Geplante Steuerentlastung für Diensträder: JobRad fordert Nachbesserung

JobRad begrüßt den Gesetzesbeschluss des Bundestags als „erfreuliches Zeichen, dass Dienstradförderung nun endlich Teil der bundespolitischen Agenda ist“, so Geschäftsführer Holger Tumat. Weil die geplante Neuregelung für die Mehrzahl der Dienstrad-Nutzer jedoch nicht relevant ist, fordert JobRad die Anwendung der geplanten „0,5 %-Regel“ für E-Fahrzeuge ab dem 1. Januar 2019 auch für Fahrräder und E-Bikes.
 

Nachtrag: Am Freitag, 23. November, hat der Bundesrat der Gesetzesvorlage des Bundestags zugestimmt. Damit ist die Steuerfreiheit für Diensträder, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zu Verfügung gestellt werden, beschlossen. Da die Dienstrad-Nutzer mehrheitlich nicht von dem neuen Gesetz profitieren, fordert JobRad weiterhin die Absenkung der „1%-Regel“ auf 0,5 Prozent im gültigen Steuererlass. JobRad setzt nun auf die Klärung dieser Forderung und Erlassanpassung auf Ebene der Länder.

Freiburg, 19. November 2018 Am Donnerstag, 8. November, hat der Bundestag eine Neuregelung der Besteuerung von Diensträdern beschlossen, die Dienstfahrräder und -E-Bikes steuerlich besserstellen soll. Die vom Bundestag verabschiedete Änderung des Einkommensteuergesetzes sieht vor, dass Angestellte den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassenen Dienstrads entsteht, ab dem 1. Januar kommenden Jahres nicht mehr versteuern müssen. „Wir freuen uns sehr, dass es das Dienstrad erstmals prominent auf die Agenda bundespolitischer Gesetzgebung geschafft hat“, kommentiert JobRad-Geschäftsführer Holger Tumat. „Für uns ist dies ein klares Zeichen für den eindeutigen politischen Willen, Dienstfahrräder und -E-Bikes künftig steuerlich weiter zu entlasten.“


Neuregelung für Mehrzahl der Dienstrad-Nutzer nicht relevant

De facto wird aber nur ein sehr kleiner Teil der Dienstrad-Nutzer von der Gesetzesänderung profitieren. In vorliegender Form greift die Neuregelung nur, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für das an den Mitarbeiter überlassene Dienstrad „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ übernimmt (§ 3 Nr. 37 Einkommensteuergesetz – EStG – neue Fassung). Für fast alle der deutschlandweit mehr als 250.000 Dienstrad-Nutzer bleibt es demnach bei der bekannten Versteuerung nach der sogenannten 1 %-Regel. „Wir bedauern sehr, dass der aktuelle Gesetzentwurf die meisten Angestellten, die ein Dienstrad nutzen, von der Steuerbefreiung ausschließt“, so Tumat. „Dies würde auch eine Schlechterstellung von Dienstfahrrädern und -E-Bikes gegenüber Elektroautos bedeuten, die laut Neuregelung ab 2019 nur noch mit 0,5 Prozent versteuert werden müssen. Dass ein SUV mit Alibi-Hybrid steuerlich entlastet wird, Fahrräder und Pedelecs aber nicht – das kann eigentlich nicht die Intention des Gesetzgebers gewesen sein.“ 


„0,5 %-Regel“ auch für Fahrräder und E-Bikes

JobRad setzt nun auf die Beurteilung der Sachlage durch den Bundesrat, der dem Gesetzentwurf Ende November noch zustimmen muss. Holger Tumat: „Eine tatsächliche steuerliche Entlastung findet nur dann statt, wenn der nach wie vor für die überwiegende Anzahl der Dienstrad-Nutzer gültige Steuererlass von 2012 geändert wird. Bei Finanzierung aus dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn muss auch für Fahrräder und E-Bikes die „0,5 %-Regel“ gelten. Alles andere wäre Symbolpolitik.“

Annette Treu

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Über JobRad®

Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (neue 0,25 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 18 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes Jobrad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei. Über 60.000 Arbeitgeber mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit hält und die Umwelt schützt.

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