0,5% Regel auch für E-Bikes und Fahrräder
Radförderung für Alltagsradler und Berufspendler ist der einfachste und effektivste Weg, die Innenstädte zu entlasten. Beim vorliegenden Gesetzentwurf zur Halbierung der Dienstwagenbesteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen müssen Fahrräder und E-Bikes dazugehören.
Freiburg, 2. August 2018. Ulrich Prediger, Erfinder des Dienstradleasings in Deutschland, zu den Plänen der Bundesregierung, die Dienstwagen-besteuerung für Elektro- und Hybridautos zu halbieren:
„Elektromobilität ist mehr als nur das Elektroauto. (Elektro-)Fahrräder motivieren Menschen schon heute zum Umstieg auf ein nachhaltiges Verkehrsmittel. Daher muss das Fahrrad in diese Neuregelung einbezogen werden. Wir hoffen, dass Bundestag und Bundesrat die dringend notwendige Ergänzung vornehmen und das Dienstfahrrad dem Elektro-Dienstwagen gleichstellen. Wer Fahrverbote verhindern will, muss das Fahrrad im Alltag voranbringen.“
Zum Hintergrund:
Seit dem Jahr 2012 gilt die sogenannte „1 %-Regel“ zur Dienstfahrzeugbesteuerung auch für Fahrräder. Seitdem ist das Dienstfahrrad dem Dienstwagen gleichgestellt. Die jetzt geplante Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen stellt wiederum eine Ungleichbehandlung dar, obwohl das Fahrrad das sauberste Verkehrsmittel ist. 50 % der zurückgelegten Pendlerfahrten und 70 % der gesamten PKW-Strecken liegen unter 10 km. Daher bietet insbesondere das Elektrofahrrad eine große Chance, um den Verkehr vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern. Die vom Bundesumweltministerium geförderte Studie „Pedelection“ bestätigt: Nach Erwerb eines Elektrofahrrades legen Arbeitnehmer im Schnitt 62% der Kilometer ihres Arbeitsweges, die sie zuvor komplett mit dem Auto fuhren, mit dem Fahrrad zurück (http://www.transportation-design.org/cms/upload/DOWNLOADS/150916_Abschlussbericht_Pedelection_final.pdf). Beim Elektroauto gibt es lange, zum Teil mehrjährige Liefer- und Wartezeiten, was ein Grund dafür ist, dass die Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos nicht ausgeschöpft wird. Fahrräder und Elektrofahrräder sind hingegen sofort verfügbar und können schnell zu einer Schadstoffentlastung beitragen.
Auch wenn die Verkaufszahlen von Elektro- und Dienstfahrrädern kontinuierlich steigen, ist die Fahrradbranche im Vergleich zur Automobilindustrie noch relativ klein. Einem Bestand von fast fünf Millionen betrieblich genutzten Autos stehen aktuell ca. 250.000 Dienstfahrräder gegenüber. Im Gegensatz zum Auto ist der Anteil der neu verkauften Fahrräder sogar rückläufig. Auch der Radverkehrsanteil ist in den vergangenen 15 Jahren nur marginal gestiegen – von 9 % im Jahre 2002 auf nur 11 % im Jahr 2017 (http://www.mobilitaet-in deutschland.de/pdf/infas_Mobilitaet_in_Deutschland_2017_Kurzreport.pdf).
Zudem wird das Auto bereits heute umfassend gefördert, z.B. in Form einer Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos, für die 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung sind fast 2 Milliarden Euro zusätzlich für die Förderung von Elektro- und Hybrid-Dienstwagen eingeplant. Nach Berechnungen von JobRad würde eine Ausweitung der Förderung auf das Fahrrad rund 50 Millionen Euro für die Jahre 2019-2021 kosten. Angesichts der bereits bestehenden hohen Fördersummen für Elektro- und Hybridautos auf der einen, und der schnellen Effekte des Fahrrads für Luftreinhaltung und Klimaschutz auf der anderen Seite muss das Fahrrad bei der Neuregelung gleichbehandelt werden.
Annette Treu
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E-Mail: annette.treu@jobrad.org
Über JobRad®
Die JobRad GmbH ist Marktführer im Dienstradleasing und bringt seit mehr als zehn Jahren Menschen aufs Rad. Als Mobilitätsdienstleister organisiert JobRad mit einer digitalen Portallösung unkompliziert und kostenneutral die Dienstradüberlassung zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern: Angestellte suchen sich ihr Wunschrad beim Fachhändler oder online aus – alle Hersteller und Marken sind möglich. Der Arbeitgeber least das Dienstrad und überlässt es dem Mitarbeiter zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das Fahrrad oder E-Bike per Gehaltsumwandlung, profitiert er von einer steuerlichen Förderung (neue 0,25 %-Regel) und spart gegenüber einem herkömmlichen Kauf bis zu 18 Prozent. Ein arbeitgeberfinanziertes Jobrad ist für den Mitarbeiter sogar kosten- und steuerfrei. Über 60.000 Arbeitgeber mit mehr als zwei Millionen Beschäftigten – zum Beispiel Bosch, SAP und Deutsche Bahn – setzen bereits auf JobRad als nachhaltiges Mobilitätskonzept, das Talente anzieht, Mitarbeiter fit hält und die Umwelt schützt.
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