Zeichnungsberechtigung

Auf dieser Seite können Sie überprüfen, wer für das JobRad®-Vertragspaket zeichnungsberechtigt ist.

Radler auf einen Kreuzung mit Handshake

Das JobRad®-Vertragspaket kann aus rechtlichen Gründen nur von einer zeichnungsberechtigten Person (gesetzliche Vertretung, Bevollmächtigte) des Unternehmens unterzeichnet werden. Bei mehreren gesetzlichen Vertreter:innen kann es vorkommen, dass diese nur gemeinschaftlich zeichnungsberechtigt sind. Prüfen Sie bitte zunächst die internen Richtlinien Ihres Unternehmens, ob Sie dazu befugt sind, Vertragswerke wie das JobRad®-Vertragspaket zu unterzeichnen.

Bitte beachten Sie: Die zeichnungsberechtigte Person, die das JobRad®-Vertragspaket unterzeichnet, muss sich per Video- oder Post-Ident-Verfahren identifizieren.

Wer ist zeichnungsberechtigt für das JobRad®-Vertragspaket?

Bei Einzelunternehmen (z.B. Klein­gewerbe­treibende, Freiberufler:innen oder eingetragene Kaufleute)

Wer unterzeichnet?

Der:die Eigentümer:in muss unterschreiben und sich (mit gültigem Personalausweis) über ein Video- oder Post-Ident-Verfahren identifizieren. 

Bei juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften (z.B. GmbH, AG, GbR, OHG)

Wer unterzeichnet?

Die Geschäftsführung oder eine Person mit entsprechender Handlungsvollmacht muss unterschreiben. 

Die unterzeichnende Person ist nicht aus amtlichem Register ersichtlich?

Ein Nachweis, bspw. eine Handlungsvollmacht ist zu erbringen und die Identifizierung der Person (mit gültigem Personalausweis) erfolgt über ein Video- oder Post-Ident- Verfahren.

Die Unterzeichnende Person ist aus amtlichem Register ersichtlich (Geschäftsführer:in, Prokurist:in)?

Die Identifizierung der Person (mit gültigem Personalausweis) über ein Video- oder Post-Ident-Verfahren ist notwendig.