Was passiert mit dem JobRad nach Leasingende?

36 Monate sind bald vorbei und das Leasingende für Ihr JobRad naht. Wie es jetzt in Sachen Kaufangebot, Übernahme oder Rückgabe weitergeht, erfahren Sie hier.

Leasingende: So geht es jetzt weiter

Das Beste zuerst: Sie müssen sich um nichts kümmern. Nähert sich nach 36 Monaten das Leasingende fürs JobRad, informieren wir Sie automatisch über die nächsten Schritte. Dann können Sie sich in Ruhe entscheiden, ob Sie das JobRad übernehmen möchten oder nicht.

Grundsätzlich haben Sie am Leasingende zwei Möglichkeiten:

Option 1: JobRad übernehmen

Eine Rennradlerin blickt stolz auf ihr JobRad

Sie und Ihr Fahrrad sind ein Dreamteam und Sie planen die Übernahme Ihres JobRads? Das freut uns! Wir beabsichtigen, allen JobRadlern nach Leasingende ein Kaufangebot zu unterbreiten. Die anfallende Versteuerung übernehmen wir.

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Vertraglich zusichern dürfen wir das Kaufangebot fürs JobRad leider nicht, da das die Gesetzgebung zum Dienstrad-Leasing verletzen würde.

Option 2: JobRad zurückgeben

Schwarzes JobRad ohne Fahrer

Sie wollen auf zu neuen Ufern und möchten Ihr JobRad zurückgeben? Kein Problem. Das Rad wird nach Vertragsende bei Ihnen abgeholt. Per Mail erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur JobRad-Rückgabe.

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Bitte geben Sie das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Die Abholung erfolgt unverpackt.

JobRad-Kaufangebot: Welchen Wert hat das Rad am Ende?

Natürlich wollen Sie es genau wissen: Wie hoch fällt die Schlussrate fürs JobRad am Leasingende aus? Den Übernahmepreis Ihres JobRads berechnen wir aktuell mit 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) – das dürfen wir aber gesetzlich nicht zusichern. Schätzen können Sie die Schlussrate fürs JobRad bequem mit unserem JobRad-Rechner.

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Nutzen Sie bitte den erweiterten Modus. Dort findet sich der Preis in der Zeile „Erwarteter Übernahmepreis".

Aufgepasst: Häufige Denkfehler beim Über­nahmepreis

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Am Ende spare ich ja gar nichts?

Sie rechnen „Übernahmepreis = Originalpreis minus gezahlte Leasingraten“ – und am Ende kommt keine Ersparnis raus? Richtig! Denn die wichtigste Ersparnis beim Dienstrad-Leasing zeigt sich auf Ihrer Gehaltsabrechnung. JobRadeln wird steuerlich gefördert: Sie zahlen die Rate nämlich vom Bruttogehalt und zahlen somit weniger Steuern auf Ihr Gehalt. Darum ist der JobRad-Rechner das ideale Tool zur Berechnung Ihrer Ersparnis.

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Übernahmepreis, Schlussrate oder Restwert?

Was denn nun? Dem Kind werden leider viele Namen gegeben. Fakt ist: Der Preis auf dem Kaufangebot zum Leasingende Ihres JobRads heißt offiziell „Über­nahmepreis“, viele JobRadler nennen ihn auch „JobRad-Schlussrate“. Das Wort „Restwert“ taucht ggf. in Ihrem Vertrag auf – das ist jedoch ein anderer Wert, der mit dem Übernahmepreis nichts zu tun hat. Es handelt sich um eine rein rechnerische Größe, die unter anderem bei einer vorzeitigen Vertrags­auflösung zum Einsatz kommt.

Weitere Fragen rund ums Leasingende

Kann ich mein JobRad auslösen oder kündigen bevor der Vertrag ausläuft?

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Prinzipiell gilt: Ein Dienstrad lohnt sich am meisten, wenn das Leasing regulär 36 Monate läuft. Für Sonderfälle gibt es natürlich individuelle Lösungen. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrem Arbeitgeber, der im Einzelfall entscheidet.   

Was passiert mit den JobRad-Rückläufern nach Leasingende?

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JobRäder, die zurückgegeben werden, landen selbstverständlich nicht auf dem Müll. Wir speisen die Räder wieder auf den Markt ein. Daraufhin kann jeder im Handel die Leasing-Rückläufer von JobRad kaufen – als ganz normales gebrauchtes Fahrrad.

Nach drei Jahren hat mein JobRad ein paar Gebrauchsspuren. Ist das bei der Rückgabe ein Problem?

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Nein. Normale Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer im Lack durch Fahrradtaschen o. ä.) sind bei der Rückgabe kein Problem, da es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt.