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Tschüss, Pedelec-Halb­wissen

Mythen über E‑Bikes

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Sieben Mythen und Wahrheiten über E‑Bikes

Fahrräder mit eingebautem Rückenwind werden immer beliebter – im letzten Jahr wurden immerhin deutlich über eine Million Pedelecs in Deutschland verkauft. Und doch halten sich viele Mythen über E-Bikes* hartnäckig. Was ist dran an den Vorurteilen?

1. E-Bikes sind nur etwas für Senioren

Falsch! E-Bikes sind längst ein beliebtes Alltagsverkehrsmittel für jedes Alter und jedes Fitnesslevel: Touren-, Renn-, Lasten-, Falträder und Mountainbikes gibt es auch in elektrischen Varianten. Eine super Sache, weil der E-Antrieb für viele Radler den Mobilitätsradius wesentlich erhöht und in vielen Fällen das Auto ersetzt.

2. E-Bikes sind hässlich

Von wegen! Die Zeiten sind vorbei, als Pedelecs optisch ein Graus und das Gegenteil von cool waren: schwere Rahmen, klobige Batterien, große Motoren. Inzwischen setzen viele E-Bike-Hersteller auf leichte Räder und reduziertes Design. Einige Pedelecs sind inzwischen (fast) gar nicht mehr als solche zu erkennen.

3. Pedelecs fahren von allein

Nein! Wer sich auf ein Pedelec oder S-Pedelec setzt und denkt, er kommt ohne zu treten vom Fleck, der täuscht sich. Der Name kommt von „Pedal Electric Cycle“ und macht deutlich, wie sich das Gefährt fortbewegt: Nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er vom Elektromotor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (Pedelec) beziehungsweise 45 km/h (S-Pedelec) unterstützt.

Beratungsgespräch beim Fachhändler

 

4. E-Bikes sind fast so teuer wie ein Kleinwagen

Jein! Klar, ein Highend-Carbon-E-Rennrad kostet knapp 15.000 Euro. Zugegeben, für das Geld bekommt man auch einen kleinen PKW. Aber ein solides E-Bike gibt es inzwischen schon ab etwa 2.000 Euro. Viele Arbeitnehmer haben mit Dienstradleasing eine gute Möglichkeit, günstig an ein hochwertiges E-Bike zu kommen – ohne auf einen Schlag viele Hundert Euro auf den Tisch zu legen. Das geht so: Der Mitarbeiter sucht sich sein Traum-(E-)Bike aus. Der Arbeitgeber, der mit einem Dienstleister wie JobRad kooperiert, least das Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer zur beruflichen und privaten Nutzung. Bezieht der Mitarbeiter das (elektrische) Rad per Gehaltsumwandlung, profitiert er von der neuen steuerlichen Förderung 0,25 und spart deutlich im Vergleich zum herkömmlichen Kauf. Einige Arbeitgeber stellen das Jobrad sogar als Gehaltsextra zur Verfügung – zusätzlich zum Arbeitslohn. In diesem Fall fährt der Mitarbeiter sein Jobrad kosten- und steuerfrei.

5. Für Pedelecs braucht man Helm und Führerschein

Hier müssen wir differenzieren: Ein Pedelec ist verkehrsrechtlich ein Fahrrad – ein Führerschein ist nicht nötig und ein Helm nicht Pflicht. Wie bei jedem Rad ist ein Helm aber eine gute Möglichkeit, um sich zu schützen. Die schnellen Pedelecs (S-Pedelecs) gelten hingegen als Kleinkraftfahrzeuge. Deshalb braucht man für sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM und muss einen Helm tragen.

Arbeitgeber fährt Fahrrad seitlich

 

6. E-Biken ist gefährlich

Jein: (E-)Radeln, Mofa und Motorrad fahren, Auto fahren und als Fußgänger am Straßenverkehr teilzunehmen, birgt – leider – ein gewisses Risiko. Und dazu kommt das ungeschriebene Gesetz der Straße: Je schneller und ungeschützter man unterwegs ist, desto mehr kann passieren. Doch wer sein Gefährt beherrscht, ist auch nicht gefährlicher unterwegs als mit einem normalen Rad. Grundsätzlich gilt für alle Radler, ob mit oder ohne E‑Antrieb: immer umsichtig und vorausschauend fahren. Wer auf ein E-Bike aufsteigen will, sich jedoch unsicher fühlt, für den lohnt sich ein Fahrtechniktraining, das zum Beispiel vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) angeboten wird.

7. Pedelec fahren macht nicht fit

Falsch! Wer regelmäßig aufs Velo steigt, lebt gesünder und länger. Laut einer aktuellen Studie der Universität Basel hat das Radeln mit und ohne Elektroantrieb sogar vergleichbare Gesundheitseffekte – und das bereits nach vierwöchigem Training.

ANMERKUNG

*Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff „E-Bike“ als Synonym für Pedelec (Fahrrad mit Trittunterstützung bis 25 km/h) und S-Pedelec (Kleinkraftrad mit Trittunterstützung bis 45 km/h) verwendet – so auch in diesem Text.