Häufige Fragen für Interessierte

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Aktuelles

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JobRad und Kurzarbeit Null mit Aufstockung durch den Arbeitgeber – ist das möglich?

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Ja.

Die Grundlage für das Dienstradleasing bildet die sogenannte Gehaltsumwandlung: Die Raten für das JobRad werden vom Bruttogehalt des Mitarbeiters einbehalten.

Bei Kurzarbeit Null über einen kompletten Kalendermonat hinweg leistet der Arbeitnehmer keine Arbeitsstunden, die freiwillige Aufstockung ist nur eine Erhöhung der Lohnersatzleistung durch den Arbeitgeber.

Eine Gehaltsumwandlung ist daher in dieser Zeit nicht zulässig – es sei denn, in der Vereinbarung zur Kurzarbeit ist festgehalten, dass die freiwillige Aufstockung des Arbeitgebers ggf. die Nutzungsrate eines JobRads bereits umfasst.

Existiert keine Vereinbarung, bezahlt der Arbeitgeber als Leasingnehmer des JobRads weiter die Raten für die Dauer der Kurzarbeit Null.

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des JobRads nach der 0,25 %-Regel erfolgt unverändert durch den Arbeitnehmer.

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Wir empfehlen Arbeitgebern ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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JobRad und Kurzarbeit Null – ist das möglich?

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Ja.

Die Grundlage für das Dienstradleasing bildet die sogenannte Gehaltsumwandlung: Die Raten für das JobRad werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten.

Bei Kurzarbeit Null über einen kompletten Kalendermonat hinweg leistet der Arbeitnehmer keine Arbeitsstunden und bekommt somit kein Gehalt ausbezahlt sondern Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung. Eine Umwandlung ist damit in dieser Zeit nicht möglich.

Als Leasingnehmer des JobRads bezahlt deshalb der Arbeitgeber in diesem Fall die Raten für die Dauer der Kurzarbeit Null weiter.

Die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung des JobRads nach der 0,25 %-Regel erfolgt unverändert durch den Arbeitnehmer.

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Wir empfehlen Arbeitgebern ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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JobRad und Kurzarbeit – ist das möglich?

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Ja.

Bei Kurzarbeit verringert der Arbeitnehmer seine Arbeitsstunden und erhält dafür einen Lohn, der ihm zusammen mit dem Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird. Über diesen Lohn findet weiter die Gehaltsumwandlung statt, auf der das Dienstradleasing beruht.

Da sich durch das reduzierte Gesamteinkommen die persönlichen steuerlichen Gegebenheiten verändern, kann die monatliche Nettobelastung für das JobRad während der Kurzarbeit geringfügig von der bisherigen abweichen. Unser Vorteilsrechner ist zur Berechnung dieses Falles leider nicht geeignet.

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Wir empfehlen Arbeitgebern ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen.

Das meinJobRad-Portal

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Welche Hard-/Software-Voraussetzungen hat das meinJobRad-Portal?

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Unser Portal ist browserbasiert, daher ist weder eine Softwareinstallation nötig, noch sind Sie an ein bestimmtes Betriebssystem gebunden. Hardwareseitig genügt ein handelsüblicher PC oder ein Laptop, softwareseitig empfehlen wir die kostenlosen Browser Chrome oder Firefox. 

Grundsätzlich ist unser Portal auch auf Tablets und Smartphones ausgelegt. Aufgrund der Vielzahl von Konfigurationen kann es aber in einzelnen Fällen zu Schwierigkeiten in der Bedienung kommen. In diesen Fällen raten wir, unserer Hard- und Software-Empfehlung zu folgen und auf ein anderes Gerät/einen anderen Browser zu wechseln. 

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Wo finde ich den Login oder Zugang, um mich für das meinJobRad-Portal meiner Firma zu registrieren?

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Sie sind noch nicht im meinJobRad-Portal registriert?
Die Adresse zum meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers teilt Ihnen Ihre Personalabteilung bzw. ein JobRad-Bevollmächtigter in Ihrem Unternehmen mit – oder Sie finden den Link im Intranet Ihres Unternehmens.

Sie haben sich schon im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers registriert? Dann können Sie sich hier einloggen.

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Was ist das meinJobRad-Portal?

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Das meinJobRad-Portal ist unser digitales Bestellportal, verfügbar auf PCs, Apple-/Mac- sowie mobilen Endgeräten.

Dienstradleasing Grundlagen

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Was ist Leasing? 

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Leasing (vom Englischen "to lease": mieten, pachten) ist im zivilrechtlichen Sinn ein Nutzungsüberlassungsvertrag, ähnlich eines Mietvertrags. Es handelt sich nicht um einen Ratenkauf, da die monatlichen Raten für die Überlassung zur Nutzung entrichtet werden. In der Geschäftswelt stellt Leasing eine beliebte Form der Finanzierung für einen Gegenstand dar.

Im Fall von JobRad handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad, Pedelec oder S-Pedelec. Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= dem JobRadler) zur Nutzung. Die Zahlung der monatlichen Raten berechtigt den Arbeitnehmer zur Nutzung des JobRads. Achtung: Eine ständige Nutzbarkeit kann nicht zu jederzeit garantiert werden. Wenn das JobRad z.B. in einer Werkstatt steht und die zur Reparatur benötigten Teile sind nicht verfügbar, so wären die monatlichen Raten weiterhin fällig, obwohl das JobRad nicht genutzt werden kann.

Klingt kompliziert, ist es in der Praxis aber nicht, da JobRad für Sie alle nötigen Verträge und Abläufe zur Verfügung stellt. :-)

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Was ist eine Gehaltsumwandlung?

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Bei der Gehaltsumwandlung entscheiden sich Beschäftigte, einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht als Barlohn, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Nutzungsüberlassung des Leasingobjekts (des JobRads) zu erhalten. Der Sachbezug in Form der Nutzungsüberlassung wird steuerlich als geldwerter Vorteil gesehen und anhand der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet, was gegenüber der Dienstwagenregelung (1%-Regel) einen Vorteil darstellt. Detailliertere Infos zur Gehaltsumwandlung finden Sie hier.

JobRad Grundlagen

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Für welche Beschäftigungsverhältnisse kommt JobRad nicht in Frage?

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Der Einzelleasingvertrag für ein JobRad hat stets eine Laufzeit von 36 Monaten. Deshalb eignet sich unser Dienstradleasing nicht für alle Arbeitnehmer – zum Beispiel, weil absehbar ist, dass man die Vertragslaufzeit nicht erfüllen kann.

JobRad empfiehlt sich unter anderem nicht für:

  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer in Probezeit
  • Zeitarbeiter
  • Mini- und Midi-Jobber
  • Arbeitnehmer, die Mindestlohn erhalten
  • Arbeitnehmer, die planen, in weniger als drei Jahren in den (Vor-)Ruhestand zu gehen, eine längere Elternzeit zu nehmen oder ein Sabbatical zu machen.
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Darf man ein JobRad auch privat nutzen?

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Ja! Ihr JobRad dürfen Sie sowohl betrieblich als auch privat fahren. Es ist keine Mindestnutzung z. B. für den Arbeitsweg vorgeschrieben. Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er es wünscht, Vorgaben machen.

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Kommen auf Arbeitgeber Kosten zu?

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Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern JobRad kostenneutral anbieten. Der Verwaltungsaufwand ist gering und wird digital über das meinJobRad-Portal abgewickelt, das wir kostenfrei für Ihr Unternehmen einrichten.

Dazu kommt: Durch die Barlohnumwandlung der Leasingraten sinken die Sozialausgaben sowohl für Mitarbeiter wie Arbeitgeber. Aus diesem Grund empfehlen wir Arbeitgebern, mindestens die Versicherungsprämien zu übernehmen.

Unsere Erfahrung ist: Je höher der Zuschuss des Arbeitgebers, desto mehr Mitarbeiter entscheiden sich für ein JobRad.

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Was ist JobRad?

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JobRad ist das Dienstradleasing-Modell der JobRad GmbH. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing − nur mit Fahrrädern und E-Bikes statt Autos. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen ihr Wunschrad einfach und bequem über den Arbeitgeber und sparen dabei.

Ulrich Prediger gründete das Unternehmen 2008 als LeaseRad GmbH, um mehr Menschen im Alltag auf das Fahrrad zu bringen. Mehr über uns, unsere Geschichte und wofür wir stehen, erfahren Sie hier: Über uns - alles über JobRad.

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Was ist die Umwandlungsrate? 

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Der Betrag, um den sich das monatliche Bruttogehalt reduziert – nicht zu verwechseln mit dem Nettobetrag, den Sie tatsächlich für das JobRad zahlen. 

Die Umwandlungsrate setzt sich zusammen aus:

  • der Nutzungsrate für das JobRad – sie macht den größten Anteil aus,
  • der Rate für die JobRad-Vollkaskoversicherung (falls nicht vom Arbeitgeber übernommen wird),
  • der Rate für die JobRad-Inspektion bzw. den JobRad-FullService (falls gebucht und nicht vom Arbeitgeber übernommen wird).

Ihr Arbeitgeber kann die Umwandlungsrate mit einem freiwilligen Zuschuss mindern.

Sie möchten die voraussichtliche Höhe Ihrer persönlichen Umwandlungsrate berechnen? Hier geht es zu unserem Vorteilsrechner.

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Wenn ich die Umwandlungsrate mal 36 Monate nehme, zahle ich doch mehr als beim Direktkauf, oder?

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Wenn Sie die Umwandlungsrate mal 36 nehmen, ist der errechnete Betrag höher als der Kaufpreis bei Direktkauf. Das sind aber nicht Ihre tatsächlichen Kosten. Der Vorteil des JobRad-Modells ist die steuerliche Förderung. Die Umwandlungsrate wird aus dem Bruttoentgelt bezahlt. Auf die monatliche Rate entfallen weder Steuern, noch Sozialversicherungsbeiträge. Somit verringert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Möchten Sie die Ersparnis gegenüber einem herkömmlichen Kauf berechnen, ist der tatsächliche Nettobetrag entscheidend. Dieser hängt von einer Reihe von Faktoren wie dem eigenen Einkommen, der Steuerklasse etc. ab.

Mit JobRad per Gehaltsumwandlung können Sie bis zu 40 % gegenüber einem herkömmlichen Kauf sparen. Gibt Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten für JobRad-VollkaskoversicherungJobRad-Inspektion oder JobRad-FullService, fahren Sie als JobRadler noch deutlich günstiger.

Tipps: Ihre persönliche Ersparnis berechnen Sie einfach mit Hilfe unseres Vorteilsrechners. Um ein möglichst präzises Ergebnis zu erhalten, empfehlen wir die Nutzung des "erweiterten Modus". 

Ihr Arbeitgeber bietet JobRad bereits an? Dann empfehlen wir Ihnen, sich im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers zu registrieren und den Vorteilsrechner im Login-Bereich zu nutzen. Dort sind alle individuellen Parameter Ihres Arbeitgebers bereits hinterlegt.

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Kann ein Arbeitgeber JobRadler mit Zuschüssen unterstützen?

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Natürlich! Zum Beispiel mit einem monatlichen Zuschuss zur Nutzungsrate analog zu einem Job-Ticket. Wie hoch dieser Betrag ausfällt, entscheidet jedes Unternehmen selbst.

Eine weitere Möglichkeit für den Arbeitgeber ist es, die Raten für die JobRad-Vollkaskoversicherung, die JobRad-Inspektion oder den FullService zu übernehmen. Der Arbeitgeber kann auch mehrere Zuschüsse miteinander kombinieren. Ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht dadurch nicht.

Besonders attraktiv: Seit 2019 entfällt für Arbeitnehmer die Versteuerung des geldwerten Vorteils, wenn der Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übernimmt. Alle Informationen zu JobRad als Gehaltsextra finden Sie hier.

Übrigens: Arbeitgeber können im meinJobRad-Portal Zuschüsse auch individuell für jeden Mitarbeiter festlegen.

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Welche Aufgaben hat ein JobRad-Bevollmächtigter?

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Der oder die Bevollmächtigte ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um JobRad in einem Unternehmen. Bevollmächtigte verwalten im meinJobRad-Portal die Bestellungen ihrer Kolleginnen und Kollegen, prüfen sie und geben sie frei.

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Bietet jeder Fahrradhändler JobRad an?

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Nein, aber jeder Händler kann es. In Deutschland haben Sie die Auswahl aus über 6.000 JobRad-Fachhandelspartnern – kleinen, inhabergeführten Läden, großen Ketten ebenso wie Onlineshops. Und die Zahl steigt wöchentlich weiter.

Einen Fachhandelspartner in Ihrer Nähe finden Sie bequem über unsere Händlersuche.

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Warum ist JobRad günstiger als der Direktkauf?

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Vor allem, weil Diensträder steuerlich gefördert werden! 

Wie? Bei JobRad per Gehaltsumwandlung wird ein Teil des Gehaltsanspruchs des Mitarbeiters in einen Sachbezug gewandelt. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Der so entstehende geldwerte Vorteil ist zwar vom Arbeitnehmer zu versteuern – seit 2020 aber nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises. 

Wie sich ein JobRad auf die Steuern und Sozialbeiträge für Sie als Arbeitnehmer auswirkt, erfahren Sie, indem Sie Ihre Daten in unseren Vorteilsrechner eingeben. 

Unser Tipp:
Sie sind bereits im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers angemeldet? Dann Nutzen Sie den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad-Portals Ihrer Firma: Dort sind die speziell auf das JobRad-Angebot Ihres Arbeitgebers angepassten Konditionen hinterlegt. 

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Welche Fahrräder sind bei JobRad möglich?

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Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad sein!

Mindestpreise (einschließlich Leasingfähigem Zubehör):

Bitte beachten Sie: Ihrem Arbeitgeber steht es bei JobRad frei, die Auswahl einzuschränken, zum Beispiel auf bestimmte Typen oder einen Maximalpreis.

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Wie berechne ich meine persönliche Ersparnis?

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Arbeitnehmer können mit Hilfe unseres Vorteilsrechners ihre Raten und mögliche Ersparnisse berechnen. Eine detaillierte Beispielrechnung samt Erläuterungen finden Sie in diesem Video.

Tipp: Sie sind bereits im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers angemeldet? Dann nutzen Sie den Vorteilsrechner auf der Startseite des meinJobRad-Portals Ihrer Firma: Dort sind die speziell auf das JobRad-Angebot Ihres Arbeitgebers angepassten Konditionen hinterlegt.

Selbstständige ermitteln ihre Raten mit unserem Leasingraten-Rechner. Die mögliche Steuerersparnis kann man damit leider nicht kalkulieren, da der individuelle Steuervorteil für ein JobRad für Selbstständige vom individuellen Umsatz und Steuersatz abhängt. Wir raten Kundinnen und Kunden, Rücksprache mit ihrem Steuerberater zu halten.

JobRad-Services

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Welche Service-Optionen habe ich für mein JobRad?

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Bei jedem JobRad Leasingvertrag ist automatisch unsere JobRad-Vollkaskoversicherung inklusive JobRad-Mobilitätsgarantie enthalten.

Ihr Arbeitgeber entscheidet, ob darüber hinaus auch ein oder mehrere optionale Services für Sie verfügbar sind. Wenn dem so ist, haben Sie bei Antragstellung die Möglichkeit, die JobRad-Inspektion oder den JobRad-FullService (inklusive der JobRad-Inspektion) hinzuzubuchen.

Weitere Informationen zu unseren Service-Paketen finden Sie auf unserer Internetseite im Menü Arbeitnehmer -> Service

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Was ist die JobRad-Inspektion?

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Mit der JobRad-Inspektion erhalten Sie für 5 € (netto) monatlich pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.). Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Diese dürfen Sie bei beliebigen JobRad-Premiumhändlern Ihrer Wahl durchführen lassen. Einen passenden Händler finden Sie über unsere Händlersuche.

Sie schließen die JobRad-Inspektion bei Antragstellung einfach mit ab. Ein nachträgliches Hinzufügen der JobRad-Inspektion zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

Bitte beachten Sie:

  • Ob die JobRad-Inspektion für Sie verfügbar ist, entscheidet Ihr Arbeitgeber.
  • Sie nutzen den JobRad-FullService? Dann ist die JobRad-Inspektion inklusive.

*Hinweis: Zum 01.03.2023 haben wir die Leistung der JobRad-Inspektion für Sie verbessert, ohne dabei den Preis zu erhöhen. Statt bisher 70 € inkl. MwSt. je Inspektion beträgt die Leistung für alle ab dem 01.03.2023 durchgeführten Inspektionen 90 € inkl. MwSt..

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Was ist der JobRad-FullService?

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Mit dem JobRad-FullService erhalten Sie für monatlich 10 € (netto) pro Jahr eine Inspektion im Wert von 90 € (inkl. MwSt.)*. Während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten Sie also drei Inspektionen. Zusätzlich sind Sie auch bei anfallenden Verschleißreparaturen (inklusive Verschleißteilersatz) abgesichert bis zu einem Betrag von insgesamt 230 € (inkl. MwSt.)*. Diese dürfen Sie bei beliebigen JobRad-Premiumhändlern Ihrer Wahl durchführen lassen. Einen passenden Händler finden Sie über unsere Händlersuche.

Sie schließen den JobRad-FullService bei Antragstellung einfach mit ab. Ein nachträgliches Hinzufügen des JobRad-FullService zu einem laufenden Vertrag ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie: Ob der JobRad-FullService für Sie verfügbar ist, entscheidet Ihr Arbeitgeber.

Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Merkblatt.

*Hinweis: Zum 01.03.2023 haben wir die Leistungen der JobRad-Inspektion und des JobRad-FullService für Sie verbessert, ohne dabei den Preis zu erhöhen. Statt bisher 70 € inkl. MwSt. je Inspektion beträgt die Leistung für alle ab dem 01.03.2023 durchgeführten Inspektionen 90 € inkl. MwSt.. Weiterhin wurde  das für Verschleißreparaturen zur Verfügung stehende Budget des JobRad-FullService zum 01.03.2023 um 20 € inkl. MwSt. erhöht.

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Wann kann ich eine JobRad-Inspektion durchführen lassen?

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Über die 36-monatige Leasinglaufzeit Ihres JobRads stehen Ihnen insgesamt drei Inspektionen zur Verfügung. Voraussetzung: Sie haben beim Abschluss Ihres Vertrags die JobRad-Inspektion oder den JobRad-FullService gebucht. 

Unsere Empfehlung: Der optimale Zeitpunkt für die erste JobRad-Inspektion ist in der Regel zehn bis zwölf Monate nach Übernahme des Rads. Lassen Sie anschließend die weiteren Inspektionen im jährlichen Abstand durchführen. Auf diese Weise bleibt ihr JobRad immer in Schuss.

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Wo kann ich eine JobRad-Inspektion oder einen JobRad-FullService durchführen lassen? 

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Bei einem von bundesweit über 6.000 JobRad-Premiumhändlern. Den Premiumhändler Ihrer Wahl finden Sie über unsere Händlersuche.

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Ist mein JobRad versichert?

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Ja. Jedes JobRad ist durch die JobRad-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie geschützt.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

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Was mache ich bei einer Panne?

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Die JobRad-Mobilitätsgarantie schützt Sie unterwegs, unter anderem mit mobiler Pannenhilfe und einer 24-Stunden-Notrufnummer.

Jedes JobRad für Arbeitnehmer ist durch die Mobilitätsgarantie, wie auch die JobRad-Vollkaskoversicherung abgesichert.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite.

Praktisches

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Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?

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Für Ihr JobRad stehen Ihnen selbstverständlich die Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmängelhaftung) zu. Sie gilt zwei Jahre ab Übernahme des JobRads.

Ihr Ansprechpartner in allen Fragen zur Mängelhaftung ist der JobRad-Fachhandelspartner, von dem Sie Ihr Rad bezogen haben. Er hilft Ihnen gerne weiter!

Nach Ablauf der Verjährungsfrist von zwei Jahren ist eine Vielzahl von Schadensereignissen, die aufgrund von Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern entstehen können, durch unsere JobRad-Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Sie möchten wissen, welche Schäden versichert sind und welche nicht? Diese und weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur JobRad-Vollkaskoversicherung auf der meinJobRad-Portal Startseite Ihres Arbeitgebers.

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Habe ich auf mein JobRad Garantie?

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Zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung geben viele Hersteller freiwillige Garantien auf ihre Produkte.

Dem Käufer stehen im Garantiefall bzw. während der Garantiefrist die besonders vereinbarten Ansprüche gegenüber demjenigen zu, der die Garantie übernommen hat. Welche konkreten Pflichten des Verkäufers bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Diese teilt Ihnen gern Ihr JobRad-Fachhandelspartner mit, der auch sonst Ihr Ansprechpartner in Garantiefällen ist.

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Ich habe einen Versicherungsfall bei meinem JobRad. Was tue ich?

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Zur Schadensmeldung führt der einfachste Weg direkt über einen JobRad-Fachhandelspartner. Bringen Sie Ihr JobRad hierzu zu einem unser zahlreichen Fachhandelspartner in Ihrer Nähe. Dieser nimmt den Schaden ordnungsgemäß auf und meldet ihn unserer Partnerin, der assona GmbH. Die Schadensregulierung erfolgt im Anschluss direkt zwischen der assona GmbH und dem JobRad-Fachhandelspartner. Sie müssen nichts weiter tun, sondern werden bequem per E-Mail von der assona GmbH über den Ausgang informiert.
Sie möchten den Schaden dennoch lieber selbst melden?
Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
•    über das Schadenportal der assona GmbH
•    telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr)
•    per E-Mail an kundenservice@assona.com
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers unter „Meine JobRäder“.

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Mein JobRad wurde gestohlen/irreparabel beschädigt – wie geht’s weiter?

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Ihr JobRad wurde geklaut? Wie ärgerlich! Folgendes ist jetzt wichtig:
Melden Sie den Diebstahl Ihres JobRads unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle unter Angabe der Rahmennummer und dokumentieren Sie den Schaden mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Schaden direkt bei der assona GmbH:
•    über das Schadenportal der assona GmbH oder
•    telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 15 Uhr) oder
•    per E-Mail an kundenservice@assona.com
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie die Antragsnummer (KAU-Nummer) Ihres JobRads. Diese finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Arbeitgebers unter „Meine JobRäder“.
Die weitere Prüfung und Bearbeitung erfolgt ausschließlich dort.
Warten Sie nun bitte ab, bis die Versicherung den Schadenfall geprüft hat. Erfolgt eine Übernahme der schadensbedingten Kosten durch die Versicherung (= „Regulierung“), erhalten Sie von dort eine entsprechende Bestätigung. Wie es dann weitergeht, hängt von Ihrer Entscheidung ab:


Sie möchten kein neues JobRad?
Für Sie bleibt nichts mehr zu tun. Sobald der Versicherungsfall abschließend bearbeitet wurde, endet Ihr Einzelleasingvertrag automatisch und die Gehaltsumwandlung wird durch Ihren Arbeitgeber beendet.
Sie möchten ein neues JobRad?
Sobald der Schaden bzw. Diebstahl durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad beantragen. Wir bitten Sie, auf eine entsprechende Nachricht von uns zu warten. 

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Wie beantrage ich nach einem Diebstahl/Totalschaden ein neues JobRad? 

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Erst, wenn der Diebstahl beziehungsweise Schaden durch die Versicherung reguliert ist, können Sie ein neues JobRad beantragen. Gehen Sie dabei bitte wie folgt vor, damit wir Ihnen 50 % der bereits geleisteten Raten anrechnen können:

  1. Suchen Sie sich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Einzelleasingvertrags ein neues Rad bei einem JobRad-Fachhandelspartner. Beträgt der Wert mindestens 70 % des alten Rads, ist die oben beschriebene Anrechnung der Raten möglich.
  2. Senden Sie das Fachhändlerangebot oder den Angebotscode mit dem Betreff „Folgeleasing nach Diebstahl/Totalschaden“ an versicherung@jobrad.org.
  3. Bitte warten Sie ab, bis JobRad Ihren Antrag im meinJobRad-Portal angelegt hat und werden Sie bis dahin dort nicht selbst aktiv. Anderenfalls ist es aus vertragsrechtlichen Gründen nicht möglich, bisher geleistete Zahlungen anteilig anzurechnen!
  4. Wir legen im Mein JobRad-Portal Ihres Arbeitgebers einen JobRad-Antrag für Sie an und teilen Ihnen anschließend die Auftragsnummer sowie die weitere Vorgehensweise mit.
  5. Alles Weitere läuft wie gewohnt: Sie reichen Ihren Bestellantrag ein und am Ende nehmen Sie Ihr neues JobRad in Empfang. Wir wünschen jetzt schon eine gute und sichere Fahrt!

Rund ums JobRad

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Kann ich auch mehr als ein JobRad gleichzeitig beziehen?

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Das entscheidet Ihr Arbeitgeber. Die meisten Arbeitnehmer können mehr als ein JobRad gleichzeitig beziehen.

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Kann ich mein JobRad nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit kaufen? 

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Bisher haben wir (die JobRad GmbH) jedem JobRadler nach Ablauf der regulären Leasingvertragslaufzeit ein Kaufangebot für sein JobRad unterbreitet. Wir beabsichtigen, das auch in der Zukunft so zu handhaben – denn zufriedene Kunden sind unser oberstes Ziel. Ein solches Kaufangebot dürfen wir für den Einzelfall leider nicht vertraglich zusichern, da dies die rechtlichen Bedingungen der sogenannten Leasingerlasse verletzen würde. 

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Was gibt es bei S-Pedelecs (E-Bikes) zu beachten?

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Alle Details zu den gültigen Sonderregelungen für S-Pedelecs (häufig auch "E-Bikes" genannt), finden Sie hier.

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Fahrrad, Pedelec, S-Pedelec, E-Bike - Was ist der Unterschied?

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Was all diese Radtypen voneinander unterscheidet, erfahren Sie hier.

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Wer ist in Sachen Pflege und Wartung verantwortlich?

question_answer

Für Pflege und Wartung des JobRads ist der jeweilige JobRadler verantwortlich. Mit unseren Service-Optionen ist das bequem zu erledigen.

Weitere Informationen zu unseren Service-Paketen finden Sie hier.

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Wer darf mit einem JobRad fahren? 

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Ein JobRad darf vom JobRadler und in aller Regel auch von dessen Haushaltsangehörigen genutzt werden – es sei denn, der Arbeitgeber schließt das aus. Für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haftet jedoch der JobRadler. 

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Kann man ein JobRad auch individuell zusammenstellen?

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Natürlich. Ihr JobRad-Fachhandelspartner stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass der Händler ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann können wir das JobRad korrekt abrechnen. Bitte beachten Sie dabei auch, dass Bestellungen von individuell zusammengestellten JobRädern nicht storniert werden können, da Händler diese nicht einfach anderweitig verkaufen können.

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Dienstwagen und JobRad - geht beides gleichzeitig? Was ist steuerlich zu beachten?

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Ja, Dienstfahrrad und Dienstwagen sind kombinierbar – und in manchen Konstellationen ergibt sich sogar ein zusätzlicher Vorteil für JobRadler.

Nach einer Rechtsprechung des Bundesministeriums der Finanzen aus dem Jahr 2018 besteht die Möglichkeit, die Anfahrtskilometer zur Arbeit nach der individuellen Methode zu versteuern. Da beim Fahrrad im Gegensatz zum Auto die Anfahrtskilometer bereits in der Pauschalierung des geldwerten Vorteils enthalten sind, kann sich der für das Auto zu versteuernde Betrag reduzieren, wenn man das JobRad für den Arbeitsweg nutzt.

Bitte beachten Sie: Die JobRad GmbH ist nicht zur Steuerberatung befugt. Bei steuerrechtlichen Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.

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Kommen auch ermäßigte Räder als JobRad in Frage?

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Im Prinzip kann auch ein ermäßigtes Rad ein JobRad werden. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das JobRad – bei JobRad per Gehaltsumwandlung immer auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Ein Rabatt beim Fachhandelspartner kann sich also auf die Höhe der Umwandlungsrate auswirken, nicht aber auf die Versteuerung des JobRads.

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Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad in Frage?

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Nein. Unabhängig vom Radtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

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Was ist Leasingfähiges Zubehör?

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Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden und damit die Ersparnis für den JobRadler vergrößern. Möglich sind zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste finden Sie im meinJobRad-Portal Ihres Unternehmens oder hier

Wichtig:

  • Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des JobRad-Fachhandelspartners aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie den Fachhändler darum, das Angebot zu ergänzen.
  • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen JobRad-Vertrag aufgenommen werden! 
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Wie lang ist die Leasingvertragslaufzeit für ein JobRad? 

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Der Einzelleasingvertrag wird für die vereinbarte Laufzeit von 36 Monaten zwischen dem Arbeitgeber als Leasingnehmer und dem Leasinggeber abgeschlossen. Die Laufzeit des Einzelleasingvertrages beginnt nach Übernahme des JobRads mit dem darauffolgenden Monatsersten.

Steuerliche und vertragliche Aspekte

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Ich habe gehört, Diensträder sind jetzt komplett steuerfrei. Stimmt das?

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Seit 2019 gibt es zwei Möglichkeiten: JobRad per Gehaltsumwandlung mit steuerlicher Förderung und JobRad als Gehaltsextra mit kompletter Steuerfreiheit.

  • Bei JobRad per Gehaltsumwandlung bezahlt die oder der Angestellte die gesamten Kosten oder einen Teil aus ihrem bzw. seinem Bruttolohn (es findet also eine Gehaltsumwandlung statt). Den geldwerten Vorteil muss sie oder er versteuern, dank einer steuerlichen Förderung seit dem 1. Januar 2020 nur noch mit 0,25 % des Bruttolistenpreises (0,25 %-Regel).
  • Bei JobRad als Gehaltsextra trägt der Arbeitgeber die kompletten Kosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Seit dem 1. Januar 2019 sind diese JobRäder für Mitarbeiter steuerfrei (der geldwerte Vorteil ist nicht zu versteuern).

Ausführliche Informationen zu allen Steuerthemen rund ums Dienstrad finden Sie auf unserer Steuer-Übersichtsseite.

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Ich verlasse meinen Arbeitgeber vor Ablauf der 36-monatigen Vertragslaufzeit. Was passiert nun mit meinem JobRad?

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Ändert sich die persönliche oder berufliche Situation, bilden der Überlassungsvertrag und ein Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Grundlage zur Lösungsfindung. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, um eine Lösung zu finden.

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Muss der Anfahrtsweg zur Arbeit versteuert werden, wenn man mit dem JobRad fährt?

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Bei der Stellung eines Firmen-PKW muss der Anfahrtsweg mit 0,03 % vom Listenpreis pro Kilometer und Monat versteuert werden. Beim Dienstrad per Gehaltsumwandlung ist dies – abhängig vom Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme des JobRads durch die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter – bereits pauschal abgegolten mit ...

  • 1 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme bis zum 31. Dezember 2018 bzw.
  • 0,25 % vom Listenpreis (UVP) bei Übernahme ab dem 1. Januar 2019.

Bitte beachten Sie: Für S-Pedelecs gelten häufig Sonderregelungen. Alle Details dazu finden Sie hier.

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Was ist der Dienstleistungsvertrag?

question_answer

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber und uns, der JobRad GmbH als Dienstleister, geschlossen. Er regelt die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, insbesondere die Bereitstellung des meinJobRad-Portals zur digitalen Abwicklung des JobRad-Modells. Der Abschluss des Leasingrahmenvertrages und des Dienstleistungsvertrages ist die Basis, um das JobRad-Modell im Unternehmen anbieten zu können.

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Was ist der Leasingrahmenvertrag? 

question_answer

Der Leasingrahmenvertrag wird zwischen dem Arbeitgeber als Leasingnehmer und dem Leasinggeber geschlossen. Er regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen wie beispielsweise Zahlungsabwicklung, Versicherungs- und Serviceleistungen, Datenschutz sowie die Allgemeinen Leasingbedingungen. Diese Rahmenbedingungen gelten für alle Einzelleasingverträge, die zukünftig geschlossen werden.

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Ich nehme das Kaufangebot für mein JobRad nicht an. Wie geht es dann weiter?

question_answer

Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Wenn Sie das Kaufangebot nicht annehmen, wird das Rad ca. 14 Tage nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. In der Hauptsaison kann es auch etwas länger dauern, bis die Abholung erfolgt.

Die Abholung erfolgt in den meisten Fällen durch ein von uns beauftragtes Unternehmen. In seltenen Fällen wird die Abholung durch den ausliefernden Händler abgewickelt.

Sie erhalten nach Leasingende alle Informationen, an wen und auf welchem Weg Sie das JobRad zurückgeben dürfen.

Dies gilt für das Kaufangebot zum regulären Ende Ihres Leasingvertrages nach 36 Monaten. 

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Kann man mit einem JobRad die Entfernungspauschale (Werbungskosten) für die Fahrten zur Arbeit geltend machen?

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Ja!

Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Ab 1. Januar 2021 wird die Pauschale befristet angehoben:

  • in 2021 auf 0,35 €/km ab dem 21. Kilometer und
  • in 2022 bis 2026 um weitere 0,03 € auf dann 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer

Tipp: Alternativ zu den erhöhten Entfernungspauschalen können Pendlerinnen und Pendler, deren zu versteuerndes Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegt, eine Mobilitätsprämie i. H. v. 14 % dieser erhöhten Pauschale beantragen. 

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Vorsteuer- vs. nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Arbeitgeber: Was ist zu beachten?

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Beim Dienstradleasing zählen Leasingraten für Arbeitgeber immer zu den Betriebsausgaben. Sind Arbeitgeber zum Vorsteuerabzug berechtigt, fällt für diese keine Umsatzsteuer auf den Umwandlungsbetrag an. In dieser Konstellation ist das JobRad für Sie als Arbeitnehmer wegen der nicht anfallenden Versteuerung der monatlichen Raten deutlich günstiger.

Bei Arbeitgebern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, fällt die JobRad-Ersparnis für Arbeitnehmer geringer aus.

Gerade für diese Arbeitgeber ist daher JobRad als Gehaltsextra eine attraktive Alternative. Bei dieser Variante trägt der Arbeitgeber die kompletten Kosten für das JobRad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn und ermöglicht den Mitarbeitenden damit ein JobRad ohne jegliche Kosten für die Mitarbeitenden. Denn auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils fällt für sie in diesem Fall nicht mehr an.

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Was ist der Überlassungsvertrag?

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Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das JobRad steuerbegünstigt anbieten zu können, muss der Arbeitgeber im Außenverhältnis Vertragspartner und somit Leasingnehmer sein. Der Arbeitgeber ergänzt dann intern mit seinen Mitarbeitern den bestehenden Arbeitsvertrag in Form eines Überlassungsvertrags zum gewählten JobRad. In diesem Überlassungsvertrag regeln Arbeitgeber und Mitarbeiter die Bedingungen für die JobRad-Nutzung und vereinbaren unter anderem die monatliche Gehaltsumwandlung.

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