt

Wie lang ist der Aktionszeitraum für einen Folgeleasing Rabatt?

Der Aktionszeitraum für den Folgeleasing Rabatt geht vom 01.11.2024 - 28.02.2025. Berechtigt sind somit Leasingausläufer:innen im November, Dezember und Januar.

Wie erhalten die JobRadler:innen ihren Gutschein-Code?

Den Gutschein-Code erhalten die JobRadler:innen sowohl per E Mail als auch in ihrem JobRad®-Portal. Im Portal wird dieser als Benachrichtigung auf der Hauptseite angezeigt.

Wie können JobRadler:innen den Gutschein Code anwenden?

Im „Bestellantrag“ im Feld „Gutschein-Code“ geben sie diesen ein und klicken auf „Anwenden“.

Wo finden meine Kund:innen weitere Informationen?

Alle wichtigen Informationen und Antworten zur Anwendung des Folgeleasing-Rabatts finden JobRadler:innen ab 12.10. 2024 auf unserer Informationsseite zum Folgeleasing.

Partnerprogramm ServicePro24

Was ist ServicePro24?

Wir haben ServicePro wie angekündigt mit Fokus auf Qualität & Qualifikation weiterentwickelt. Mitgewirkt haben Branchenexpert:innen des VSF, der Zweiradmechaniker-Ausbildung sowie Fachhandelspartner:innen. Aus der zunächst einfach gehaltenen Initiative ServicePro ist das Partnerprogramm ServicePro24 entstanden.

Mit ServicePro24 fördern wir seit Juli 2024 gezielt Fachhandelspartner:innen, die hohe Servicestandards für JobRadler:innen bei Reparatur und Wartung bieten. Im Fokus stehen dabei nicht nur höchste Servicequalität in den Werkstätten von heute, sondern bewusst auch die Nachwuchsförderung der qualifizierten Fachkräfte von morgen. Wie bisher gelten die Servicequote von mindestens 80 Prozent und der Werkstattzuschuss von 60 Euro brutto. Mit ServicePro24 sind nun jedoch drei Kriterien für den Erhalt des Zuschusses entscheidend. Die erste Bewertung des ServicePro-Status nach dem neuen Modell erfolgte zum 1. Juli 2024.

Werkstattzuschuss: Was sind die Voraussetzungen und wie ist die Zuschusshöhe?

Du erhältst den Werkstattzuschuss von 60 Euro brutto, wenn du diese drei Kriterien erfüllst:

1) Servicequote von mindestens 80 Prozent

2) eines von fünf ausgewählten Qualitätszertifikaten

  • VSF all-ride
  • BIKE&CO-Service-Partner-Konzept
  • TÜV Nord / ZEG Zertifizierte Qualitätswerkstatt
  • TÜV Nord „Geprüfte Service- und Reparaturqualität“
  • Shimano Service Center

3) aktiver Ausbildungsbetrieb von

  • Fahrradmonteur:innen oder
  • Zweiradmechatroniker:innen für Fahrradtechnik.

Wir unterstützen dich auch auf dem Weg dorthin: Fachhandelspartner:innen, die zusätzlich zur Servicequote nur eine der beiden neuen Voraussetzungen (Zertifikat oder Ausbildung) erfüllen, erhalten auch einen Werkstattzuschuss – in Höhe von 30 Euro brutto.

Individueller Werkstattzuschuss: Wie berechnet er sich? Wie und wann erfolgt die Vergütung?

Der individuelle Werkstattzuschuss

  • ergibt sich aus der Anzahl an JobRad®-Inspektionen mal 30 bzw. 60 Euro brutto.
  • bezieht sich auf alle Inspektionen, die du im Rahmen von JobRad®-Inspektion und -FullService im jeweiligen Monat abgerechnet hast.
  • ist unabhängig von der Vergütung, die du für die JobRad®-Services erhältst.

Die Auszahlung erfolgt als monatliche Gutschrift. Der Werkstattzuschuss wird – wie bekannt – zusätzlich zur regulären Vergütung für JobRad®-Inspektionen voll digital und automatisch ausbezahlt.

Unternehmen oder Filiale: Welche Ebene ist für Quote und Zertifikate relevant?

Die Berechnung der Servicequote erfolgt auf Unternehmensebene und somit auf Basis der Steueridentifikationsnummer. Der Nachweis eines Qualitätszertifikats dagegen ist von der einzelnen Filiale zu erbringen.

Beispiel: für ein Unternehmen (Annahme: Servicequote erreicht) mit zwei Filialen 

  • Filiale A hat eingereicht: 1 gültigen Ausbildungsnachweis
  • Filiale B hat eingereicht: 1 gültigen Ausbildungsnachweis und 1 gültiges Zertifikat

Filiale A erhält dann für jede abgerechnete Inspektion im Rahmen der JobRad®-Services zusätzlich zur regulären Vergütung 30 Euro brutto. Anders Filiale B: Sie erhält zusätzlich 60 Euro brutto.

Bekomme ich für mehrere Azubis oder Zertifikate auch mehr Zuschuss?

Der Werkstattzuschuss pro abgerechneter JobRad®-Inspektion beträgt immer entweder 60 oder 30 Euro brutto. Er ist unabhängig davon, wie viele Ausbildungsverträge oder Zertifikate du vorweisen kannst. 

Beispiel:

1 Ausbildungsvertrag plus 1 Qualitätszertifikat = 60 Euro
1 Ausbildungsvertrag oder mehrere = 30 Euro
1 Qualitätszertifikat oder mehrere = 30 Euro

Nachweise: Wo kann ich die erbringen, und wie?

Deine Nachweise kannst du per Selbsterklärung erbringen. Die dafür notwendigen Formulare stehen dir als Download im Fachhandelsportal zur Verfügung.

  1. Wähle in deinem Fachhandelsportal die Kachel „ServicePro“.
  2. Auf der dann erscheinenden Seite findest du (mittig) einen grünen Button „Nachweis einreichen“. Mit Klick darauf kommst du zu den Selbsterklärungen.
  3. Lade die für dich zutreffenden Formulare runter.
  4. Lade deine Selbsterklärung(en) ausgefüllt und unterzeichnet hoch. Ein gültiger Nachweis pro Kriterium ist ausreichend!

Gut zu wissen:

  • Nachweis Ausbildungsbetrieb: Es ist dabei erforderlich, dass Ausbildungsleiter:in sowie Auszubildende:r die Selbsterklärung unterzeichnen.
  • Die Aktualisierung der Nachweise hat durch dich zu erfolgen. So muss ein Nachweis nach zwölf Monaten erneuert werden, wenn in der Selbsterklärung kein Enddatum angegeben ist. Bitte beachte auch eine mögliche zeitliche Befristung deines Nachweises, damit du ggf. rechtzeitig einen neuen erbringen kannst.
  • Das Enddatum des Zertifikats muss in der Zukunft liegen. Zertifikate, deren Gültigkeitsende in der Vergangenheit liegen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Ausbildungsbetrieb oder Zertifikat: Das möchte ich machen, wo kann ich mich informieren?

Als Betrieb, der zukünftig ausbilden will, kannst du dich an deine lokale Handwerkskammer wenden. Die für ServicePro24 relevanten Ausbildungsberufe sind: Fahrradmonteur:in oder Zweiradmechatroniker:in für Fahrradtechnik.

Hier findest du die Links zu den Zertifikatausstellern. Auf deren Webseiten erhältst du die Information immer auf aktuellem Stand:

Individuelle Servicequote: Wie berechnet sich die und woher weiß ich, ob ich sie erfülle?

Die Ermittlung der Servicequote erfolgt bei ServicePro24 wie bekannt: Die Höhe deiner individuellen Servicequote wird dir im Fachhandelsportal angezeigt. Deine Servicequote wird direkt von JobRad® ermittelt und quartalsweise neu bewertet.

Deine individuelle Servicequote:

  • ergibt sich aus dem Verhältnis von abgerechneten JobRädern zu abgerechneten Serviceaufträgen (Status „Auftrag abgerechnet") im Rahmen von JobRad®-Inspektion oder -FullService.
  • bezieht sich immer auf die jeweils letzten zwölf (abgeschlossenen) Monate.
  • ist unabhängig davon, ob du das JobRad®, an welchem der Service durchgeführt wurde, selbst ausgeliefert hast oder nicht.

Beispielrechnung: für 80 JobRad®-Serviceaufträge und 100 JobRäder

Servicequote = 80 (abgerechnete Services der letzten abgeschlossenen 12 Monate) / 100 (abgerechnete JobRäder der letzten abgeschlossenen 12 Monate) ≙ 80 Prozent

Verbuchung: Wo finde ich die Belege? Wie muss ich den Werkstattzuschuss verbuchen?

Die Belege zu deinen Gutschriften findest du zum Herunterladen über den ServicePro-Button im Fachhandelsportal („Bisherige Gutschriften“ in deiner persönlichen ServicePro-Übersicht). Zur Verbuchung: JobRad® darf keine steuerliche Beratung vornehmen. Wir bitten dich deshalb, bei Fragen deine Steuerberatung hinzuzuziehen. 

Welche Serviceleistungen zählen für die Servicequote, welche für den Werkstattzuschuss?

Die Servicequote und die Höhe des Werkstattzuschusses werden unterschiedlich berechnet. In beiden Fällen ist das Abrechnungsdatum der Aufträge (Status „Auftrag abgerechnet") relevant.

Für die Servicequote relevant sind jegliche Serviceaufträge, die jeweils in den letzten zwölf (abgeschlossenen) Monaten im Rahmen von JobRad®-Inspektion oder -FullService abgerechnet worden sind.

Anders bei der Zuschusshöhe: Dieser bemisst sich an der Anzahl an Inspektionen, die du im jeweiligen Monat im Rahmen von JobRad®-Inspektion und -FullService abgerechnet hast.

Wie kann ich JobRadler:innen für ausstehende Inspektionen kontaktieren oder kann ich ihre Mailadressen von JobRad® bekommen?

Aus Datenschutzgründen ist es rechtlich nicht gestattet, JobRadler:innen über das Fachhandelsportal oder JobRad® zu kontaktieren oder zur Inspektion aufzurufen. Wenn du selbst von deinen JobRadler:innen eine Einwilligung zur Datennutzung zu Werbezwecken eingeholt hast, kannst du aber jederzeit über dein eigenes Warenwirtschaftssystem Kontakt aufnehmen.

Kann ich auch als Kleinunternehmer:in oder mit Sondersteuerform den Werkstattzuschuss erhalten?

Ja, der Werkstattzuschuss kann grundsätzlich allen JobRad®-Fachhandelspartner:innen zugutekommen – vorausgesetzt die Kriterien werden erfüllt.

Prämien-Aktion Unternehmen werben

Wie bekomme ich die Prämie ausgezahlt?

Die Auswertung der New Business Prämie erfolgt jeweils zum Quartalsende, erstmals am 31.12.2024. Du erhältst die Prämien im Folgemonat in Form einer Gutschrift bargeldlos auf das von dir benannte Konto.

Wie lange bekomme ich die Prämien?

Nachdem das geworbene Unternehmen den Leasingrahmenvertrag abgeschlossen hat, erhältst du zwölf Monate lang 5 % Prämie für jedes JobRad®, das von einem anderen Fahrradgeschäft ausgeliefert wird.

Die 0 % Einkaufsrabatt gelten nach Abschluss des Leasingrahmenvertrags uneingeschränkt. 

Was passiert mit Unternehmen, die vor dem 1. Oktober geworben wurden?

Die Aktion gilt nur für den beworbenen Zeitraum. Unternehmen, die vorher geworben wurden, können nicht berücksichtigt werden. Der 0 % Einkaufsrabatt gilt wie gehabt. 

Bis wann muss das geworbene Unternehmen einen Leasingrahmenvertrag abgeschlossen haben?

Für den Abschluss des Leasingrahmenvertrags gibt es keine zeitliche Begrenzung. Das heißt: Sollte sich das Unternehmen erst Monate später dazu entscheiden einen Leasingrahmenvertrag abzuschließen, profitierst du trotzdem. 

Storno und Änderungen

Wie gehe ich bei einem technischen Austausch vor?

Einen technischen Austausch nimmst du vor, wenn am Rad oder Rahmen ein Mangel vorliegt, der nicht zu beheben ist. In diesem Fall nimmst du das Rad zurück.

Das neue Rad muss unbedingt den gleichen Preis haben wie das ausgetauschte, da der Leasingvertrag unverändert weiterläuft.

Nach dem Austausch schicke bitte eine E-Mail mit Angabe der Marke, Modell, Größe, Farbe und Rahmennummer an mangel@jobrad.org. Wir teilen die geänderten Daten dann der Leasinggesellschaft mit.

Wie storniere ich einen Lieferant:innen-Auftrag?

Du nutzt das Fachhandelsportal? Dann nimm die Stornierung bitte direkt über das Portal vor.

Anderenfalls sende bitte eine E-Mail an stornierungsanfrage@jobrad.org und gib darin die entsprechende Lieferant:innen-Auftragsnummer (LAU-Nummer) und den Namen des:der JobRadler:in an.

Wichtig: Eine Stornierung ist nur möglich, wenn das Rad noch nicht an den:die JobRadler:in übergeben wurde.

Wie ändere/storniere ich ein Angebot?

Sobald du Kund:innen ein Angebot gemacht hast, wird es automatisch in deren Konto im meinJobRad®-Portal des Unternehmens übertragen.

  • Der:die Kund:in hat das Angebot noch nicht geöffnet? Du kannst Änderungen vornehmen – diese werden automatisch übertragen.
  • Der:die Kund:in hat das Angebot bereits geöffnet? Bitte erstelle ein neues Angebot.

Wie ändere ich einen Lieferant:innen-Auftrag (LAU)?

Bitte antworte immer auf die E-Mail, mit der du den Auftrag erhalten hast. Unsere Bestellabteilung nimmt danach alle weiteren notwendigen Schritte vor.

Werbeunterstützung

Was ist die JobRad®-Akademie und wie kann ich mich anmelden?

Die JobRad®-Akademie ist unser kostenloses Schulungsprogramm für den Fahrradfachhandel. Darin vermitteln wir Know-how rund um Fahrrad-Leasing und JobRad®.

Alle Informationen zur JobRad®-Akademie und die Anmeldemöglichkeit findest du im Fachhandelsportal.

Welche Werbematerialien hält JobRad® für mich bereit und wie bestelle ich sie?

Flyer, Lenkerhalter, Thekenaufsteller und mehr orderst du einfach über unseren JobRad®-Webshop. Den Link und eine Anleitung findest du in unserem Werbematerial-Bereich für JobRad®-Fachhandelspartner:innen.

Unser Tipp: Individualisiere die JobRad®-Flyer im Webshop mit deinen Kontaktdaten und dem Logo deines Unternehmens.

Wie kann ich einen Werbekostenzuschuss erhalten?

Den Antrag für einen Werbekostenzuschuss findest du im Werbematerial-Bereich für JobRad®-Fachhandelspartner:innen. Dort stellen wir dir darüber hinaus auch kostenfreie Textbeispiele und Anzeigenvorlagen zur Verfügung.

Neue Funktionen im Fachhandels-Portal

Im Zuge der Winteraktion gibt es ein paar neue Funktionen im Fachhandels-Portal, die du kennen solltest.

Informationen zum Leasingende

Hier siehst du auf einen Blick, bei welchen Kund:innen bald das JobRad-Leasing endet und wann der richtige Zeitpunkt ist, sie auf den Folgeleasing-Rabatt aufmerksam zu machen. Du kannst dir das einzeln ansehen oder dir eine Liste von Kund:innen erstellen lassen, deren Leasingende bevorsteht (siehe unten).

  1. Logge dich im Fachhandels-Portal ein
  2. Klicke im Startmenü auf die Kachel Service durchführen
  3. Suche mithilfe der E-Mail-Adresse
  4. Das Leasingende wird im Übersichtsfenster angezeigt
Portal Informationen zum Leasingende

Export Leasingausläuferliste

  1. Logge dich im Portal ein
  2. Klicke im Startmenü auf die Kachel Übersicht
  3. Klicke auf den grünen Button Export rechts oben und wähle die Option Aufträge
  4. Lies die Nutzungsbedingungen und stimme zu

Das Enddatum des Leasings findest du in der Spalte Leasingende.

Infos zum Folgeleasing-Push
Export Leasingausläuferliste

Informationen zur Option auf Mehrfachleasing

Um herauszufinden, ob du deine:n Kund:in auf ein Mehrfachleasing mit JobRad® aufmerksam machen solltest, kannst du einfach ermitteln, wie viele Räder gleichzeitig bezogen werden können.

  1. Logge dich im Portal ein
  2. Klicke im Startmenü auf Neues Angebot
  3. Gib die E‑Mail Adresse des JobRadlers ein

In der Kundeninformation auf der rechten Seite siehst du die maximale Anzahl an möglichen JobRädern.

Infos zum Mehrfachleasing
Mehrfachleasing im Portal

Videoanleitungen ansehen

Auf dem Laufenden bleiben oder neu einsteigen: Mit unseren Schulungsvideos mit Praxistipps, Hintergrundwissen und Tutorials werden du und dein Team zum JobRad®-Profi.

Zu den Videos
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