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JobRad®: Hol dir dein neues Fahrrad günstiger

Suche dir bei uns dein Traumrad aus und spare mit JobRad® bis zu 40% gegenüber dem klassischen Kauf.

Gruppe junger Menschen mit ihren Fahrrädern auf einem urbanen Platz trinken Limo

Psst! Auch Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende können JobRad®!

Infos anzeigen

So funktioniert's

JobRad® macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder. Dein:e Arbeitgeber:in least das Rad und du fährst es, wann immer du willst.

  1. 01

    Im JobRad®-Portal anmelden

    Erstelle dir ein Konto im JobRad®-Portal deines Unternehmens und melde dich an.

  2. 02

    Fahrrad & Zubehör aussuchen

    Suche dir dein neues Fahrrad aus – wir unterstützen dich gerne und beraten zu leasingfähigem Zubehör.

    Wir reichen das Angebot für dich im JobRad®-Portal ein.

  3. 03

    Angebot annehmen & auf Freigabe warten …

    Im JobRad®-Portal prüfst du das Angebot für dein neues Fahrrad. Nimm es an und stimme dem Leasing zu. 

    Sobald dein:e Arbeitgeber:in und JobRad® alles bestätigt haben, bereiten wir dein Fahrrad vor.

  4. 04

    Abholen & Losradeln

    Wenn alles bereit ist, erhältst du eine E-Mail und kannst dein neues Fahrrad bei uns abholen.

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Berechne jetzt deine monatliche Leasingrate – und wieviel du mit JobRad® sparst.

Häufige Fragen rund um JobRad®

  • Was ist eine Gehaltsumwandlung?

    Bei der Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehalts für ein Leasingobjekt (dein Dienstfahrrad) verwendet. Dieser Teil wird dir nicht als Gehalt ausgezahlt. Im Gegenzug kannst du das Dienstrad nutzen. Das wird als geldwerter Vorteil gesehen und muss versteuert werden. Für Diensträder gilt die 0,25 %‑Regel, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%‑Regel) ein Vorteil ist. Detaillierte Infos zur Gehaltsumwandlung findest du hier.

  • Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?

    Du hast die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein Dienstrad sein.

    Bitte beachte:

    • Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
    • Für JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E‑Bike sind.
    • In Einzelfällen behalten wir uns eine individuelle Markenprüfung vor.
    • Wenn es dein:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
  • Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?

    Noch nicht, aber die Anzahl steigt stetig. In Deutschland hast du die Auswahl aus über 7.200 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops.

    Einen Fachhandel in deiner Nähe findest du bequem über unsere Karte.

  • Darf man ein Dienstrad von JobRad® auch privat nutzen?

    Ja! Egal wann und wo: Du kannst dein geleastes Fahrrad nutzen wie du willst. Allerdings kann dein:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.

  • Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?

    Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden! 

    Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil deines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für dich wie auch für deine:n Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von dir zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.

  • Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?

    Deine Raten und mögliche Ersparnis berechnest du ganz einfach mit Hilfe unseres JobRad®-Rechners

    Tipp: Du bist bereits im JobRad®-Portal deines Unternehmens angemeldet? Dann nutze den Rechner auf der dortigen Startseite: Hier sind die exakten Konditionen für deine Arbeitsstätte hinterlegt.

  • Kann ein Unternehmen Zuschüsse zum Dienstrad anbieten?

    Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

    • Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
    • Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, oder die gebuchten Services.

    Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

    Besonders attraktiv: Übernimmt dein:e Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, musst du den geldwerten Vorteil nicht versteuern. Alle Informationen zu JobRad® als Gehaltsextra findest du hier.

  • Was ist die Umwandlungsrate? 

    Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich dein monatliches Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den du tatsächlich für das Leasing mit JobRad® zahlst. Sie setzt sich zusammen aus:

    • der Nutzungsrate für das geleaste Bike – diese macht den größten Anteil aus
    • der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung (falls nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen)
    • der Rate für deine Services (falls gebucht und nicht durch deine:n Arbeitgeber:in übernommen).

    Dein:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.

    Du möchtest die voraussichtliche Höhe deiner persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zum JobRad®-Rechner.

  • Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?

    Richtig – das sind aber nicht deine tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des Dienstradleasings ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn du zahlst sie aus dem Bruttoentgelt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchtest du die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie deinem Einkommen, deiner Steuerklasse etc. ab.

    Tipps:

    • Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung kannst du gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt dein:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung oder deine Services, fährst du noch günstiger.
    • Deine persönliche Ersparnis berechnest du einfach mit Hilfe unseres JobRad®-Rechners
    • Dein:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann registriere dich im JobRad®-Portal deines Unternehmens und nutze den Rechner im Login-Bereich. Dort sind alle individuellen Parameter für dein Unternehmen bereits hinterlegt.
  • Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?

    Der Einzelleasingvertrag bei JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

    Das ist beispielsweise der Fall für:

    • Auszubildende
    • Arbeitnehmer:innen in Probezeit
    • befristet Beschäftigte
    • Zeitarbeiter:innen
    • Mini- und Midi-Jobber:innen
    • Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
    • Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit oder eine berufliche Auszeit zu nehmen.

    Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung des JobRad®-Modells berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.

  • Wo finde ich Materialien oder Infos, mit denen ich meine:n Chef:in von JobRad® überzeugen kann?

    Diensträder halten gesund, stärken die Mitarbeitendenbindung und geben dem Unternehmen ein gutes Image.

    Auf der Seite „Bring JobRad® in dein Unternehmen“ stehen Informationen bereit, wie du deine:n Arbeitgeber:in überzeugst.

    Frag gerne über unser Kontaktformular an!

  • Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?

    Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im JobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.

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JobRad® gibt es auch für Selbstständige, Freiberufler:innen und Gewerbetreibende. Der Vorteil: Alle Ausgaben für's Dienstrad sind steuerlich absetzbar.

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