JobRad®:
Dein Wunschrad günstiger über dein Unternehmen
Suche dir bei uns dein Wunschrad aus. Anschließend least dein:e Arbeitgeber:in für dich das Dienstrad von JobRad®. Und du fährst es, wann immer du willst: zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.

So funktioniert JobRad® für Arbeitnehmer:innen
JobRad® macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder – und Arbeitnehmer:innen, sowie Bedienstete im öffentlichen Dienst schonen Umwelt und Geldbeutel. Dank steuerlicher Förderung sparst du dabei bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf – und umso mehr, sollte dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss geben.
Suche dir dein neues Fahrrad aus – wir unterstützen dich gerne und beraten zu leasingfähigem Zubehör.
Wir reichen das Angebot für dich im JobRad®-Portal ein.
Im meinJobRad® Portal prüfst du das Angebot für dein neues Fahrrad von JobRad®. Nimm es an und stimme dem Leasing zu. Nun nur noch ein bisschen Geduld …
Nach Freigabe durch deine:n Arbeitgeber:in und der Prüfung durch JobRad® bereiten wir dein Fahrrad vor.
Wenn alles bereit ist, erhältst du eine E-Mail und kannst dein neues Fahrrad bei uns abholen.
Wir sehen uns wieder zur nächsten Inspektion!
Die Zugänge erhältst du über dein Unternehmen – registrieren kannst du dich mit wenigen Klicks!
Fahrrad gefunden?
Berechne jetzt deine monatliche Leasingrate – und wieviel du mit JobRad® sparst.
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Häufige Fragen rund um JobRad®
Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike – was ist der Unterschied?
Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfährst du in unserem Artikel über E-Bikes und andere Fahrradtypen.
Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?
Kommen auch ermäßigte Räder bei JobRad® in Frage?
Ja. Allerdings gilt der Rabatt bei JobRad® per Gehaltsumwandlung nicht für die Berechnung des geldwerten Vorteils – also die Steuerlast für das Dienstrad von JobRad®. Ein Rabatt im Fachhandel kann sich also auf die Höhe deiner Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung deines Dienstfahrrads.
Kommen auch gebrauchte Räder bei JobRad® in Frage?
Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Kann ich mit JobRad® auch mehr als ein Dienstrad gleichzeitig beziehen?
Das entscheidet dein:e Arbeitgeber:in. Die meisten Arbeitnehmer:innen können über JobRad® mehr als ein Bike gleichzeitig beziehen.
Kann man bei JobRad® sein Fahrrad auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Dein:e JobRad®-Fachhändler:in stellt dir gerne dein Wunschrad zusammen.
Das musst du beachten:
- Der:die Händler:in muss ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellen und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweisen. Nur so können wir das Dienstrad korrekt abrechnen.
- Bestellungen von individuell zusammengestellten Fahrrädern können nicht storniert werden, da Händler:innen diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.
Was ist leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für JobRadler:innen vergrößern. Eine ausführliche Liste findest du im meinJobRad®-Portal deines Unternehmens oder in dieser Aufstellung mit leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhändler:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, musst du den:die Händler:in bitten, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad®-Vertrag aufgenommen werden!
Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?
Für Pflege und Wartung des Dienstrads ist der:die jeweilige JobRadler:in verantwortlich. Mit unseren Services ist das bequem zu erledigen.
Wer darf mit einem Dienstrad von JobRad® fahren?
Ein über JobRad® geleastes Dienstrad darf von dem:der JobRadler:in und in aller Regel auch von den Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, das Unternehmen schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Überlassungsvertrag haftet jedoch der:die JobRadler:in.
Dienstwagen und Dienstrad von JobRad® – geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?
Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler:innen.
Nach einer Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuernde Betrag reduzieren, wenn du das Dienstrad für den Arbeitsweg nutzt.
Bitte beachten: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir, eine Steuerberatung zu Rate zu ziehen.
Kann ich mein Dienstrad von JobRad® nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen?
Wir (die JobRad GmbH) beabsichtigen, allen Jobradler:innen nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für ihr Dienstrad zu unterbreiten. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde.
Muss ich die Verpackung meines Fahrrades aufbewahren?
Nein. Solltest du dein Dienstrad von JobRad® nach Ende der Leasinglaufzeit nicht übernehmen wollen, kümmern wir uns um die Abholung des Rads. Die Transportfirma stellt dir dann eine Verpackung zur Verfügung. Diese wird in der Regel vor der Abholung zugesendet – ansonsten wird das Rad unverpackt abgeholt.
JobRad® für Selbstständige
Sie sind unabhängig, gut organisiert und haben die Kosten für Ihr Gewerbe stets im Blick – mit einem JobRad® für Selbstständige bekommen Sie zusätzliche Flexibilität im Alltag.
