Dienstradleasing bleibt finanziell attraktiv

JobRad aus Freiburg übernimmt Versteuerung für Arbeitnehmer am Vertragsende aus eigener Tasche

Freiburg, 13. Oktober 2017. Die Finanzbehörden gehen seit Mai 2017 einheitlich von einem lohnsteuerlich anzusetzenden Marktwert eines Dienstrads nach 36 Monaten Leasinglaufzeit von pauschal 40 % des Listenpreises aus – und akzeptieren nun bundesweit nicht mehr die bisher angenommenen 10 %. JobRad beabsichtigt weiterhin JobRadlern das Rad, Pedelec oder E-Bike nach Vertragsablauf von 36 Monaten zum erwarteten Gebraucht-Kaufpreis von 10 % des Neupreises anzubieten. Da aber der lohnsteuerlich anzusetzende Marktwert und der erwartete Gebraucht-Kaufpreis nicht mehr deckungsgleich sind, entsteht ein geldwerter Vorteil in Höhe von 30 % des Neupreises. Diesen muss der Arbeitnehmer versteuern - eigentlich. Damit Dienstradleasing auch weiterhin attraktiv bleibt, übernimmt JobRad künftig genau diese Steuerlast pauschal nach den Regeln des §37b EStG. Die bundesweite Anwendbarkeit dieser Regelung für das Dienstradleasing ist neu und nach Beschluss der obersten Finanzbehörden der Länder und des Bundes von Ende September rechtssicher.

 

Auch Neukunden, die ab dem 1. November 2017 ihr JobRad beantragen, beabsichtigt das Freiburger Unternehmen das Rad nach 36 Monaten zum Kauf anzubieten, dann aber zu 17 % des Neupreises. Die Versteuerung des dann entstehenden geldwerten Vorteils übernimmt JobRad ebenfalls (siehe auch Schaubild 1). „Auf uns kommen damit erhebliche Kosten zu, aber es ist uns ein Anliegen, dass Diensträder für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell attraktiv bleiben. Wir wollen mehr Menschen aufs Rad bringen“, erklärt Ulrich Prediger, JobRad-Gründer und Geschäftsführer.

 

Durch die Vereinheitlichung des lohnsteuerlich anzusetzenden Marktwerts auf 40 Prozent stand die Dienstradleasing-Branche vor einer Herausforderung, die den schnell wachsenden Markt hätte bremsen können. Bislang lohnt sich Dienstradleasing vor allem durch die Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers und durch die Tatsache, dass JobRadler nach Ablauf der Leasingzeit ihr Rad günstig erwerben können. Im Vergleich zum Direktkauf konnten sie in Summe bis zu 40 % des Neupreises sparen.

 

„Wir haben sofort das Gespräch mit Finanzbehörden auf verschiedenen Ebenen gesucht, um gemeinsam eine tragfähige Lösung zu erarbeiten. Schließlich leistet das von uns erfundene Dienstrad-Konzept nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz, sondern entlastet den Verkehr und bringt die Menschen dazu, sich täglich zu bewegen“, erklärt Holger Tumat, zweiter JobRad-Geschäftsführer. Insbesondere die in der Anschaffung teuren E-Bikes ermöglichen es Pendlern längere Distanzen zur Arbeit zurückzulegen und unter Umständen auf das Auto ganz zu verzichten.

 

Umso glücklicher zeigen sich beide JobRad-Geschäftsführer über die Lösung, für die sie sich in Gesprächen mit den Finanzbehörden eingesetzt haben: die pauschale Versteuerung des geldwerten Vorteils am Ende der Leasinglaufzeit durch Dienstradleasing-Anbieter. Damit wiederholt sich die Geschichte: Vor fünf Jahren hatte sich das Freiburger Unternehmen zusammen mit sechs Verbänden und Vereinen wie dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) dafür stark gemacht, dass das Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes gilt. Damit hat JobRad 2012 den Markt des Dienstradleasings überhaupt erst geschaffen. Prediger: „Nun waren wir wieder Impulsgeber. Davon profitieren nicht nur wir, sondern die gesamte Branche. Dienstradleasing wird weiter wachsen und langfristig die Städte von verstopften Straßen befreien. Davon bin ich überzeugt.“

Rita Leusch

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Über JobRad®

Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (neue 0,25 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 18 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes Jobrad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei. Über 60.000 Arbeitgeber mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit hält und die Umwelt schützt.

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