Frauenanteil in Führungs­positionen in der JobRad GmbH

Chancengleichheit bei JobRad

Für die JobRad GmbH ist die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ein wichtiges Anliegen. Das GmbH-Gesetz sieht vor, dass die Gesellschafterversammlung der JobRad GmbH Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung sowie Fristen zu deren Erreichung bestimmt. Die Geschäftsführung der JobRad GmbH hat ihrerseits entsprechende Zielgrößen und Fristen für die beiden ihr nachgeordneten Führungsebenen festzulegen.

JobRad Gebäude JCN Hofansicht

Die Gesellschafterversammlung der JobRad GmbH hat mit Beschluss vom 03.04.2023 gemäß § 52 (2) GmbHG eine Zielgröße von einem Drittel für den Frauenanteil im Aufsichtsrat der JobRad GmbH festgelegt. Diese Quote soll bis zum 31.12.2027 erreicht werden. Nach der Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat am 29.11.2022 betrug der Frauenanteil zum 31.12.2022 im erstmalig auf Ebene der JobRad GmbH errichteten Aufsichtsrat ein Drittel. 
Mit Beschluss vom 03.04.2023 hat die Gesellschafterversammlung darüber hinaus für den Anteil an Frauen in der Geschäftsführung der JobRad GmbH eine Zielgröße von einem Drittel und eine Frist für deren Erreichung bis zum 31.12.2027 festgelegt. Zum Bilanzstichtag lag der Frauenanteil in der Geschäftsführung der JobRad GmbH bei einem Drittel. 

Zudem hat die Geschäftsführung der JobRad GmbH am 12.04.2023 gemäß § 36 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil an der ersten und zweiten Führungsebene beschlossen. Der Anteil an Frauen in der ersten Führungsebene, also Führungskräfte, die direkt an die Geschäftsführung berichten, soll bis zum 31.12.2027 50 Prozent betragen. Zum 31.12.2022 betrug dieser Anteil 40 Prozent. 
Der Anteil an Frauen in der zweiten Führungsebene, also Führungskräfte, die an die vorher benannte erste Führungsebene berichten, soll zum 31.12.2027 43 Prozent (gerundet) betragen. Zum Bilanzstichtag betrug dieser Anteil 32 Prozent (gerundet).