Das Einmaleins des Fahrradleasings mit JobRad

Zwei JobRadler fahren zufrieden in den Feierabend

So funktioniert Fahrradleasing mit JobRad:
Fahrradleasing mit JobRad heißt: aufs Traumfahrrad oder Wunsch-E-Bike steigen, nachhaltig mobil sein, die Umwelt schützen und sich fit halten. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deshalb JobRad an! Dank staatlicher Förderung (0,25%-Regel) sparen Angestellte im Vergleich zum herkömmlichen Kauf bis zu 40 Prozent. Und auch für Selbstständige ist Fahrradleasing attraktiv. Wie JobRad funktioniert, lesen Sie hier:

JobRad für Angestellte

Diensträder für Angestellte gibt es in zwei Varianten. Bei beiden Modellen funktioniert Fahrradleasing und E-Bike-Leasing so: Der Arbeitgeber schließt, mithilfe eines Dienstradleasing-Anbieters wie JobRad, einen Rahmenvertrag mit einer Leasinggesellschaft. Jetzt können sich die Angestellten sich ihr Dienstrad bei einem kooperierenden Fahrradfachhändler oder online aussuchen. Bei JobRad sind das deutschlandweit über 6.000. Der Arbeitgeber least dann Traumfahrräder oder-E-Bikes für seine Angestellten und überlässt sie ihnen für die Vertragslaufzeit zur freien Nutzung. Sie fahren ihre JobRäder, wann immer sie wollen: zur Arbeit, im Alltag, in den Ferien oder beim Sport.

Mit Dienstradleasing bis zu 40 % günstiger fahren | JobRad

Der Klassiker: Diensträder per Gehaltsumwandlung

Bei dieser Variante bedient der Angestellte die monatlichen Raten für das Dienstrad aus seinem Bruttolohn (so genannte Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung oder Barlohnumwandlung genannt). Das bedeutet: Arbeitnehmer tauschen einen Teil ihres Bruttolohns gegen eine andere Leistung, zum Beispiel für ein vom Arbeitgeber überlassenes Dienstrad. Die monatlichen Raten müssen sie nicht wie ihren restlichen Lohn versteuern. Nur die private Nutzung, der geldwerte Vorteil, muss mit 0,25 % versteuert werden. Angestellte sparen bei dieser Dienstrad-Variante bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf. Wenn sich der Arbeitgeber mit Zuschüssen an den Raten beteiligt, kann die Ersparnis noch höher sein.

Mitarbeiter begeistern mit Dienstradleasing | JobRad

Immer beliebter: Diensträder als Gehaltsextra

Die zweite Dienstrad-Variante, die Arbeitgeber seit 2019 ihren Angestellten anbieten können, ist steuerfrei: Überlässt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Dienstrad zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (§ 3 Nr. 37 EStG ) und übernimmt die kompletten Kosten für dieses Goodie auf zwei Rädern, entfällt für den Arbeitnehmer auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Das bedeutet: Der Mitarbeiter fährt sein JobRad kosten- und steuerfrei. Diese steuerliche Regelung gilt seit 2019 für Fahrräder und Pedelecs (Motorunterstützung bis 25 km/h). 

JobRad für Selbstständige

Auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sowie Kommunen und Organisationen können Diensträder leasen. Die private Nutzung eines Selbstständigen-JobRads ist steuerfrei.

JobRad für Selbstständige

Wahr oder falsch? Mythen und Wahrheiten über Diensträder

Dienstradleasing boomt. Und doch gibt es erstaunlich viel Halbwissen rund um das Firmenbike. Lesen Sie hier von Legenden und Wahrheiten über Diensträder: 

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Mit Diensträdern fährt man nur zum Dienst!
 

Falsch! Denn: Ein Fahrrad oder ein E-Bike, das der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, darf auch privat genutzt werden. JobRadler können damit zum Einkaufen, zum Sport, ins Kino oder in den Urlaub fahren. Kurz: Sie dürfen ihr Dienstrad nutzen wie ihr Eigenes. Für die private Nutzung des Dienstrads muss die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer allerdings jeden Monat den geldwerten Vorteil versteuern. Siehe Mythos zwei! 

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Beim Dienstradleasing ist der geldwerte Vorteil ein Nachteil!
 

Stimmt nicht! Aber fangen wir von vorne an: Was ist ein geldwerter Vorteil überhaupt? Er ist eine Form der Vergütung, die über den reinen Lohn hinausgeht und nicht in Geld ausgezahlt wird. Eine solche Sachleistung kann zum Beispiel ein Dienstwagen oder ein Dienstrad sein. Die monatlichen Raten für ein JobRad per Gehaltsumwandlung bedienen Angestellte aus ihrem Bruttolohn. Der Vorteil: Diese Raten müssen Sie nicht wie den restlichen Lohn versteuern. Nur für die private Nutzung möchte der Staat Geld. Seit 2018 fördert das politische Berlin diese nachhaltige Form der Mobilität steuerlich: Der geldwerte Vorteil muss inzwischen nur noch mit 0,25 % versteuert werden. Das klingt erst einmal nach einem Nachteil. Aber: Im Vergleich zum herkömmlichen Kauf spart der Arbeitnehmer bei der Variante Dienstrad per Gehaltsumwandlung bis zu 40 %. Das Dienstrad als Gehaltsextra ist für Arbeitnehmer sogar kosten- und steuerfrei.

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Dienstradleasing ist kompliziert!

Stimmt nicht! Dienstleister wie JobRad sorgen dafür, dass die Organisation des Dienstradleasings für Unternehmen und ihre Mitarbeiter so einfach wie möglich wird, indem sie sich um Vertragserstellung, Versicherung und um ein steuerrechtlich sicheres Fundament kümmern.  Auch während der Vertragslaufzeit stehen sie bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Das meinJobRad-Portal bringt Arbeitgeber, Arbeitnehmer und über 6.000 Fahrradfachhändler über eine digitale Abwicklungsplattform in Echtzeit zusammen: Angestellte suchen sich ihr Traumbike beim Fachhändler aus und beantragten das Rad im meinJobRad-Portal. Der Arbeitgeber gibt mit wenigen Klicks den Antrag frei. Und dann kann es losgehen!

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E-Bikes, Lastenräder und Falträder sind keine Diensträder!

Falsch! Grundsätzlich kann jedes Fahrrad ein Dienstrad sein. Angestellte, deren Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit einem Mobilitätsdienstleister wie JobRad abgeschlossen haben, können sich ihr Traumfahrrad selbst aussuchen: Lastenrad, Faltrad, Rennrad, Mountainbike, Stadtrad – und natürlich auch alle diese Fahrradtypen mit elektrischem Antrieb. Bei JobRad sind alle Hersteller und alle Marken möglich. Und sofern der Arbeitgeber keine anderen Vorgaben macht, können sich Angestellte auch JobRäder im Wert von mehreren Tausend Euro aussuchen.

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Nicht jeder Arbeitgeber kann Dienstradleasing anbieten!

 

Stimmt nicht ganz! Fast alle Arbeitgeber können einen Rahmenvertrag mit JobRad schließen. Sobald das passiert ist, dürfen deren Mitarbeiter sich ihr Dienstrad aussuchen, meist in der Variante JobRad per Gehaltsumwandlung. Der oder die Angestellte bedient dann die Monatsraten aus dem Bruttolohn. Tarifgebundene Arbeitgeber müssen prüfen, ob der gültige Tarifvertrag eine Gehaltsumwandlung durch Sachleistung zulässt. Ist dies nicht der Fall,  können sie ihren Mitarbeitern Diensträder zum Beispiel in der Variante JobRad als Gehaltsextra anbieten oder aber übertarifliche Gehaltsbestandteile wandeln.

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Angestellte dürfen nur ein Dienstrad beziehen!

Stimmt (meist) nicht! Wie viele Diensträder ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin beziehen darf, das entscheidet der Arbeitgeber. Manche beschränken die Anzahl auf zwei oder drei. Unabhängig davon, können sich Angestellte nach Ablauf der regulären Vertragszeit von 36 Monaten ein neues Dienstrad aussuchen, egal ob E-Bike, Lastenrad, Rennrad oder Faltrad ...

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Nur eine Person darf das Dienstrad nutzen!
 

Falsch! Nicht nur der oder die Angestellte, die ein JobRad vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommt, darf es nutzen. Auch alle dem Haushalt des JobRadlers angehörigen Personen, etwa Partner oder Partnerin und sogar die Kinder dürfen, dienstradeln –  auch in diesem Fall ist das Dienstrad versichert.

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Ein Dienstrad muss am Ende der Leasinglaufzeit zurückgegeben werden!

Stimmt nicht! Mobilitätsdienstleister wie JobRad beabsichtigen, dem JobRadler zum Ende der Laufzeit ein Angebot zum Kauf des Rades zu machen, sofern sie dieses vom Leasinggeber übernehmen. Achtung: Diese sogenannte Andienung darf nicht von vorneherein vertraglich zugesichert werden, dies würde den rechtlichen Bestimmungen der Leasingerlasse der Finanzverwaltung widersprechen. 

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Selbstständige können keine Diensträder leasen!
 

Falsch! Auch Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende sowie Kommunen und Organisationen können Diensträder leasen. Das geht so: Einfach einen Einzelleasingvertrag mit einem Mobilitätsanbieter wie JobRad abschließen. Und schon sind auch Selbstständige mit einer umweltfreundlichen und gesunden Alternative zum Dienstwagen unterwegs. Mehr Infos zum JobRad für Selbstständige hier!