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Klimapaket: Kommt die 0,25 %-Regel für JobRadler?

Bundesregierung plant 0,25 %‑Regel

Die Bundesregierung plant, die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung von E-Dienstfahrzeugen von 0,5 auf 0,25 Prozent abzusenken. Die Maßnahme ist Teil des von der Großen Koalition beschlossenen Klimaschutzprogramms

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Damit die neue 0,25 %‑Regel auch für Dienstfahrräder und -E‑Bikes greift, fordern wir eine Anpassung des entsprechenden Steuererlasses. So würde der Gesetzgeber einen weiteren Anreiz für den Umstieg aufs Rad schaffen und nachhaltige Mobilität zusätzlich fördern.

 

Holger Tumat, JobRad-Geschäftsführer

Geplanter Ausbau von Radwegen „überfälliger Schritt“

Um die Verkehrssicherheit und Bedingungen im Straßenverkehr für Radfahrer zu verbessern, möchte die Bundesregierung dem Strategiepapier zufolge außerdem vermehrt in die Radinfrastruktur investieren – ein nach Meinung von Holger Tumat überfälliger Schritt:

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Endlich greift der Bund Ländern und Kommunen beim Bau von Radschnellwegen und Radwegen unter die Arme. Davon profitieren nicht zuletzt alle JobRadler, die ihr Fahrrad oder E Bike regelmäßig für den Arbeitsweg nutzen.
 

Aktuelle Informationen zur Dienstradversteuerung finden Sie auf www.jobrad.org/wissen/dienstrad-versteuerung