JobRad®:
Ihr Wunschrad günstiger über Ihr Unternehmen
JobRad® für Selbstständige
Sie sind unabhängig, gut organisiert und haben die Kosten für Ihr Gewerbe stets im Blick – mit einem JobRad® für Selbstständige bekommen Sie zusätzliche Flexibilität im Alltag.
Suchen Sie sich bei uns Ihr Wunschrad aus und leasen Sie es einfach über das JobRad®-Portal für Selbstständige. Die monatlichen Raten und alle weiteren Kosten für Ihr Dienstrad können Sie steuerlich geltend machen
So funktioniert JobRad® ... für Selbstständige
Ihr Vorteil: Als Selbstständige:r können Sie alle Ausgaben für Ihr Dienstrad steuerlich absetzen
Suchen Sie sich Ihr neues Fahrrad aus – wir unterstützen Sie gerne und beraten zu leasingfähigem Zubehör. Wir senden Ihnen das Angebot anschließend zu.
Buchen Sie die JobRad®-Vollkaskoversicherung einfach dazu!
Machen Sie sich einen Account im JobRad® Portal für Selbstständige. Hier wählen Sie Ihr Leasingmodell aus und stellen die Leasinganfrage.
Sobald der Antrag bei JobRad® freigegeben wurde und die Bestellung offiziell erfolgt ist, bereiten wir das Fahrrad für Sie vor.
Wenn alles bereit ist, erhalten Sie eine E-Mail und können Ihr neues Fahrrad bei uns abholen.
Wir sehen uns wieder zur nächsten Inspektion!
Leasingratenrechner
Welches Leasingmodell passt am besten zu Ihnen? Einfach Fahrradpreis eingeben und ausrechnen!
Jetzt vergleichen: JobRad-Leasingmodelle
Monatlich am günstigsten fahren
Der Restwert zum Leasingende ist marginal höher – die monatlichen Leasingraten dafür umso geringer.
44,72 €monatlich251,93 €einmaligIm Detail: 40,31 € monatliche Leasingrate 4,41 € JobRad-Vollkaskoversicherung 251,93 € kalkulierter Restwert zum Leasingende (20 % des Netto-Kaufpreises) Die Leasinglaufzeit beträgt immer 36 Monate. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Alle Kosten fürs Leasing im Gleichgewicht
Der goldene Mittelweg: preiswerte Leasingraten während der Laufzeit – und danach ein günstiger Restwert.
47,99 €monatlich188,95 €einmaligIm Detail: 43,58 € monatliche Leasingrate 4,41 € JobRad-Vollkaskoversicherung 188,95 € kalkulierter Restwert zum Leasingende (15 % des Netto-Kaufpreises) Die Leasinglaufzeit beträgt immer 36 Monate. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Zum Leasingende am günstigsten aufsteigen
Geringfügig höhere Leasingraten zahlen – und am Ende der Laufzeit von einem minimalen Restwert profitieren.
49,13 €monatlich125,97 €einmaligIm Detail: 44,72 € monatliche Leasingrate 4,41 € JobRad-Vollkaskoversicherung 125,97 € kalkulierter Restwert zum Leasingende (10 % des Netto-Kaufpreises) Die Leasinglaufzeit beträgt immer 36 Monate. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen rund ums JobRad für Selbstständige
Welche Fahrräder sind bei JobRad® für Selbstständige möglich?
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!
Bitte beachten Sie: Bei einem JobRad® für Selbstständige beträgt der Mindestkaufpreis (inkl. Leasingfähigem Zubehör) mindestens 1.499 € brutto inkl. MwSt.
Ich interessiere mich für ein JobRad® für Selbstständige. Muss ich Dokumente (z. B. Gewerbeanmeldung o. Ä.) einreichen, um meine Selbstständigkeit zu „beweisen“?
Nein. Sie reichen einfach die Leasinganfrage bei uns ein und wir prüfen diese. Danach geben wir Ihre Leasinganfrage an die mit uns kooperierende Leasinggesellschaft MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG zur obligatorischen Bonitätsprüfung für Leasingobjekte weiter. Die Leasinggesellschaft stützt ihre Entscheidung auf die Wirtschaftsauskünfte, die beim Verband der Vereine Creditreform e.V. (CREFO) hinterlegt sind. Diese dienen als Grundlage für den Leasingvertrag. Ob und welche Daten Ihres Unternehmens hinterlegt sind, erfragen Sie bitte direkt bei www.creditreform.de.
Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad® für Selbstständige in Frage?
Nein. Unabhängig vom Fahrradtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.
Ich habe bereits einen laufenden Vertrag für JobRad® für Selbstständige. Kann ich noch ein weiteres Rad/weitere Räder leasen?
Ja, dies ist möglich. Registrieren Sie sich einmalig im JobRad®-Portal für Selbstständige. Füllen Sie dort die Leasinganfrage aus und laden Sie das Fachhandelsangebot hoch.
Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Leasingobjekten, welche den zu versteuernden Gewinn schmälern, ist eine Entscheidung des zuständigen Finanzamtes. Wir können keine Auskunft darüber geben, wie viele Räder pro Firma vom Finanzamt anerkannt werden könnten. In diesem Fall empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.
Kann man ein JobRad® für Selbstständige auch individuell zusammenstellen?
Natürlich. Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.
Achten Sie darauf, dass der:die Händler:in ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann können wir das JobRad® korrekt abrechnen. Außerdem wichtig: Individuell zusammengestellte JobRäder können nicht storniert werden, da die JobRad®-Fachhändler:innen diese nicht anderweitig verkaufen können.
Was ist Leasingfähiges Zubehör?
Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden. Möglich sind zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste finden Sie in dieser Aufstellung mit Leasingfähigem Zubehör.
Wichtig:
- Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhandelspartner:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie darum, das Angebot zu ergänzen.
- Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen Vertrag aufgenommen werden!
Wer darf ein JobRad® für Selbstständige nutzen?
Das JobRad® für Selbstständige basiert auf einem gewerblichen Einzelleasingvertrag und das Fahrrad muss deshalb grundsätzlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Es darf jedoch von Ihnen als Leasingnehmer:in selbst auch privat genutzt werden.
Mitarbeitende des:der Leasingnehmer:in dürfen das JobRad® lediglich beruflich oder gewerblich nutzen. Haushalts- und Familienmitglieder sind von der Nutzung ausgeschlossen.
Kann ich bei JobRad® für Selbstständige einen Service/Inspektion inkludieren?
Bei unserem Produkt JobRad® für Selbstständige bieten wir eine JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie, jedoch keine JobRad®-Inspektion und keinen JobRad®-FullService. Kosten für Wartung, Reparaturen und Verschleiß sowie die Kosten für die Versicherung können jedoch als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
JobRad® für Arbeitnehmer:innen
Suchen Sie sich bei uns Ihr Wunschrad aus. Anschließend least Ihr:e Arbeitgeber:in für Sie das JobRad. Und Sie fahren es, wann immer Sie wollen: zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.
So funktioniert JobRad® ... für Arbeitnehmer:innen
JobRad® macht aus Fahrrädern und E-Bikes Diensträder – und Arbeitnehmer:innen, sowie Bedienstete im öffentlichen Dienst schonen Umwelt und Geldbeutel. Dank steuerlicher Förderung sparen Sie dabei bis zu 40 % gegenüber dem klassischen Kauf – und umso mehr, sollte Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss geben.
Suchen Sie sich Ihr neues Fahrrad aus – wir unterstützen Sie gerne und beraten zu leasingfähigem Zubehör.
Wir reichen das Angebot für Sie im JobRad-Portal ein.
Im meinJobRad® Portal prüfen Sie das Angebot für Ihr neues JobRad®. Nehmen Sie es an und stimmen Sie dem Leasing zu. Nun nur noch ein bisschen Geduld …
Nach Freigabe durch Ihre:n Arbeitgeber:in und der Prüfung durch JobRad® bereiten wir Ihr Fahrrad vor.
Wenn alles bereit ist, erhalten Sie eine E-Mail und können Ihr neues Fahrrad bei uns abholen.
Wir sehen uns wieder zur nächsten Inspektion!
Die Zugänge erhalten Sie über Ihr Unternehmen – registrieren können Sie sich mit wenigen Klicks!
Häufige Fragen rund ums JobRad®
Was ist eine Gehaltsumwandlung?
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Beschäftigte einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads). Dieser Sachbezug wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25%-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.
Welche Fahrräder sind bei JobRad® möglich?
Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S‑Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!
Bitte beachten Sie:
- Mindestpreis (einschließlich Leasingfähigem Zubehör): 749 € inkl. MwSt. pro Rad.
- Als JobRad® kommen alle neuen, ungebrauchten Räder in Frage, die per Definition ein Fahrrad oder E-Bike sind. Bei einigen wenigen Modellen kann diese Definition strittig sein und muss dann im Einzelfall geprüft werden.
- Wenn es Ihr:e Arbeitgeber:in wünscht, wird die Auswahl eingeschränkt – zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.
Bietet jedes Fahrradgeschäft JobRad® an?
Nein, aber jede:r Händler:in kann es. In Deutschland haben Sie die Auswahl aus über 6500 JobRad®-Fachhändler:innen – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt stetig weiter.
Einen Fachhandel in Ihrer Nähe finden Sie bequem über unsere Karte.
Darf man ein JobRad® auch privat nutzen?
Ja! Egal wann und wo: Für Ihr JobRad® ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann Ihr:e Arbeitgeber:in auf Wunsch Vorgaben machen.
Warum ist JobRad® günstiger als der Direktkauf?
Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden!
Wie? Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehaltsanspruchs der Mitarbeitenden in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den:die Arbeitnehmer:in wie auch für den:die Arbeitgeber:in. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar von den Mitarbeitenden zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises.
Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?
Ihre Raten und Ihre mögliche Ersparnis berechnen Sie ganz einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in diesem Video.
Tipp: Sie sind bereits im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens angemeldet? Dann nutzen Sie den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad®-Portals Ihrer Firma: Dort sind die exakten Konditionen Ihrer:s Arbeitgeber:ins hinterlegt.
Kann ein Unternehmen seine JobRadler:innen mit Zuschüssen unterstützen?
Natürlich! Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:
- Monatlicher Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket: Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.
- Übernahme der Raten für die JobRad®-Vollkaskoversicherung, die JobRad®-Inspektion oder den JobRad®-FullService.
Es können auch mehrere Zuschüsse miteinander kombiniert werden. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.
Besonders attraktiv: Übernimmt der:die Arbeitgeber:in die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, entfällt für Mitarbeitende die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra finden Sie hier.
Was ist die Umwandlungsrate?
Die Umwandlungsrate ist der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für das JobRad® zahlen. Sie setzt sich zusammen aus:
- der Nutzungsrate für das JobRad® – diese macht den größten Anteil aus
- der Rate für die JobRad®-Vollkaskoversicherung (falls nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen)
- der Rate für die JobRad®-Inspektion bzw. den JobRad®-FullService (falls gebucht und nicht durch den:die Arbeitgeber:in übernommen).
Ihr:e Arbeitgeber:in kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.
Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.
Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?
Richtig – das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad®-Modells ist die steuerliche Förderung: Auf die Umwandlungsrate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge, denn sie wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.
Tipps:
- Mit JobRad® per Gehaltsumwandlung können Sie gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 40 % sparen. Gibt Ihr:e Arbeitgeber:in einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad®-Vollkaskoversicherung, JobRad®-Inspektion oder JobRad®-FullService, fahren Sie noch günstiger.
- Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des "erweiterten Modus".
- Ihr:e Arbeitgeber:in bietet JobRad® bereits an? Dann empfehlen wir Ihnen, sich im meinJobRad®-Portal Ihres Unternehmens zu registrieren und den Vorteilsrechner im Login-Bereich zu nutzen. Dort sind alle individuellen Parameter für Ihr Unternehmen bereits hinterlegt.
Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad® nicht in Frage?
Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad® hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstrad-Leasing nicht für alle Arbeitnehmer:innen – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.
Das ist beispielsweise der Fall für:
- Auszubildende
- Arbeitnehmer:innen in Probezeit
- befristete Beschäftigte
- Zeitarbeiter:innen
- Mini- und Midi-Jobber:innen
- Arbeitnehmer:innen, die Mindestlohn erhalten
- Arbeitnehmer:innen, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
Bei den oben genannten Punkten handelt es sich um Empfehlungen. Die Entscheidung, wer im Unternehmen zur Nutzung eines JobRads berechtigt ist, trifft immer der:die Arbeitgeber:in.
Welche Aufgaben haben JobRad®-Bevollmächtigte?
Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner:in für alle Fragen rund um JobRad® in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad®-Portal die Bestellungen ihrer Kolleg:innen, prüfen sie und geben sie frei.